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Kein pauschal strenges Social-Media-Verbot: Experten empfehlen zwei Alternativen
In der Debatte über den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur digitalen Welt rät die vom Familienministerium eingesetzte Expertenkommission von einem strengen pauschalen Social-Media-Verbot ab. Stattdessen legte das Gremium am Mittwoch zwei mögliche alternative Ansätze vor: entweder eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts oder eine Beschränkung für einzelne Dienste je nach Risiko der Angebote. Ein "pauschal hohes Mindestalter" von 15 oder 16 Jahren greife hingegen zu kurz.
Die Expertinnen und Experten übergaben ihre insgesamt 56 Empfehlungen für eine Gesamtstrategie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt an Familienministerin Karin Prien (CDU), die zugleich für Bildung und Jugend zuständig ist. Die Empfehlungen sollen in Gesetze münden. Prien ließ erkennen, dass sie für die eigenständige Nutzung sozialer Medien "grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg" sehe. Damit müssten dann wirksame Altersüberprüfungen und Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre verbunden sein.
Die Kommission empfahl zugleich, "nationale Alleingänge" in dieser Frage zu vermeiden. Stattdessen müsse der entsprechende Artikel im EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) konkretisiert werden. Dieser "bleibt zu allgemein, und es fehlen wirksame Altersprüfungen". Außerdem würden die unterschiedlichen Dienste dort gleich behandelt.
Prien versprach, sich für eine europäische Regelung einzusetzen. Für den Fall, dass auf EU-Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt würden, werde sie "parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten", kündigte die Ministerin an.
Das Gremium legte noch eine ganze Reihe weiterer Vorschläge vor, die sich an dem Prinzip Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen orientieren. Weil die digitale Welt aus deren Alltag nicht mehr wegzudenken sei, müsse auch ein "pauschaler Ausschluss" verhindert werden. Zugleich dürfe die Verantwortung nicht auf die jungen Menschen abgewälzt werden.
In ihren Empfehlungen trennen die Expertinnen und Experten daher verschiedene Altersphasen voneinander ab und richten sich an unterschiedliche Akteurinnen und Akteure, die sie in der Verantwortung sehen: Eltern und Familie, Schulen, die Kinder- und Jugendhilfe, Ärzte, Beschwerdestellen, die Forschung sowie die Plattformanbieter selbst.
Zu den Vorschlägen gehört zum Beispiel auch, den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung "einschließlich digitaler Vernachlässigung" ins Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen. Außerdem müssten Eltern und Familien schon vor der Geburt zu digitalen Medien beraten und unterstützt werden - hier gelte das Prinzip "bildschirmfrei bis drei". Ärzte sollten das Thema Mediennutzung auch in die Regeluntersuchungen und die Schuleingangsuntersuchungen integrieren.
Für die Schulen empfiehlt die Kommission eine "weitgehende Einschränkung der privaten Nutzung" von Smartphones. Bis einschließlich Klasse sieben sollte die private Nutzung im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen "bundesweit einheitlich untersagt und in den Schulgesetzen verankert werden". Das Gremium schlägt außerdem analog zum Schwimmenlernen ein verpflichtendes "KI Seepferdchen" vor - ein online erwerbbares, kindgerechtes Zertifikat zu Möglichkeiten und Gefahren des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz.
"Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz", erklärte der Ko-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller. Daher seien drei Aspekte wichtig: "Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben."
Die Ko-Vorsitzende Nadine Schön ergänzte, die digitale Welt müsse sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten. "Nicht umgekehrt."
J.Gomez--AT