-
Bayern-Frauen nach Dämpfer enttäuscht, aber "stolz"
-
Klopp-Debüt: ter Stegen zurück, Kimmich zentral - Treus Chance?
-
UN-Generaldebatte: Reden von Irans Präsident Peseschkian und Selenskyj erwartet
-
Außergewöhnliche Ehre: Trump empfängt Xi am Flughafen persönlich zum Staatsbesuch
-
Marokkaner wählen neues Parlament
-
Bundestag befragt Pistorius und Linnemann und berät Gesetz gegen K.O.-Tropfen
-
Trump gibt neue Gespräche zwischen USA und Iran bekannt - Witkoff "zuversichtlich"
-
Los Angeles: "Star Wars"-Museum von George Lucas öffnet seine Pforten
-
Selenskyj: Kiew zu Ende von Angriffen auf Energieanlagen bereit - bei Zusage aus Moskau
-
Trump: USA und Iran sprechen in New York drei Stunden miteinander
-
Israel: Rechtsextremist Ben Gvir will nach Wahlen Verteidigungsminister werden
-
Nach 2:0-Führung: Wamser ernüchtert die Bayern-Frauen
-
Hohe Spritpreise und Dürre: Moldau verhängt Notstand in Energie- und Wassersektor
-
Nach Tod von 15-Jährigem in Nordrhein-Westfalen: Tatverdächtige stellen sich
-
Volleyballer scheiden im EM-Viertelfinale aus
-
Erdogan: Welt muss unverzüglich mit Wiederaufbau des Gazastreifens beginnen
-
München und NRW-Städte bei deutscher Olympia-Bewerbung vorn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran- und Ukraine-Abkommen für möglich
-
Erdogan: Angriffe auf Handelsschiffe im Schwarzen Meer sind "inakzeptabel"
-
"Demütig": Merz übt in Unionsfraktion Selbstkritik - und wirbt für Reformen
-
DOSB: Kommission sieht München dicht vor Köln/Rhein-Ruhr
-
Drohnenfund in Niedersachsen: Womöglich Sprengstoff in der Nähe entdeckt
-
EU verlängert Russland-Sanktionen um drei Jahre und streicht zwei Oligarchen von Liste
-
Trump unterzeichnet Sicherheitsabkommen mit Dänemark und Grönland
-
Pilot bei Absturz von F-16-Kampfjet auf US-Stützpunkt Spangdahlem verletzt
-
Trump ruft Mitgliedstaaten zu Abkehr von Internationalem Strafgerichtshof auf
-
EU beschließt Aufhebung von Sanktionen gegen zwei russische Oligarchen
-
Rad-WM: Deutsche Mixed-Staffel verpasst Medaille
-
Österreichischer Investor Benko erneut verurteilt: Haftstrafe um sechs Monate erhöht
-
UN-Rede: Trump kündigt Bau von zwei US-Militärstützpunkten auf Grönland an
-
Letztes Walfangunternehmen Islands kündigt Klage gegen mögliches Verbot an
-
Republikanischer US-Senator fordert Untersuchung von Hochzeitsfeier von Trumps Sohn
-
Rede vor der UNO: Trump hält Iran-Abkommen nach Kongresswahlen für möglich
-
Clan-Kontakte und Antisemitismus-Vorwürfe: Berliner Linke massiv in der Kritik
-
Wirbel um Merz-Äußerung zu Krankenkassen - SPD zufrieden, Union bremst
-
Landkreis: Ein Verletzter bei Flugzeugabsturz auf US-Stützpunkt Spangdahlem
-
Großer römischer Münzschatz auf Acker in Nordrhein-Westfalen entdeckt
-
Islamistisch motivierte Messerangriffe: Neun Jahre Jugendstrafe in Düsseldorf
-
Neue Zeitrechnung: Klopp leitet erstes Teamtraining
-
Frauenleiche in brennendem Auto in Bayern: Exmann soll 45-Jährige getötet haben
-
VGH Hessen: Kein Abschiebeverbot für Afghanen trotz schwieriger Verhältnisse
-
Guterres: USA und China sollen bei Künstlicher Intelligenz zusammenarbeiten
-
Kurz vor Fristende: EU streitet über Aufhebung von Sanktionen gegen russische Oligarchen
-
Frei mahnt rasche Reformen an - und sagt Merz Rückhalt der Fraktion zu
-
Verkehrstechnik-Messe Innotrans in Berlin eröffnet - Rekordzahl von Ausstellern
