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Bundesgerichtshof: Hafturteile zu Mordkomplott in Sachsen rechtskräftig
20 Monate nachdem sie einen Mann in einem Waldstück bei Meißen töteten, ist das Mordurteil des Dresdner Landgerichts gegen zwei Frauen und zwei Männer rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler und verwarf die Revisionen der Angeklagten, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte alle vier im Februar 2022 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. (Az. 5 StR 382/22)
Das spätere Opfer war der Ehemann von einer der Frauen. Sie hatte ein gemeinsames Kind mit ihm, war aber von einem anderen Mann mit Zwillingen schwanger. Wie das Landgericht feststellte, wollte sie nicht, dass ihr Mann nach der Geburt rechtlich Vater der Kinder werde oder das Sorgerecht für das gemeinsame Kind beanspruche. Darum habe sie beschlossen, ihn zu töten.
Ihr neuer Partner und zwei weitere Menschen beteiligten sich an dem Plan: der neue Freund offenbar, weil er auf eine gemeinsame Zukunft hoffte. Den anderen beiden sei Geld aus Sterbegeldversicherungen des späteren Opfers versprochen worden. Die Angeklagten wollten, dass der Mann einen qualvollen Tod erleide, hieß es in dem Urteil.
Seine Frau habe ihn im Juni 2021 unter dem Vorwand, dass er sein Kind sehen könne, auf einen Platz in dem Ort Großenhain gelockt. Die beiden männlichen Angeklagten hätten ihn dann in ein Auto gedrängt und zusammen mit den Frauen in ein abgelegenes Waldstück gebracht. Dort hätten die Männer ihm mit einer Holzkeule gegen die Rippen getreten, bis die Keule zerbrach, und ihn außerdem in den Rücken getreten. Das Opfer sei bewegungsunfähig, aber lebend zurückgeblieben.
Später am Abend seien drei der Angeklagten zurückgekommen, einer von ihnen habe ihn gegen den Kopf getreten und in einen Graben gezogen. Am darauffolgenden Tag seien sie noch einmal zu ihrem Opfer gefahren. Die beiden männlichen Angeklagten hätten schwere Feldsteine auf seinen Kopf und Oberkörper fallen lassen. Einer von ihnen habe noch ein Foto von dem Opfer gemacht. Der Mann sei etwas später an seinen Verletzungen gestorben.
Das Landgericht sah bei allen vier Angeklagten die Mordmerkmale Heimtücke und Grausamkeit erfüllt. Die Ehefrau habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt, zwei andere Angeklagte aus Habgier. Bei der Ehefrau und einem der Männer stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt.
O.Brown--AT