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Benachteiligung von Drittanbieter-Apps: Kartellamt akzeptiert Apples Änderungen
Das Bundeskartellamt hat von Apple angebotene Änderungen bei Datenschutzvorgaben für App-Anbieter akzeptiert. Die Abfragefenster für die Einwilligung zur werblichen Nutzung personalisierter Daten sollen bei Apples eigenen Apps und bei Apps von Drittanbietern angeglichen werden, wie die Bonner Behörde am Montag mitteilte. Das entsprechende Verfahren gegen Apple ist damit abgeschlossen.
Das Kartellamt hatte Apple vorgeworfen, Drittanbieter zu benachteiligen. Der Konzern hatte 2021 im Einklang mit entsprechenden EU-Vorgaben strengere Regeln für die Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke eingeführt. App-Anbieter müssen demnach eine zusätzliche Einwilligung der Nutzenden dafür einholen. Die verschärften Vorgaben gelten jedoch nicht für Apples eigene Angebote.
Für Apple-Apps gibt es ein anderes Abfragefenster für die Zustimmung der Nutzer, dessen "Sprache, Gestaltung und Auswahlmöglichkeiten" die Nutzerinnen und Nutzer laut Kartellamt "eher zur Zustimmung bewegen" könnten. Apple wies die Vorwürfe zwar zurück, bot jedoch Änderungen an. Etwa entfallen nun "abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen", erklärte das Kartellamt. "Die Abfragefenster werden inhaltlich, sprachlich und optisch neutral gestaltet."
Die Wettbewerbshüter akzeptierten diese Änderungen und erklärten sie für bindend. "Apple wird die Nutzerabfragen nun deutlich angleichen und den Drittanbietern von Apps mehr Möglichkeiten geben, die erforderlichen Abfragen sinnvoll miteinander zu verbinden", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt.
Die Behörde betonte die Bedeutung von Werbeeinnahmen für App-Anbieter. An anderen Einnahmemöglichkeiten etwa über Abo-Gebühren ist Apple hingegen meist über Provisionen beteiligt. Laut Kartellamt ergibt sich daraus ein möglicher Anreiz für den Konzern, Werbeeinnahmen für Drittanbieter zu erschweren.
In anderen EU-Ländern laufen ebenfalls Verfahren gegen Apple wegen der Datenschutzabfragen. In Frankreich und Italien wurden dem Unternehmen deshalb bereits jeweils Millionen-Strafen auferlegt. Das Bundeskartellamt erklärte, vor allem eine "wettbewerbskonforme Ausgestaltung" der Regeln anzustreben.
J.Gomez--AT