-
UN-Sicherheitsrat verurteilt Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien
-
Russland: Politikwissenschaftler Kynew wegen Drogenvorwürfen festgenommen
-
Münchner Migrationskonferenz: Pläne für Frontex-Ausbau zu "Rückführungsagentur"
-
Selenskyj: USA erlauben Ukraine Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
"Paradies der Maschinen": Papst Leo XIV. warnt vor KI-Auswüchsen
-
Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris
-
Pistorius würdigt in Ungarn "Neustart" in den bilateralen Beziehungen
-
Medien: Manchester City in 114 Anklagepunkten schuldig
-
Davidstern aus NS-Gedenkort in Chemnitz gestohlen und Schautafel beschädigt
-
Besuch bei Unesco: Papst Leo XIV. warnt vor Risiken der KI
-
Scharfe Kritik an Stopp von Stolpersteinen in sächsischem Heidenau
-
Trump nennt Gipfel mit Xi "produktiv" und sieht Konsens bei "Superintelligenz"
-
17 Cent weniger Steuern pro Liter: Neuer Tankrabatt kommt zum 1. Oktober
-
Tankrabatt kommt zum 1. Oktober: Gesetz passiert Parlament
-
CDU-Politiker Reddig warnt vor verwässerter Rentenreform - und droht mit Nein
-
Langjähriger ZDF-Rechtsexperte Bernhard Töpper gestorben
-
Formel 1: Russell holt Pole in Baku - Antonelli nur 16.
-
Friedensorganisation: Bundesregierung konterkariert Ziel einer atomwaffenfreien Welt
-
Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt
-
Rummenigge hat nicht für Eberls Vertragsverlängerung gestimmt
-
Mehr als hunderttausend Studierende warten auf Wohnheimplätze in Deutschland
-
Nach US-Sanktionsdrohungen: Flughafen im irakischen Nadschaf stoppt alle Iran-Flüge
-
Zverevs Chancen steigen: Sinner sagt für Peking ab
-
Bundestag macht Weg für erneuten Tankrabatt frei
-
Zentralratspräsident Schuster für Prüfung der Beobachtung der Berliner Linken
-
Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern
-
Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"
-
Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion
-
Papst Leo XIV. warnt in Frankreich vor "Wettrüsten"
-
US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X
-
Selenskyj: Trump gibt grünes Licht für Herstellung von Patriot-Raketen in Ukraine
-
Papst bedankt sich bei Macron und Bauleuten für Wiederaufbau von Notre-Dame
-
Kreml: EU-Sanktionen gegen Journalistin Fedorova sind "rechtswidrig"
-
Niedersachsen: AfD wählt Fraktionschef Wichmann zu Spitzenkandidat für Landtagswahl
-
Seniorin aus Frust erstochen: Lebenslage Haft für 56-Jährigen in Aachen
-
19-Jähriger soll im Saarland Frau erstochen haben - Festnahme
-
Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens
-
Ausfall der Lenkung droht: VW und Audi rufen knapp eine Million Pkw in die Werkstätten
-
Unfälle mit E-Scootern: Künftig haften bei Unfällen auch Vermieter
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abwehrraketen
-
Studie: Deutsche Konzerne im europäischen Vergleich führend - beim Stellenabbau
-
Antragsloses Kindergeld kommt: Bundesrat gibt grünes Licht
-
Bundestag beschließt Polizeireform - im zweiten Anlauf
-
Papst Leo XIV. zu Besuch in Frankreich eingetroffen
-
Havertz und Musiala reisen ab - Klopp nominiert nach
-
Selenskyj: Trump gibt Ukraine Erlaubnis für Herstellung von Patriot-Abfangraketen
-
Iran legt den USA Vorschlag zur Öffnung der Straße von Hormus binnen einer Woche vor
-
Europas Top-Ligen greifen in FIFA-Machtkampf ein
-
VW und Audi müssen knapp eine Million Autos in Deutschland zurückrufen
-
Sachsen:45-Jähriger soll Hörgeschädigte mit falschen Anlagen betrogen haben - Anklage
Oberlandesgericht Dresden stuft Negativzins bei Sparkasse als rechtens ein
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat Verwahrentgelte, sogenannte Negativzinsen, für Guthaben auf Girokonten als zulässig eingestuft. Damit bestätigte das Gericht am Donnerstag eine vorinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Leipzig zur Sparkasse Vogtland. Das OLG ließ zugleich die Revision zum Bundesgerichtshof zu. (Az. 8 U 1389/21)
Die Sparkasse Vogtland hatte während der Niedrigzinsphase 2020 eine Regelung zur Erhebung von Gebühren für die Verwahrung von Guthaben in ihre Girokontenverträge aufgenommen. Die Kosten betrugen für neue Konten sowie bei einem Kontomodellwechsel 0,7 Prozent ab einer Überschreitung des Freibetrags von 5000 Euro und waren damit etwas höher als der damals geltende Strafzins der Europäischen Zentralbank (EZB) von 0,5 Prozent.
Zahlreiche Banken hatten den negativen Einlagezins der EZB damals an ihre Kunden weitergegeben, um Verlustgeschäften vorzubeugen. Erst Mitte 2022 leitete die EZB die Zinswende ein und brachte den Einlagezins wieder auf null Prozent, seitdem stieg er konstant an.
Das Oberlandesgericht bestätigte nun die Sicht des Landgerichts, wonach die Klausel als eine von der Sparkasse verwendete Allgemeine Geschäftsbedingung rechtlich nicht zu beanstanden sei. Es handle sich um eine Hauptleistungspflicht der Sparkasse, eine inhaltliche Überprüfung durch die Gerichte finde nicht statt. Die Klausel sei zudem klar und transparent formuliert worden und es gebe keine Überschneidung mit erhobenen Kontoführungsgebühren.
Die klagende Verbraucherzentrale Sachsen erklärte, das Urteil sei "enttäuschend für den Verbraucherschutz" und kündigte Revision gegen die Entscheidung an. "Auch wenn das Thema Negativzinsen aktuell für die Meisten nicht sonderlich relevant erscheint, wünschen wir uns Rechtssicherheit für die nächste Niedrigzinsphase."
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied in einem ähnlichen Fall, der eine Bank aus dem Kreis Wesel betrifft, genauso. Hier galt ab April 2020 ab einer Einlage von über 10.000 Euro ein Entgelt von 0,5 Prozent.
Das Landgericht Düsseldorf hielt dies zwar für unwirksam, das Oberlandesgericht gab nun aber der Berufung der Bank statt und wies die Klage der Verbraucherschützer insgesamt ab, wie es am Donnerstag mitteilte. Negativzinsen bei Girokonten seien "rechtmäßig", urteilte das Gericht und ließ auch hier die Revision zum BGH zu. (Az. I-20 U 16/22)
F.Ramirez--AT