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Presse: Reformkommission schlägt bei Schuldenbremse flexibles Modell vor
Nach Berichten über ein Scheitern der Bemühungen zur Reform der Schuldenbremse startet die dafür eingesetzte Expertenkommission nach einem Zeitungsbericht einen letzten Rettungsversuch. Die Kommission habe ein Konzept für eine "atmende Schuldenbremse" entwickelt, berichtet das "Handelsblatt" laut Mitteilung vom Donnerstag. Das Konzept firmiere in der Kommission unter dem Begriff "FinanzpfadPlus" und solle dafür sorgen, dass die Staatsverschuldung perspektivisch wieder Richtung 60 Prozent der Wirtschaftsleistung sinkt.
Union und SPD hatten sich in den Koalitionsverhandlungen auf eine Reform der Schuldenbremse verständigt. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) setzte daraufhin im vergangenen Sommer die Expertenkommission ein. Das 15-köpfige Gremium beschäftigt sich seit September 2025 mit einer Reform. Die Schuldenbremse soll so reformiert werden, dass dauerhaft zusätzliche Investitionen möglich sind und zugleich die öffentlichen Finanzen solide bleiben.
Im April berichtete die "Bild"-Zeitung über ein Scheitern der Kommission. Grund dafür seien sehr unterschiedliche Auffassungen über die Schuldenbremse und mögliche Lockerungen.
Nun schlägt die Kommission laut "Handelsblatt" ein Modell vor, wonach das künftig erlaubte Haushaltsdefizit von verschiedenen Faktoren abhängen soll, etwa der Höhe der gesamten Staatsverschuldung, dem Wirtschaftswachstum sowie festzulegenden Schuldenabbauzielen. Mittels einer mathematischen Formel solle daraus eine Obergrenze für das Haushaltsdefizit ermittelt werden, das sich jährlich ändert. Bei einer hohen Gesamtverschuldung darf der Staat den Angaben zufolge nur ein geringes Defizit machen. Ist die Staatsverschuldung niedrig, dürfte das Defizit größer ausfallen.
Die Kommission ist sich dem Bericht zufolge einig darin, dass die Schuldenbremse in ihrer aktuellen Form nicht für stabile Staatsfinanzen sorgt. Sie will deshalb die Ausnahme für Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse schrittweise zurückfahren, Dissens bestehe allerdings beim Tempo. Auch wolle die Kommission die Überwachung der Staatsfinanzen stärken.
Zudem schlage das Gremium neue Übergangsregeln vor, wenn der Bund die Schuldenbremse in einer Notlage aussetzt, hieß es weiter. Uneins seien sich die Experten in der Schlüsselfrage, wie hoch Staatsverschuldung und Haushaltsdefizit künftig maximal sein dürfen.
Die Unionsvertreter dringen den Angaben zufolge auf klare Vorgaben, durch die die Staatsverschuldung in Richtung 60 Prozent bis Mitte des Jahrzehnts sinken soll und wollen diese auch in die Verfassung schreiben. Dagegen sträubten sich die SPD-Vertreter, die ihrerseits Investitionen von der Schuldenbremse ausnehmen wollen. Diesen Grundsatzkonflikt konnten beide Seiten auch bei der Erstellung des neuen Konzepts bislang nicht ausräumen, wie das "Handelsblatt" berichtet.
Eine Änderung der Schuldenregeln im Grundgesetz wäre ohnehin ein großer Akt, denn im Parlament ist dafür eine Zweidrittelmehrheit nötig. Darüber verfügen die Regierungsfraktionen derzeit aber nicht.
P.Smith--AT