-
Letztes TV-Duell vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Schwesig in Angriffslaune
-
Berlin-Wahl: "Wahlarena" macht Differenzen zwischen SPD und Linke deutlich
-
Titeljagd eröffnet: Leverkusen mit glanzlosem Auftaktsieg
-
Handball: Berlin unterliegt Veszprem deutlich
-
Weißes Haus kritisiert Leitzinserhöhung der Fed
-
Deutschland und Kanada wollen KI "im Dienste des Menschen" fördern
-
Niederlage für Trump: US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023
-
3. Liga: Rostock jubelt spät - Essen gewinnt in Mannheim
-
Deutschland und Kanada wollen Entwicklung von KI "im Dienste des Menschen" vorantreiben
-
US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
US-Zentralbank erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte
-
UN-Generalsekretär Guterres ruft zu internationaler Koordination bei KI auf
-
"Rote Linie" Mekka: Saudi-Arabien wirft Huthis Angriff auf heilige Stadt vor
-
Nach Wahl in Sachsen-Anhalt: Neuer Landtag kommt am 6. Oktober erstmals zusammen
-
Wirtschaftsministerin Reiche will Spritpreise per Steuerrabatt senken
-
Früherer "First Dog": Obamas Hund Sunny ist tot
-
25 Jahre Haft für Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen
-
Bundeswehr unterstützt Lettland bei Luftraum-Absicherung während Parlamentswahl
-
Bundesregierung legt Plan gegen Sozialmissbrauch vor - Armutsmigranten im Visier
-
Drei Jahre Haft in Prozess um tote Zwillinge auf E-Roller in Frankfurt am Main
-
Urteil im Saarland: Gutachter muss Mutter kein Schmerzensgeld zahlen
-
Gemeinsame Stellungnahme: CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten
-
Bundesverwaltungsgericht entscheidet im Oktober über Klage zu Luftreinhalteprogramm
-
Bayern verlängern auch mit Sportdirektor Freund
-
Milliardenschwerer Maskenstreit: Bundesgerichtshof entscheidet im Dezember
-
Dorf stimmt für Abspaltung vom Vereinigten Königreich - Protest gegen Asylbewerberunterkunft
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab
-
Proteste 2022: Amnesty wirft iranischen Behörden Verbrechen gegen Menschlichkeit vor
-
Olympia 2030: IOC bestätigt Austragungsorte
-
Über 60 Millionen Euro Schaden durch Geldwäsche und Steuerhinterziehung - Razzia
-
Gericht: Mannheim muss umstrittenen Swingerclub-Artikel vorerst nicht veröffentlichen
-
Deutsche und internationale Stars bei Filmfestival in San Sebastián
-
Athleten Deutschland: Herber tritt im Sommer 2027 ab
-
Zivilschutz: 20 Tote und dutzende Vermisste bei Einsturz von Gebäude im Gazastreifen
-
CDU-Ministerpräsidenten warnen vor Personaldebatten - gemeinsame Erklärung
-
Korruptionsprozess gegen französische Ex-Ministerin Dati hat begonnen
-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
-
Spritpreis-Entlastung: Unions-Fraktionschef Frei schlägt Mehrwertsteuersenkung vor
Nach Beißvorfall nahe Trier: Halter von gefährlichem Hund muss Tier abgeben
Der Halter eines Staffordshire-Bullterrier-Mischlings aus Rheinland-Pfalz muss sein Tier nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Trier abgeben. Er sei nicht zuverlässig genug, um einen als gefährlich eingestuften Hund zu halten, erklärte das Gericht am Mittwoch. Der Hund soll mehrmals ohne Aufsicht im Dorf herumgelaufen sein und einmal einen anderen Hund gebissen haben.
Die Verbandsgemeinde Prüm stellte fest, dass er im August über den Zaun des Grundstücks gesprungen war und den Hund einer Spaziergängerin angegriffen hatte. Die Frau gab an, dass er ihren Hund gebissen und herumgeschleudert und so erheblich verletzt habe. Die Gemeinde stufte den Mischling deshalb als gefährlichen Hund ein.
Nach den Vorgaben des Landeshundegesetzes muss er darum in sicherem Gewahrsam gehalten werden. Befragungen der Polizei ergaben allerdings, dass der Hund schon vorher mehrmals frei im Dorf herumgelaufen sei. Im Monat nach dem Beißvorfall wurde er wieder gesehen. Die Gemeinde ordnete daraufhin an, dass der Halter ihn abgeben müsse.
Dagegen wehrte sich der Mann mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Er gab an, dass sein Hund nicht gefährlich sei und dass er selbst die Voraussetzungen für die Haltung eines gefährlichen Hundes erfülle.
Das sah das Gericht anders. Der Halter sei nicht dazu bereit, seinen Pflichten nachzukommen, erklärte es. Weder die wiederholten Ausbrüche noch der Beißvorfall hätten den Mann dazu gebracht, Maßnahmen gegen das Weglaufen seines Hunds zu ergreifen. Er sei nicht zuverlässig genug, um einen gefährlichen Hund halten zu dürfen.
Die Einstufung des Mischlings als gefährlich stand bereits fest und konnte nicht mehr angefochten werden. Der Halter kann gegen die Eilentscheidung aus Trier noch eine Beschwerde beim rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgericht in Koblenz einreichen.
A.Williams--AT