-
Bericht: Bundesbürger klagen über gefühlten Kaufkraftverlust
-
Wimbledon: Djokovic macht Halbfinale gegen Sinner perfekt
-
US-Armee meldet neue "massive Angriffe" auf den Iran
-
Vorwürfe gegen Reform-UK-Chef: Farage will Abgeordnetenmandat niederlegen und erneut antreten
-
Frankreich: Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
Einsturz befürchtet: Instabiler New Yorker Wolkenkratzer löst Großalarm aus
-
Verurteilte Rechtspopulistin Le Pen hält an Präsidentschaftskandidatur fest
-
"Schockierend": Prinz Harry und andere Promis scheitern mit Klage gegen Boulevardmedien
-
IOC: Russische Mannschaftssportler dürfen wieder an Olympia teilnehmen - ohne Flagge
-
"Drohende Gefahr" und lange Präventivhaft: Karlsruhe prüft Bayerns Polizeigesetz
-
IOC lässt Russland wieder zu - Ukraine wettert
-
Nach 0:2-Rückstand: Messis Argentinier kämpfen sich zum Sieg
-
Trump schimpft in Ankara auf die Nato - Verbündete kündigen Rüstungsgeschäfte an
-
Skandal um Beleidigung von Fußballstar Mbappé: Pariser Staatsanwaltschaft ermittelt
-
Rätselraten um Mitch McConnell: Republikaner-Urgestein seit Wochen im Krankenhaus
-
Mit Verspätung: Oberstdorf erhält Zuschlag für Ski-WM 2031
-
Drei Tanker in der Straße von Hormus trotz Waffenruhe angegriffen
-
Zverev erstmals im Viertelfinale - Struff verpasst Sensation
-
Pogacar gibt Gelb ab - Pedersen sprintet zum Sieg
-
Regierung spart beim Elterngeld - Kritik an Prien
-
Hitzealarm in Südeuropa - Schwieriger Kampf gegen Waldbrände in Frankreich
-
Algerischer Präsident kommt nach Berlin - Hoffnung für inhaftierten französischen Journalisten
-
Magyar: Orban-nahes staatliches Radio und Fernsehen in Ungarn stellen Sendebetrieb ein
-
Bundeskanzler Merz zu Nato-Gipfel in Ankara eingetroffen
-
Völler: Rio-Weltmeister müssen "Verantwortung übernehmen"
-
Auch neben Klopp: Völler macht weiter
-
IOC lässt Russland wieder zu
-
Prinz Harry und Elton John scheitern mit Klage gegen britische Boulevardmedien
-
Le Pen in Paris verurteilt: Präsidentschaftskandidatur mit Fußfessel möglich
-
Aus gegen Sinner: Struff verpasst Sensation
-
Bombenanschläge mit Verletzten bei Macrons Besuch in Damaskus
-
"Drohende Gefahr" in Bayerns Polizeigesetz wird von Verfassungsgericht geprüft
-
Tschechisches Gericht bestätigt Auslieferung von Rechtsextremistin Liebich nach Deutschland
-
Nordische Kombination fliegt aus dem olympischen Programm
-
Trump kritisiert Verbündete bei Ankunft zum Nato-Gipfel in Ankara erneut scharf
-
US-Handelsdefizit steigt im Mai auf Ein-Jahres-Hoch
-
Industrieemissionen 2025 vor allem wegen schwacher Wirtschaft gesunken
-
EU-Greenwashing-Verbot: Handelsverband fordert Übergangsfristen
-
Regierung setzt aus Spargründen Rotstift beim Elterngeld an - Kritik an Prien
-
Prinz Harry und Elton John in Prozess gegen britische Boulevardmedien unterlegen
-
Gefügel und Schweine: Brüssel stellt strengere Tierschutzregeln in Aussicht
-
Trump bei Treffen mit Erdogan: "Sehr enttäuscht" von Nato-Partnern
-
Vergleichsportal: Smartphone statt Festnetz-Internet bei gleicher Leistung teurer
-
Neue Hitzewelle macht Südeuropa zu schaffen - Evakuierungen wegen Feuer in den Pyrenäen
-
Krankenkassenbeiträge: Grüne wollen Absetzung der Abstimmung zu Reform beantragen
-
Monaco-Anschlag: Gesuchte Ukrainerin ist tot - Mutmaßliche Folterkammer entdeckt
-
Macrons Besuch in Damaskus von zwei Attentaten mit 18 Verletzten überschattet
-
Rheinmetall darf voraussichtlich US-Raketensysteme in Deutschland bauen
-
Fußfessel und 15 Monate Nichtwählbarkeit für Le Pen: Kandidatur ungewiss
-
Mann akzeptiert Trennung nicht: Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau in Hessen
Urteil: Widersprüchliche Angaben von Mandant erhöhen Aufwand von Verteidiger
Wer als Beschuldigter in einem Verfahren widersprüchliche Angaben macht, kann damit die Rechnung für den Aufwand seines Verteidigers erhöhen. Ein Beschuldigter erhält in einem aktuellen Fall nur gut die Hälfte des gezahlten Honorars zurück, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Demnach kann der Aufwand kann steigen, je mehr ein Beschuldigter die Aufklärung der Vorwürfe erschwert. (Az.: 2 U 86/23)
Der Kläger hatte einem Dritten am Flughafen Frankfurt knapp 394.000 Euro in einem Koffer zum Weitertransport in die Türkei übergeben. Als der Geldtransport auffiel, beschlagnahmte das Zollfahndungsamt das Bargeld wegen des Verdachts der Geldwäsche. Der Kläger gab an, dass ihm das Geld geschenkt worden sei.
Daraufhin beauftragte er eine Rechtsanwaltskanzlei damit, seine Rechte im Bußgeldverfahren wahrzunehmen. Nachdem das Amtsgericht die Beschlagnahme des Gelds angeordnet hatte, stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein. Die Kanzlei erhielt von dem Mann 14.500 Euro Honorar.
Knapp 14.000 Euro davon forderte der Kläger vor Gericht zurück. Nach seiner Ansicht war die Vergütungsvereinbarung nichtig. Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Kanzlei in erster Instanz zur Rückzahlung von 11.700 Euro. Diese Entscheidung kippte das Oberlandesgericht nun zum Teil.
Die Kanzlei soll 6700 Euro an den Mann zurückzahlen, wie die Richter entschieden. Zwar war die Kanzlei 16,5 Stunden nachweisbar für den Mann tätig, darüber hinausgehende Tätigkeiten kann sie aber nicht abrechnen. Sie hatte knapp 24 Arbeitsstunden berechnet.
Die Vergütungsvereinbarung ist aber wirksam, bei diesem Aspekt blieb der Kläger erfolglos. Denn seine unklaren Ausführungen bei der Eingangsberatung mussten in Einklang mit den Unterlagen gebracht werden. Dies wurde dadurch erschwert, dass der Mann unterschiedliche und teils nicht nachvollziehbare Angaben machte.
Je mehr ein Beschuldigter durch seine Einlassungen und sein Verhalten den Verdacht gegen sich vertieft, desto größer ist laut dem Oberlandesgericht der Aufwand, den seine Anwälte für eine effektive Verteidigung benötigen.
D.Johnson--AT