-
Autobahn für Pferd gesperrt: Polizisten unterstützen Umladen von Tier in Hessen
-
G7-Staaten fordern Ende der Huthi-Angriffe auf Saudi-Arabien und die Schifffahrt
-
IG Metall fordert fünf Prozent mehr Lohn - Arbeitgeber: "Realitätsfern"
-
Wadephul vor UN-Generaldebatte: Vereinte Nationen müssen "effizienter werden"
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Sachsen-Anhalt
EuGH: Umweltverbände dürfen gegen Thermofenster klagen
Anerkannte Umweltvereinigungen dürfen gegen die Zulassung von Autos mit Thermofenster vor Gericht vorgehen. Die EU-Mitgliedsstaaten müssten ihnen die Möglichkeit geben, die Beachtung des europäischen Umweltrechts überprüfen zu lassen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Es ging um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Bundesrepublik wegen eines Bescheids des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg. (Az. C-873/19)
Mit dem Bescheid wurde ein Volkswagen-Typ genehmigt, der mit Thermofenster ausgestattet ist. Diese von vielen Autobauern eingesetzte Software verringert die Abgasreinigung in Dieseln abhängig von der Außentemperatur, wodurch die Autos vor allem bei kaltem Wetter mehr Stickoxide ausstoßen.
Die Umwelthilfe klagte in Schleswig-Holstein. Das Verwaltungsgericht in Schleswig setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob Umweltverbände in einem solchen Fall überhaupt klagen dürften. Dies bejahte der Gerichtshof nun.
Er betonte außerdem erneut, dass ein Thermofenster als Abschalteinrichtung gilt, die nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig ist. Nur wenn das Thermofenster nachweislich den Motor vor plötzlichen schweren Schäden und damit den Fahrer vor konkreten Gefahren schütze, könne es zulässig sein. Ob das hier der Fall sei, müsse das Gericht in Schleswig überprüfen.
Diese Ausnahme gelte aber auch nur dann, wenn es zum Zeitpunkt der Typgenehmigung keine andere technische Lösung gegeben habe. Außerdem sei eine solche Abschalteinrichtung in jedem Fall unzulässig, wenn sie den größten Teil des Jahres unter normalen Fahrbedingungen funktioniere. Denn dann käme die Ausnahme häufiger zur Anwendung als das Verbot, erklärte der Gerichtshof in Luxemburg und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.
Schon im Juli hatte er grundsätzlich so entschieden. Damals ging es um Fälle aus Österreich. Volkswagen hatte dazu mitgeteilt, dass seine Thermofenster den Motor vor unmittelbaren Risiken schützten.
Die Umwelthilfe erklärte nun, das neue Urteil sei ein "Paukenschlag gegen Betrugsdiesel" und forderte von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), dass das Kraftfahrt-Bundesamt alle betroffenen Fahrzeuge zurückrufen und auf Kosten der Hersteller mit wirksamer Hardware nachrüsten lassen müsse.
Ein entscheidender Punkt beim Thermofenster ist weiter offen: die Haftung. Die Frage ist, ob Autokäufer gegen die Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn in ihrem Wagen ein Thermofenster verbaut ist. Entsprechende Klagen liegen unter anderem beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser hat Schadenersatzklagen bislang zurückgewiesen.
Eine Entscheidung des EuGH zur Schadenersatz-Frage steht noch aus. Der Bundesgerichtshof befasst sich in zwei Wochen das nächste Mal mit dem Thema.
B.Torres--AT