-
Trump droht früherem Fed-Chef Powell mit neuen Ermittlungen
-
Israel: Flydubai-Maschine entgeht laut Regierung knapp einem Terroranschlag
-
Bühl eröffnet: Bayern-Frauen feiern ersten Königsklassen-Sieg
-
US-Richterin billigt Übernahme von Warner Bros. durch Paramount
-
US-Verteidigungsminister Hegseth: Zahl der Offiziere um 20 Prozent reduziert
-
Wadephul sieht EU-Erweiterung auf westlichem Balkan als "Nagelprobe für Europa"
-
Streit eskaliert: Ronaldo reist aus Trainingslager ab
-
Dominante Magdeburger sorgen für erste Kieler Niederlage
-
Dreierpack als Kapitän: Tresoldi überragt auf Malta
-
Linnemann weist Pflege-Forderungen der SPD zurück: Kostendeckel wäre "gefährlich"
-
Merz bekräftigt Reformkurs - und macht Tempo bei Arbeitsmarktreform
-
"Dummheit": Klopp hält Plädoyer gegen Rassismus
-
Indonesien: Behörden zerstören Gefängnis-"Villen" mit Luxusausstattung
-
Großeinsatz an Luftwaffenstützpunkt: London sieht "starke Hinweise" auf iranische Beteiligung
-
Auch die Schweiz entzieht Infantino die Unterstützung
-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten - Urbig im Tor
-
Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus
-
Berliner SPD erwartet Erklärung zu Eralps Mitgliedschaft bei Roter Hilfe
-
Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
-
Tippfehler in Trumps Abkommen für "Superintelligenz" sorgt für Spott
-
Deutschlandticket wird ab 2027 teuer
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge - Gewerkschaft protestiert
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - Beitragserhöhung für 2027 abgewendet
-
Elterngeldreform: Prien bereit für nochmalige Prüfung der Sparmaßnahmen
-
Antisemitismusvorwurf gegen Bardella: Macron nennt Äußerungen "inakzeptabel"
-
Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe
-
Netanjahu: Copilot wollte Flydubai-Maschine zum Absturz bringen
-
Sechs Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in Hessen
-
Schlotterbeck erleidet Knöchelverletzung
-
Freispruch für neun Polizisten in Duisburger Prozess um Fesselung von Flüchtling
-
Krise in Rumänien: Wahl von neuem Regierungschef im Parlament erneut gescheitert
-
Verkehrsminister: Preis vom Deutschlandticket steigt ab 2027 auf 66,80 Euro
-
Prozess gegen 34-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft in Düsseldorf begonnen
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge zum Jahresende
-
Hessen: Wegen Anschlagsplans verurteilter früherer Soldat Franco A. aus Haft entlassen
-
Höchster Wert seit Ende 2023: Inflationsrate steigt voraussichtlich auf 3,3 Prozent
-
Nach Festnahme in Hessen: Mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer in Haft
-
Gericht: Berliner Tiktokerin darf Schwein nicht in Altbauwohnung halten
-
Kiew: Russland startet vor Wintereinbruch neue Offensive gegen Energieinfrastruktur
-
Berufungsgericht in Ungarn verringert Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - aber weiter Kritik
-
Milliardenklage nach gescheiterter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Ostbeauftragte: Ungleich verteilte Finanzen erschweren Aufstieg im Osten
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Mecklenburg-Vorpommern
-
Leichenschändungen in Klinik: Fünf Jahre Haft für 40-Jährigen in Bielefeld
-
"Rheinische Post": Deutschlandticket kostet ab kommendem Jahr 66,80 Euro pro Monat
-
Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt
-
Nach mehr als einem Jahrzehnt: USA beenden Anti-IS-Militäreinsatz im Irak
-
Guardiola stützt ManCity: "Ich bin hier - mehr denn je"
Urteil: Widersprüchliche Angaben von Mandant erhöhen Aufwand von Verteidiger
Wer als Beschuldigter in einem Verfahren widersprüchliche Angaben macht, kann damit die Rechnung für den Aufwand seines Verteidigers erhöhen. Ein Beschuldigter erhält in einem aktuellen Fall nur gut die Hälfte des gezahlten Honorars zurück, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Dienstag mitteilte. Demnach kann der Aufwand kann steigen, je mehr ein Beschuldigter die Aufklärung der Vorwürfe erschwert. (Az.: 2 U 86/23)
Der Kläger hatte einem Dritten am Flughafen Frankfurt knapp 394.000 Euro in einem Koffer zum Weitertransport in die Türkei übergeben. Als der Geldtransport auffiel, beschlagnahmte das Zollfahndungsamt das Bargeld wegen des Verdachts der Geldwäsche. Der Kläger gab an, dass ihm das Geld geschenkt worden sei.
Daraufhin beauftragte er eine Rechtsanwaltskanzlei damit, seine Rechte im Bußgeldverfahren wahrzunehmen. Nachdem das Amtsgericht die Beschlagnahme des Gelds angeordnet hatte, stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein. Die Kanzlei erhielt von dem Mann 14.500 Euro Honorar.
Knapp 14.000 Euro davon forderte der Kläger vor Gericht zurück. Nach seiner Ansicht war die Vergütungsvereinbarung nichtig. Das Landgericht Frankfurt verurteilte die Kanzlei in erster Instanz zur Rückzahlung von 11.700 Euro. Diese Entscheidung kippte das Oberlandesgericht nun zum Teil.
Die Kanzlei soll 6700 Euro an den Mann zurückzahlen, wie die Richter entschieden. Zwar war die Kanzlei 16,5 Stunden nachweisbar für den Mann tätig, darüber hinausgehende Tätigkeiten kann sie aber nicht abrechnen. Sie hatte knapp 24 Arbeitsstunden berechnet.
Die Vergütungsvereinbarung ist aber wirksam, bei diesem Aspekt blieb der Kläger erfolglos. Denn seine unklaren Ausführungen bei der Eingangsberatung mussten in Einklang mit den Unterlagen gebracht werden. Dies wurde dadurch erschwert, dass der Mann unterschiedliche und teils nicht nachvollziehbare Angaben machte.
Je mehr ein Beschuldigter durch seine Einlassungen und sein Verhalten den Verdacht gegen sich vertieft, desto größer ist laut dem Oberlandesgericht der Aufwand, den seine Anwälte für eine effektive Verteidigung benötigen.
D.Johnson--AT