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Unfälle mit E-Rollern: Geschädigte sollen leichter Schadenersatz erhalten
Wer bei einem Unfall mit einem E-Roller zu Schaden kommt, soll künftig leichter Schadenersatzansprüche geltend machen können. Der Bundestag beriet am Donnerstagabend in erster Lesung darüber, dass künftig in erster Linie die Vermieter der E-Scooter für Unfälle haften sollen. Aber auch Fahrerinnen und Fahrer der Roller sollen künftig bei "vermutetem Verschulden" haften. Der Entwurf wurde nach der ersten Lesung zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen.
Für Unfälle mit E-Scootern sollen künftig die gleichen Haftungsregeln gelten wie für Unfälle mit anderen Kraftfahrzeugen. "Es gibt schlichtweg keinen Grund, die Vermietung von E-Scootern im Haftungsrecht anders zu behandeln als die von Autos", erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Wer mit der Vermietung von E-Scootern Geld verdiene, müsse auch Verantwortung für die Schäden übernehmen, die mit seinen Fahrzeugen verursacht werden, fügte sie hinzu.
Elektrische Roller dürfen im öffentlichen Straßenverkehr seit Sommer 2019 fahren - seitdem haben die Unfälle mit ihnen laut Bundesregierung stark zugenommen: von 5860 im Jahr 2020 auf 12.509 im Jahr 2024. Die Zahl der bei solchen Unfällen geschädigten Dritten wuchs demnach von 1150 im Jahr 2020 auf rund 5000 im Jahr 2023.
Bislang müssen diese Unfallopfer ein Verschulden des Fahrers beweisen, wenn sie Schadenersatz geltend machen wollen. Dieser Nachweis ist aber schwer zu erbringen, weil der Fahrer meist schwer zu ermitteln ist.
W.Moreno--AT