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Bewährungsausschuss berät über vorzeitige Freilassung von Ex-Sprintstar Pistorius
Zehn Jahre nach der Inhaftierung des südafrikanischen Behindertensportlers Oscar Pistorius wegen der Tötung seiner Freundin hat ein Bewährungsausschuss über eine mögliche vorzeitige Haftentlassung des früheren Sprintstars beraten. Die Anhörung begann am Freitagmorgen in Pistorius' Haftanstalt in Atteridgeville, einem Vorort von Pretoria. Eine Entscheidung soll noch am Freitag fallen.
Pistorius hatte im Februar 2013 zu Hause seine Freundin Reeva Steenkamp durch die Badezimmertür erschossen. Nach eigenen Angaben hatte er die 29-Jährige für einen Einbrecher gehalten.
Zu der Anhörung des Bewährungsausschusses trafen am Freitag auch Steenkamps Mutter June und ihre Anwältin Tania Koen ein. Diese kündigte vor Journalisten eine Entscheidung für den selben Tag an. "Wir wurden informiert, dass es heute im Laufe des Tages eine Entscheidung geben wird", sagte sie vor der Haftanstalt. Zunächst hatte es aus den Strafvollzugsbehörden geheißen, dass im Fall Pistorius anders als sonst üblich eher nicht mit einer Entscheidung am selben Tag zu rechnen sei.
Reeva Steenkamps Mutter June wollte sich bei der Anhörung auch im Namen ihres Mannes Barry vor dem Ausschuss äußern, da dieser krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann. Koen sagte vor dem Gefängnis vor Reportern: "Wie Sie sich vorstellen können, ist es schmerzhaft. June muss Oscar Pistorius heute morgen erneut gegenüber treten. Er ist der Mörder ihrer Tochter." Und diese fehle ihren Eltern "jeden Tag".
June und Barry Steenkamp seien nicht der Ansicht, "dass er freikommen sollte", führte die Anwältin aus. Die Eltern hätten den Eindruck, dass Pistorius "keine Reue gezeigt" habe.
Der 36-Jährige sollte bei der Anhörung Gelegenheit bekommen, sich zu den Vorwürfen von Steenkamps Eltern zu äußern. Der Anwalt des Ex-Sprintstars, Julian Knight, sagte, er werde sich bis zu einer Entscheidung des Bewährungsausschusses nicht öffentlich äußern.
Pistorius war gleich nach der Erschießung seiner Freundin in der Nacht zum Valentinstag 2013 festgenommen worden. 2014 wurde er zunächst wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein und klagte ihn wegen Mordes an. Daraufhin wurde die Haftzeit 2016 auf sechs Jahre erhöht. In einem erneuten Berufungsprozess wurde Pistorus 2017 schließlich zu 13 Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.
Das südafrikanische Gesetz sieht vor, dass ein Verurteilter Straferleichterung beantragen kann, wenn er die Hälfte seiner Strafe abgesessen hat. Pistorius' Verfahren über die mögliche Haftentlassung begann bereits vor gut einem Jahr und beinhaltete auch ein Treffen des Ex-Sportlers mit den Eltern seiner früheren Freundin. Koen beschrieb die Begegnung am Freitag als "sehr emotional" und "traumatisch".
Der Bewährungsausschuss soll nach Angaben der Strafvollzugsbehörden nun prüfen, "ob das Ziel der Inhaftierung erreicht wurde". Die Kommission nimmt dazu außer dem körperlichen und mentalen Zustand von Pistorius auch sein Risiko, erneut straffällig zu werden, unter die Lupe. Sollte Pistorius' Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt werden, kann er eine erneute Prüfung seines Anliegens beantragen.
Vor dem gewaltsamen Tod seiner Freundin hatte Pistorius Sportgeschichte geschrieben. Bei den Olympischen Spielen 2012 in London maß er sich als erster Behinderter beim 400-Meter-Lauf mit nicht-behinderten Sportlern. Außerdem hat der wegen seiner Unterschenkelprothesen damals als "Blade Runner" bekannte Läufer bei paralympischen Spielen insgesamt sechs Goldmedaillen geholt.
L.Adams--AT