-
Organspende: Bundestagspräsidentin Klöckner will gegen Widerspruchslösung stimmen
-
Olise trifft spät: Frankreich unter Zidane weiter makellos
-
Nach Fehlstart: Italien feiert klaren Sieg in der Türkei
-
Trump bestreitet Waffenangebot an China
-
Putin ordnet weitere Aufstockung der russischen Armee an
-
Papst nach viertägigem Frankreich-Besuch nach Rom aufgebrochen
-
USA: Keine Pläne für Waffenverkauf an China
-
Haftstrafen für drei Ägypter nach Mord an italienischem Studenten in Kairo
-
Größter Waldbrand in Frankreich seit 1949 gelöscht
-
Eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Nato-Kommandeur: Russlands Sabotage "immer dreister" - funktioniert aber nicht
-
Achterbahnfahrt: Söder und Krause bewältigen "Olympia Looping"
-
Großbritannien legt neues Programm zur Aufnahme von Flüchtlingen auf
-
SpaceX-Rakete Starship umrundet erstmals die Erde
-
Großbritannien: Terrorverdächtige wieder freigelassen - Burnham kündigt Krisensitzung an
-
Seoul: Nordkoreanische Minen vermutlich Auslöser von Explosion in Grenzgebiet
-
BVB verlängert mit Geschäftsführern - Cramer wird Vorsitzender
-
Papst beendet Frankreich-Reise mit Aufruf zu "kreativen" Friedensbemühen
-
RN-Chef Bardella weist Vorwurf antisemitischer Textnachrichten zurück
-
Verkaufsversuch gescheitert: Biontech schließt drei Standorte in Deutschland
-
Moskau stellt Russland-Geschäft von deutschem Handelskonzern Metro unter seine Verwaltung
-
Korruptionsprozess in Paris: Freiheitsstrafe für Ex-Ministerin Dati gefordert
-
75 Jahre Bundesverfassungsgericht: Politik ruft zu Schutz von Rechtsstaat auf
-
Dutzende Tote bei Angriff der myanmarischen Armee auf Markt im Bundesstaat Rakhine
-
Mindestens eine Tote bei russischem Angriff auf Akademie der Wissenschaften in Kiew
-
Rückzug auf Raten: Spahn verzichtet nach Kritik auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Gestohlener Davidstern-Aufnäher in Chemnitz wieder aufgetaucht
-
Anschlagsgefahr: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt in England festgenommene Männer sind Briten
-
SpaceX-Rakete Starship erreicht erstmals Erdumlaufbahn
-
Gericht: Polizeibewerber darf nicht wegen Harnsteins abgelehnt werden
-
Bischof Wilmer nennt Antisemitismus "Sünde" - Kritik an AfD und Linkspartei
-
Rehlinger würdigt Papstbesuch in deutsch-französischer Grenzregion
-
Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt
-
Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind
-
EU will Abwehr gegen hybride russische Angriffe stärken - Debatte über Notfallmechanismus
-
Polizei: Fünf bei Luftwaffenstützpunkt festgenommene Männer alle Briten Mitte 20
-
Iranische Anwältin Nasrin Sotudeh erhält Vaclav-Havel-Preis für Menschenrechte
-
Papst Leo XIV. ermahnt Europäer zu neuen Friedensanstrengungen
-
Linken-Chefin Schwerdtner kritisiert "Kampagne mit allen Mitteln" gegen Berliner Verband
-
Wadephul hebt vor Besuch des IStGH in Den Haag Bedeutung internationaler Institutionen hervor
-
Verstoß gegen vertrauliche Vereinbarung: Seoul bestellt Gesandten der Ukraine ein
-
Ukraine: Regierungschef rät gefährdeten Menschen in Städten vor dem Winter zum Umzug
-
In Gebüsch an Flugplatz: 17 Katzen in Nordrhein-Westfalen ausgesetzt
-
