-
Keine Sozialversicherungspflicht für selbstständige Stuntleute mit hohen Ausgaben
-
Feuerwehr und Polizei retten in Ruhrgebiet zwei Katzenbabys
-
Beitrag mit NS-Parole: X gewinnt Rechtsstreit mit Aufsichtsbehörde in Niedersachsen
-
Uli Hoeneß gewinnt gegen Nachbarin in Rechtsstreit um zwei Bäume
-
Betrüger erbeuten mittleren sechsstelligen Betrag von 85-Jähriger
-
Ο Alex Bodi και ο καθηγητής Δρ. Stefan Haupt συμφωνούν σε συνεργασία για μια θρυλική συλλογή έργων τέχνης στη Ρουμανία
-
Debatte über Reform von Organspende im Bundestag begonnen
-
Zwei junge Männer sterben bei Autounfall in Brandenburg
-
Forschungsinstitute sehen deutliches Wachstum 2026 trotz schlechter Stimmung
-
Preiserhöhung bei Fernwärme: Europäischer Gerichtshof urteilt zugunsten von Kunden
-
"Made in Europe"-Pläne sorgen für Streit zwischen Deutschland und Frankreich
-
Klopp streicht Conté aus dem Kader
-
Bundesregierung zu G20-Einladung an Putin: Gibt "keine Normalität im Umgang mit Russland"
-
Teenager Ohashi bricht Weltrekord über 200 m Brust
-
Papstbesuch in Frankreich: Moscheen betonen christlich-muslimische Gemeinsamkeit
-
KI-Agent von OpenAI hackt australische Regierungswebsite
-
Lonnes wird Bundestrainer der deutschen Hockey-Frauen
-
"Blamage ersparen": Berlin zieht Olympiabewerbung zurück
-
KI-Assistent im Hosentaschenformat: Facebook-Mutter Meta stellt neue Gadgets vor
-
Alex Bodi och prof. dr Stefan Haupt ingår samarbetsavtal om en legendarisk konstsamling i Rumänien
-
Berliner Senat macht Linke für Rückzug von Olympia-Bewerbung verantwortlich
-
Minister: Feuer in Starlink-Station in Polen war "Sabotage"
-
एलेक्स बोडी और प्रो. डॉ. स्टीफन हॉप्ट रोमानिया में एक पौराणिक कला संग्रह पर सहयोग करने के लिए सहमत हुए
-
อเล็กซ์ โบดี และศาสตราจารย์ ดร. สเตฟาน ฮาปท์ ตกลงร่วมมือกันในการจัดตั้งคอลเลกชันศิลปะอันเป็นตำนานในโรมาเนีย
-
Unglück an Bahnübergang: 82-Jährige in Niederbayern von Zug erfasst und getötet
-
Alex Bodi ve Prof. Dr. Stefan Haupt, Romanya’daki efsanevi sanat koleksiyonu için işbirliği anlaşması imzaladı
-
Berlin zieht Olympiabewerbung zurück
-
Aus für die Vorreiterin: Ingolstadt trennt sich von Wittmann
-
Alex Bodi a prof. dr. Stefan Haupt se dohodli na spolupráci na legendární umělecké sbírce v Rumunsku
-
Bundestag debattiert kontrovers über umfassende Geheimdienst-Reform
-
Alex Bodi i prof. dr Stefan Haupt uzgodnili współpracę w sprawie legendarnej kolekcji dzieł sztuki w Rumunii
-
알렉스 보디와 슈테판 하우프트 교수, 루마니아의 전설적인 미술품 컬렉션을 위한 협력 합의
-
Forschungsinstitute heben Prognose kräftig an: 1,3 Prozent Wachstum erwartet
-
Infantino behauptet: "Positive Botschaften" nach FIFA-Brief
-
US-Richter hebt Trumps Hausverbot für CNN, MS NOW und Politico vorerst auf
-
Illegaler Handel mit Edelmetallen für 50 Millionen Euro: Anklage in Mannheim
-
Vorläufiges Ergebnis: Bisherige Koalitionspartei gewinnt Parlamentswahl in Marokko
-
Absturz von Kampfjet auf US-Airbase Spangdahlem: Pilot aus Krankenhaus entlassen
-
Preise für Wohnimmobilien weiter gestiegen - aber nur noch leicht
-
RKI: Zahl von Hitzetoten in Wochenvergleich unverändert
-
