-
Gutachten: AfD-Verbotsverfahren hätte wahrscheinlich Erfolg
-
Hitzewelle in Frankreich: Drei Atomreaktoren abgeschaltet
-
In Plastiktüte vergraben: Kinder finden 60 goldene Ringe in Waldstück in Bayern
-
Tusk ruft Polen und Ukrainer zu "gegenseitigem Respekt" angesichts der Geschichte auf
-
17 Verletzte: Auto erfasst Mexiko-Fans
-
Mutmaßlicher Computerbetrüger soll Millionenschaden verursacht haben - Festnahme
-
Brüssel erwägt strengere Regeln für Cloud-Dienste von Amazon und Microsoft
-
Betrüger erbeuten Schmuck für 150.000 Euro von 82-Jährigem in Nordrhein-Westfalen
-
Erdbeben in Venezuela: Bundeswehr steht für Hilfsleistungen bereit
-
Schwere Erdbeben erschüttern Venezuela - Große Schäden und mindestens 32 Todesopfer
-
Olympiaprämie: Athleten Deutschland sieht "noch Luft nach oben"
-
Grüne forden Fünf-Milliarden-Euro-Programm für besseren Hitzeschutz
-
Nordrhein-Westfalen: Mann erschießt in Essen Ehefrau und sich selbst
-
Kehrtwende im US-Senat: Trumps Befugnisse im Iran-Krieg werden nicht weiter eingeschränkt
-
Jurist und Autor Philippe Sands erhält Friedenspreis des Deutschen Buchhandels
-
Verbraucherstimmung hellt sich leicht auf - bleibt aber verhalten
-
Foto mit erhobenem Arm: Rücktrittsforderungen an Sachsen-Anhalts AfD-Chef Reichardt
-
Flächendeckende Extremhitze in Deutschland: Temperaturen bis nahe 40 Grad erwartet
-
Europäischer Gerichtshof klärt Fragen zu Aufenthalt von Ukrainern in Deutschland
-
Aufträge im Baugewerbe stagnieren im April
-
Hoeneß: Bayern einig mit Laimer
-
Erdbeben in Venezuela: USA kündigen "sofortige" Entsendung von Rettungskräften an
-
Zahl der vergebenen Deutschlandstipendien leicht gestiegen
-
Teheran wirft der Nato eine "Mitschuld" im Iran-Krieg vor
-
"Ruuh": Norweger rudern nun auch beim Baseball
-
Bayerns Verkehrsminister fordert lückenlose Aufklärung nach massiver Störung bei Bahn
-
Undav ist mit Jokerrolle "fein"
-
Straße von Hormus: Iran warnt Schiffe vor Durchfahrt ohne Genehmigung
-
Nach Badeunfall von Brüdern in Rhein-Herne-Kanal: Auch 19-Jähriger gestorben
-
"Pride Match": Iran fordert FIFA zum Handeln auf
-
Erdbeben in Venezuela: Regierung meldet mindestens 32 Tote und mehr als 700 Verletzte
-
Richterbund erwartet Beschluss von Rechtsstaatspakt bei Bund-Länder-Treffen
-
Schwere Schäden und Panik durch Doppel-Erdbeben in Venezuela - Notstand ausgerufen
-
Brent-Ölpreis sinkt erstmals unter Schlusskurs vor dem Iran-Krieg
-
Südafrika erstmals in der K.o.-Runde der Fußball-WM
-
Makellose Mexikaner beenden WM-Turnier für Tschechien
-
Trump liefert sich offenbar Schreiduell mit Republikaner-Senator
-
Trump preist eigene Verdienste zum Auftakt der 250-Jahr-Feiern in den USA
-
NBA-Draft: Knicks wählen Kayil
-
Bundestag verabschiedet Gesetz zu Schwächung des Klagerechts von Umweltverbänden
-
Urteil in Klimaverfahren gegen TotalEnergies erwartet
-
Merz und Alabali Radovan reisen zu Ukraine-Wiederaufbaukonferenz in Danzig
-
Bundestag stimmt über "Recht auf Reparatur" auf
-
Merz berät mit Länderchefs über Finanzentlastung der Kommunen
-
Vor Nato-Gipfel in Ankara: Trump stellt Türkei F-35-Kampfjets in Aussicht
-
Doppel-Erdbeben in Venezuela: Schwere Schäden und Panik auf den Straßen
-
Von Fans in aller Welt erwartet: Vorverkauf für "GTA VI" gestartet
-
Nagelsmann nimmt zwei Wechsel vor
-
Spektakulärer Sieg gegen Haiti: Marokko als Zweiter weiter
-
Brasilien-Samba in Miami: Vinicius und Co. schocken Schottland
Gutachten: Urlaubsanspruch kann nicht ohne Hinweis nach drei Jahren verjähren
Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann einem juristischen Gutachten zufolge nicht nach drei Jahren verjähren, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist. Eine Verjährungsfrist könne erst dann beginnen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf seinen Anspruch hingewiesen habe, argumentierte der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Es ging um einen Fall aus Deutschland. (Az. C-120/21)
Geklagt hat eine Bilanzbuchhalterin, die jahrelang wegen des hohen Arbeitsaufkommens nicht alle Urlaubstage genommen hatte. Nach ihrer Kündigung will sie nun von ihrem früheren Arbeitgeber die Abgeltung der nicht genommenen Tage. Der Anspruch auf die Urlaubstage ist nicht verfallen, da der Arbeitgeber nicht mitwirkte - die Buchhalterin also nicht aufforderte, den Urlaub zu nehmen und nicht darauf hinwies, dass die Tage sonst verfallen könnten.
Nach deutschem Recht könnte der Anspruch aber nach drei Jahren Frist verjähren. Das Bundesarbeitsgericht will vom EuGH wissen, ob das mit EU-Recht vereinbar wäre.
Generalanwalt Richard de la Tour sah in seinen Schlussanträgen kein grundsätzliches Problem mit Verjährung oder einer Frist von drei Jahren. Diese dürfe aber nicht mit Ablauf des Jahres beginnen, in dem der Urlaub hätte genommen werden müssen, argumentierte er. Vielmehr müsse die Frist zum Ende des Jahres beginnen, in dem der Arbeitnehmer auf den Urlaub und das mögliche Verfallen hingewiesen habe.
Die Richterinnen und Richter des EuGH sind bei ihrem Urteil nicht an die Einschätzung des Generalanwalts gebunden, sie orientieren sich aber oft daran. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde noch nicht veröffentlicht.
F.Ramirez--AT