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Abgewiesene Klagen zu "Freiwillig Tempo 30"-Schildern: Gericht moniert Klageweg
Nach dem vorläufigen Scheitern von Klagen zu "Freiwillig Tempo 30"-Schildern auf Privatgrundstücken hat das Verwaltungsgericht Freiburg formale Gründe für die Entscheidung genannt. Wie das Gericht am Donnerstag erläuterte, hätten die Kläger einen anderen Klageweg einschließlich eines Widerspruchverfahrens beschreiten müssen. Die Kläger hatten statt einer Anfechtungsklage, die vorrangig gewesen wäre, Feststellungsklage erhoben. Deswegen erklärte das Verwaltungsgericht die Klage vergangene Woche für unzulässig.
Die drei Kläger wollten gerichtlich feststellen lassen, dass von ihnen auf ihren Grundstücken auf der im Bodensee gelegenen Halbinsel Höri aufgestellte Schilder mit der Aufschrift "Freiwillig Tempo 30" vom zuständigen Landkreis geduldet werden müssen. Der Landkreis hatte die Eigentümer in einem Brief aufgefordert, die Schilder zu entfernen. Zudem drohte er ein Zwangsgeld an.
Weil die Feststellungsklage nachrangig sei, konnte nach Gerichtsangaben über die eigentliche Sache, die Rechtmäßigkeit der Schilder, gar nicht erst entschieden werden (Az. 6 K 1866/22, 6 K 1867/22 und 6 K 1868/22). Mit ihren Feststellungsklagen hätten die Kläger den Weg der Anfechtungsklage umgangen. Die Kläger hätten den Erlass des Landratsamts Konstanz abwarten und vor einer Klage zunächst Widerspruch erheben müssen. Wäre dies erfolglos geblieben, hätten sie Anfechtungsklage erheben können.
Die Kläger können nun eine Berufung am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen. Die Deutsche Umwelthilfe unterstützte die Klagen nach eigenen Angaben.
P.Hernandez--AT