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Koalition will telefonische Krankschreibung abschaffen - AU ab erstem Krankheitstag
Die schwarz-rote Koalition hat sich darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung künftig abzuschaffen. Zudem soll die "unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" (AU) stärker bestraft werden, wie die Bundesregierung am Donnerstag mitteilte. Außerdem einigten sich Union und SPD in ihrem Koalitionsausschuss demnach darauf, eine "verpflichtende Vorlage" einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "ab dem ersten Tag der Erkrankung" einzuführen.
Die telefonische Krankschreibung als Alternative zum Gang in die Praxis war zu Pandemiezeiten eingeführt worden, zuletzt aber insbesondere von Arbeitgeberverbänden und aus der Union unter Verweis auf eine hohe Zahl an Krankheitstagen in Frage gestellt worden. Im vom Koalitionsausschuss beschlossenen "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" heißt es nun wörtlich: "Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft."
Außerdem werde die unrichtige Ausstellung einer AU-Bescheinigung nach Paragraf 278 des Strafgesetzbuches stärker bestraft. Dort ist derzeit geregelt, dass das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird.
Zur beabsichtigen Einführung einer verpflichtenden Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag wies die Bundesregierung darauf hin, dass es im Rahmen der Umsetzung des Primärarztgesetzes eine "Termingarantie Fachärzte" geben solle. Darüber hinaus werde die Bundesregierung eine "gesetzlich geregelte Infarktvorsorge" etablieren.
W.Moreno--AT