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Ungarn verstößt mit Asylregelung erneut gegen EU-Recht
Ungarn hat den Zugang zu Asylverfahren mit einer neuen Regelung übermäßig erschwert. Damit habe das Land gegen seine EU-rechtlichen Verpflichtungen verstoßen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag. Die EU-Kommission hatte Ungarn vor dem EuGH verklagt. (Az. C 823/21)
2020 hatte Ungarn wegen der Pandemie ein neues Gesetz erlassen. Demnach müssen Menschen aus bestimmten Drittstaaten oder Staatenlose erst zur Botschaft in Serbien oder der Ukraine gehen und dort eine Absichtserklärung für den Antrag auf Asyl abgeben. Danach entscheiden die ungarischen Behörden, ob die Betreffenden ins Land einreisen dürfen, um dort einen Asylantrag zu stellen.
Eine solche Beschränkung sei im EU-Recht nicht vorgesehen und erschwere ein effektives, einfaches und schnelles Asylverfahren, erklärte der EuGH. Sie eigne sich auch nicht dazu, die Pandemie einzudämmen.
Der EuGH hatte ungarische Asylregeln bereits mehrmals beanstandet. Ende 2020 beispielsweise verurteilte er das Land wegen der rechtswidrigen Inhaftierung von Migranten in Lagern an der Grenze und der Abschiebung von Flüchtlingen ohne Beachtung der geltenden Garantien.
M.King--AT