-
WM-Aus gegen Spanien: Ronaldo scheitert mit Portugal
-
Einzug ins Viertelfinale: Fery lässt Briten träumen
-
Prinz Harry in Großbritannien eingetroffen - Verwirrung um Unterkunft
-
Ausgesetzte Sperre für US-Stürmer: Fifa weist belgischen Einspruch als unzulässig zurück
-
Belgien lässt im Fall Balogun nicht locker
-
Basketballer auf WM-Kurs: Keine Mühe mit Außenseiter Zypern
-
Microsoft will 4800 Stellen abbauen
-
Macron in Syrien eingetroffen - Erste Visite eines westlichen Staatschefs seit Assad-Sturz
-
Wiener Gericht spricht zwei Syrer wegen Misshandlung von Oppositionellen schuldig
-
Balogun: FIFA weist Belgiens Antrag als "unzulässig" ab
-
Auch neben Klopp: Watzke wirbt für Völler-Verbleib
-
Aufgehobene Sperre für US-Stürmer: Trumps Anruf bei Infantino löst WM-Skandal aus
-
Kabinett beschließt Haushaltsentwurf 2027 - Klingbeil im Kreuzfeuer der Kritik
-
George Clooney erhält Preis für Lebenswerk bei Filmfestival von Venedig
-
Teilnehmer des Trauerzugs für Chamenei in Teheran fordern "den Kopf von Trump"
-
"Causa Balogun": Infantino weist Einflussnahme Trumps zurück
-
"Größer als 50 Prozent": Watzke hofft auf Klopp - und warnt
-
Vor Nato-Gipfel: Mindestens 22 Tote bei erneuter russischer Angriffswelle auf Kiew
-
Historisch niedrige Beteiligung an Wahl in Algerien - regierungsnahe FLN siegt
-
Studie: Beseitigung von Ewigkeitschemikalien in Europa teuer und fast wirkungslos
-
Interpol: Mehr als tausend Festnahmen auf vier Kontinenten bei Schlag gegen Menschenhändler
-
Pyrenäen-Show: Pogacar entreißt Vingegaard das Gelbe Trikot
-
Netanjahu warnt Trump vor Kampfjet-Verkauf an Erdogan
-
Trump: Habe Infantino um Aufhebung der roten Karte für US-Stürmer gebeten
-
Trump gibt Anruf bei Infantino zu
-
Bremer Gericht spricht Müttern nach anonymer Samenspende Unterhaltsvorschuss zu
-
Trump sorgt mit neuer Breitseite gegen Meloni für Empörung
-
Häftling in offenem Vollzug verursacht tödlichen Raserunfall: Haftstrafe in Krefeld
-
Heftige Vorwürfe: Belgischer Verband fechtet Balogun-Urteil an
-
Philippinischer Senat startet Amtsenthebungsverfahren gegen Vizepräsidentin Duterte
-
Stalker soll Frau in Offenburg erschossen haben
-
Höhere Ausgaben und mehr Schulden: Kabinett beschließt Haushaltsentwurf 2027
-
Zum Saisonstart: Union Berlin eröffnet gegen Bayern München
-
Weiterer Freispruch für Baden-Württembergs früheren Polizeiinspekteur
-
China sorgt mit Raketentest für Proteste - gemeinsames Marinemanöver mit Russland
-
Wissenschaftsrat: Kritisches Denken lässt sich nicht an KI delegieren
-
Frontalzusammenstoß von zwei Autos in Brandenburg: Drei Menschen tot
-
Pflegeheimbewohnerin in Chemnitz getötet: 23-Jähriger kommt in Psychiatrie
-
Riesige Menschenmassen geleiten Chameneis Leichnam bei Trauerzug durch Teheran
-
Koalition einigt sich auf zahlreiche Änderungen bei Gesundheitsreform
-
Britisches Königshaus: Harry wird bei London-Besuch nicht im Buckingham-Palast wohnen
-
Explosion an NS-Erinnerungsort in Mönchengladbach beschädigt Autos: Staatsschutz ermittelt
-
Norwegens Königspalast veröffentlicht erste Fotos von Mette-Marit nach Lungen-OP
-
Streit zwischen Patienten in Berliner Krankenhaus: 65-Jähriger tödlich verletzt
-
Sachsen: Frau verliert durch KI-generiertes Video mehr als eine Million Euro
-
Nationalspielerin Cerci wechselt zu Arsenal
-
Regierungsfraktionen für Änderungen an neuem Heizungsgesetz - Kritik bleibt
-
Aufhebung von Sperre für US-Stürmer nach Telefonat von Trump mit Infantino löst Skandal aus
-
Britische Kampfjets fangen russisches Militärflugzeug ab
-
Regierungskreise: Nato-Gipfel soll Signal der Entschlossenheit senden
OLG Dresden lässt Anklage gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin nur teilweise zu
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat die Anklage gegen die mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. nur in Teilen zugelassen. Eine Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung lehnte das OLG in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ab. Nach Auffassung des Senats gibt es trotz ihres seit 2006 bestehenden engen Verhältnisses zur rechtskräftig verurteilten NSU-Mittäterin Beate Zschäpe keine hinreichenden Indizien dafür, dass Susan E. auch Kenntnis von den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hatte.
Die Anklage gegen E. wegen Beihilfe zu besonders schwerer räuberischer Erpressung ließ das OLG zur Hauptverhandlung zu. Die Zuständigkeit dafür liegt demnach beim Landgericht Zwickau.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar gegen Susann E. Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen erhoben. Nach Ansicht der Ankläger wusste E. spätestens seit 2007, dass das NSU-Trio Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund lebte.
Die Beschuldigte soll Zschäpe demnach auch ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien zur Verfügung gestellt haben. Außerdem soll sie Zschäpe und Böhnhardt zur Abholung eines Wohnmobils in Eisenach gefahren haben, das der NSU Anfang November 2011 bei seinem letzten Raubüberfall verwendete.
Nach Auffassung des OLG wird sich in einer Hauptverhandlung nicht nachweisen lassen, dass Susann E. von den rassistisch motivierten Morden des NSU gewusst habe. Ihr sei aber bekannt gewesen, dass sich die NSU-Mitglieder ihren Lebensunterhalt durch Raubüberfälle finanzierten. Sie habe billigend in Kauf genommen, dass durch ihre Unterstützung Banküberfälle begangen wurden, erklärte das OLG.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalbundesanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen.
Das NSU-Trio verübte zehn Morde, zwei Bombenanschläge und ein gutes Dutzend Überfälle. Bei dem letzten Überfall, zu dem E. den Fahrdienst geleistet haben soll, wurden die NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von der Polizei verfolgt. Sie sollen sich mutmaßlich durch Suizid einer drohenden Festnahme entzogen haben.
Susann E. ist die Frau von André E., der im Münchner NSU-Prozess im Jahr 2018 rechtskräftig als Unterstützer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Zschäpe wurde in dem Mammutprozess als Mittäterin der NSU-Mordserie zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, außerdem stellte das OLG die besondere Schwere der Schuld fest. Mit Zschäpe wurden vier NSU-Helfer zu Strafen zwischen zweieinhalb Jahre und zehn Jahren verurteilt, alle Urteile sind rechtskräftig.
Die Bundesanwaltschaft ermittelte neben den fünf Angeklagten aus dem ersten Prozess parallel weiter gegen neun mutmaßliche NSU-Helfer, zu denen auch Susann E. gehörte. Von diesen neun Verfahren wurden allerdings die meisten inzwischen eingestellt.
W.Stewart--AT