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SPD-Politikerin Klose für Übergangszeit bei "Rente mit 63" - Widerspruch aus CDU
Die SPD-Rentenexpertin Annika Klose hat mit Blick auf die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente für Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren eine fünfjährige Übergangszeit gefordert. Die Reformkommission für die gesetzliche Rente habe das Aus für die sogenannte "Rente mit 63" zwar empfohlen, aber "unter Berücksichtigung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes", sagte Klose den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Widerspruch zu einer Übergangsregelung kam aus der CDU.
Klose sagte zum Vertrauensschutz: "In Rentenfragen bedeutete dies in der Regel fünf Jahre." Wichtig seien bei dieser Änderung "verlässliche Regelungen" und eine "Planbarkeit der Altersvorsorge", betonte die SPD-Politikerin, die eine der stellvertretenden Vorsitzenden der Rentenkommission war.
"Entsprechend ist eine Ausgestaltung mit langen Übergangsfristen sinnvoll und geboten", stellte Klose klar. Berücksichtigt werden müssten beispielsweise auch bereits abgeschlossene Altersteilzeitverträge. Sie äußerte die Erwartung, dass es über die genaue Ausgestaltung noch intensive Diskussionen geben werde.
Gegen eine fünfjährige Übergangsfrist bis zu einer Abkehr von der abschlagsfreien Rente ab 45 Versicherungsjahren wandte sich der CDU-Rentenexperte Pascal Reddig. "Eine frühestmögliche Abschaffung wäre geboten, um die gesetzliche Rentenversicherung zu stabilisieren und damit zu verhindern, dass das Rentenniveau sinkt und die Beitragssätze weiter steigen", sagte er dem "Handelsblatt".
"Es muss natürlich Vertrauensschutz geben. Wer im kommenden Jahr in Rente geht, wird sicher noch von der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren profitieren können", räumte Reddig ein, der wie Klose ein Vize-Vorsitzender der Rentenkommission war. "Gleichzeitig kostet jedes weitere Jahr der 'Rente mit 63' die Solidargemeinschaft sehr viel Geld", gab er zu bedenken. "Das ist die Abwägungsfrage bei der Übergangsphase, die im Gesetzgebungsprozess entschieden werden muss."
Derzeit können gesetzlich Rentenversicherte, die 45 Versicherungsjahre aufweisen, abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen. Voraussetzung dafür war bei Einführung der Regelung zudem ein Mindestalter von 63 Jahren, dieses steigt seither jedoch kontinuierlich an. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 beträgt das Mindestalter 65 Jahre. Die Bundesregierung plant diese Regelung nun abzuschaffen, wogegen es auch aus den Koalitionsparteien SPD und CDU heftigen Widerstand gibt.
Eine Rolle spielen in der Debatte auch mögliche Härtefallregelungen. In den Empfehlungen der Rentenkommission heißt es dazu, es sollten Menschen einen vereinfachten Rentenzugang erhalten, die nicht mehr in ihrem letzten, langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können. Abhängig gemacht wird dies jedoch von einer individuellen Gesundheitsprüfung.
In den Kommissionsempfehlungen wird auch ein fünfjähriger Übergangszeitraum als Soll-Wert für gewichtige Änderungen im Rentenrecht genannt. Allerdings findet sich dieser Hinweis nicht in Verbindung mit der "Rente mit 63", sondern mit einer generellen Anhebung der Regelaltersgrenze für den Renteneintritt.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) äußerte sich kritisch zu den anhaltenden Diskussionen über die geplante Rentenreform. Wer einzelne Teile des Pakets wieder infrage stelle, riskiere die gesamte Reform, warnte er. "Dieser Dominoeffekt sollte möglichst schnell gestoppt werden." Deutschland brauche Reformen, um die sozialen Sicherungssysteme langfristig zu sichern und jungen Menschen eine Perspektive zu geben, mahnte Günther.
E.Hall--AT