Zahl der Verkehrstoten im ersten Halbjahr 2026 gesunken
-
Löw warnt Klopp: "Nicht alles allein verändern"
-
Bartsch: Antisemitismus hat in der Linken keinen Platz
-
US-Richter: Weißes Haus muss CNN, MS NOW und Politico wieder Zutritt gewähren
-
Debatte um Organspende: Grünen-Politikerin Lang plädiert für Widerspruchslösung
-
Neuzulassungen in der EU bis August gestiegen - Marktanteil von E-Autos bei 22 Prozent
-
Abschluss der WNBA-Hauptrunde: Fiebich verliert mit New York
-
Studie: Jobpotenzial der Energiewende droht ungenutzt zu bleiben
-
Trump empfängt Xi zu Gespräch im Weißen Haus und gibt Staatsbankett
-
Xi persönlich von Trump zu Staatsbesuch empfangen - Aufruf zu "Partnerschaft"
Bundesgerichtshof: Hafturteile zu Mordkomplott in Sachsen rechtskräftig
20 Monate nachdem sie einen Mann in einem Waldstück bei Meißen töteten, ist das Mordurteil des Dresdner Landgerichts gegen zwei Frauen und zwei Männer rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler und verwarf die Revisionen der Angeklagten, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte alle vier im Februar 2022 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. (Az. 5 StR 382/22)
Das spätere Opfer war der Ehemann von einer der Frauen. Sie hatte ein gemeinsames Kind mit ihm, war aber von einem anderen Mann mit Zwillingen schwanger. Wie das Landgericht feststellte, wollte sie nicht, dass ihr Mann nach der Geburt rechtlich Vater der Kinder werde oder das Sorgerecht für das gemeinsame Kind beanspruche. Darum habe sie beschlossen, ihn zu töten.
Ihr neuer Partner und zwei weitere Menschen beteiligten sich an dem Plan: der neue Freund offenbar, weil er auf eine gemeinsame Zukunft hoffte. Den anderen beiden sei Geld aus Sterbegeldversicherungen des späteren Opfers versprochen worden. Die Angeklagten wollten, dass der Mann einen qualvollen Tod erleide, hieß es in dem Urteil.
Seine Frau habe ihn im Juni 2021 unter dem Vorwand, dass er sein Kind sehen könne, auf einen Platz in dem Ort Großenhain gelockt. Die beiden männlichen Angeklagten hätten ihn dann in ein Auto gedrängt und zusammen mit den Frauen in ein abgelegenes Waldstück gebracht. Dort hätten die Männer ihm mit einer Holzkeule gegen die Rippen getreten, bis die Keule zerbrach, und ihn außerdem in den Rücken getreten. Das Opfer sei bewegungsunfähig, aber lebend zurückgeblieben.
Später am Abend seien drei der Angeklagten zurückgekommen, einer von ihnen habe ihn gegen den Kopf getreten und in einen Graben gezogen. Am darauffolgenden Tag seien sie noch einmal zu ihrem Opfer gefahren. Die beiden männlichen Angeklagten hätten schwere Feldsteine auf seinen Kopf und Oberkörper fallen lassen. Einer von ihnen habe noch ein Foto von dem Opfer gemacht. Der Mann sei etwas später an seinen Verletzungen gestorben.
Das Landgericht sah bei allen vier Angeklagten die Mordmerkmale Heimtücke und Grausamkeit erfüllt. Die Ehefrau habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt, zwei andere Angeklagte aus Habgier. Bei der Ehefrau und einem der Männer stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt.
O.Brown--AT