Ungewissheit über US-Iran-Verhandlungen: Ölpreis steigt deutlich
-
Papst Leo XIV. warnt vor "Lügen und Täuschungen" zwischen Staaten
-
Amthor verzichtet nach Kritik auf Strandkorb im Kanzleramt
-
Wegen Beleidigung Erdogans angeklagter türkischer Komiker Göktas vor Gericht
-
Spahn verzichtet auf Sitz im Haushaltsausschuss
-
Schwedische Wahlsiegerin Andersson scheitert mit Regierungsbildung
-
Startups in Deutschland sammeln in diesem Jahr deutlich mehr Investitionen ein
Letzte Anhörung in Amtsenthebungsverfahren gegen Südkoreas entmachteten Präsidenten Yoon
Im Amtsenthebungsverfahren gegen Südkoreas entmachteten Präsidenten Yoon Suk Yeol hat am Dienstag die letzte Anhörung vor dem Verfassungsgericht stattgefunden. Yoon selbst erschien wie auch bei vorherigen Anhörungen zunächst nicht vor Gericht, wie ein AFP-Journalist vor Ort berichtete. Es wurde allerdings erwartet, dass er ein Schlussplädoyer zu seiner Verteidigung halten wird. Das Verfassungsgericht muss entscheiden, ob die vom Parlament beschlossene Amtsenthebung Yoons wegen der kurzzeitigen Ausrufung des Kriegsrechts rechtmäßig ist.
Yoons Verteidiger verwiesen am Dienstag auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA vom Juli 2024, das den US-Präsidenten weitreichende Immunität für ihre Amtshandlungen gewährt. Yoon könne nicht dafür bestraft werden, als Präsident seine "grundlegenden verfassungsmäßigen Befugnisse" ausgeübt zu haben, so die Argumentation seiner Anwälte. Das US-Urteil "sollte im Kontext von Amtsenthebungsverfahren beachtet werden", forderte Yoons Anwalt Lee Dong Chan.
Für die Anklage führte der Staatsanwalt Lee Gum Gyu das Beispiel seines Sohnes an, der als Soldat gezwungen gewesen wäre, Yoons Ausrufung des Kriegsrechts auszuführen. "Als Bürger und Vater, bin ich wütend und fühle mich von Yoon, der versucht hat, aus meinem Sohn einen Kriegsrechtsoldaten zu machen, verraten", sagte er.
Vor dem Gericht demonstrierten Anhängerinnen und Anhänger des ansonsten in Südkorea weitgehend unbeliebten konservativen Politikers. Die Demonstrierenden forderten das Ende des Amtsenthebungsverfahrens. Sie hielten Schilder hoch, in denen die chinesische Regierung und Nordkorea kritisiert wurden - Yoon hatte die Ausrufung des Kriegsrechts mit der Bedrohung durch Nordkorea gerechtfertigt.
Der entmachtete Präsident hatte am 3. Dezember wegen eines Haushaltsstreits kurzzeitig das Kriegsrecht in Südkorea ausgerufen und das ostasiatische Land damit in eine politische Krise gestürzt. Das Parlament machte jedoch von seinem Vetorecht gegen das Kriegsrecht Gebrauch und votierte später für die Absetzung des Präsidenten. Sechs der acht Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts müssen für die Amtsenthebung stimmen, damit diese wirksam wird. Eine Entscheidung wird Mitte März erwartet.
Sollte Yoon des Amtes enthoben werden, muss in Südkorea innerhalb von 60 Tagen eine Präsidentschaftswahl stattfinden.
Der unbeliebte konservativen Politiker muss sich wegen der Ausrufung des Kriegsrechts zudem in einem Strafprozess verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm "Aufruhr" vor. Im Falle einer Verurteilung droht dem 64-Jährigen, der seit Januar in Haft sitzt, lebenslange Haft oder die Todesstrafe.
G.P.Martin--AT