-
"Spiegel": Text für Bundestagsmandat für Einsatz in Straße von Hormus liegt schon vor
-
Rentner an Bord von britischer Yacht: Russische Warnschüsse waren unnötig
-
Branchenblatt: Sean Penn dreht Film über Erstürmung des Kapitols
-
Torrekord zum Jubiläum: Messi führt Argentinien zum Sieg
-
WM-Rekordtorschütze: Messi zieht mit Klose gleich
-
US-Regierung: Pentagon setzte Musks KI-Chatbot Grok beim Iran-Krieg ein
-
Erstmals unter Warsh: US-Notenbank verkündet Leitzinsentscheidung
-
EU-Parlament stimmt über Lockerung der Gentechnik-Regeln ab
-
Deutsch-Polnisches Forum blickt auf 35 Jahre Zusammenarbeit
-
Vorsitzender der Innenminister-Konferenz: Hürden für Abschiebung Straffälliger senken
-
US-Justizministerium zu vereiteltem Anschlagsversuch: 19-Jähriger unter fünf Festgenommenen
-
CDU-Wirtschaftsrat: Grundrente, Mütterrente und Rente mit 63 abschaffen
-
Haaland trifft doppelt: Norwegen bezwingt mutige Iraker
-
Kanada: Ghanaischer Spieler darf wegen Vergewaltigungsverdachts nicht zur WM einreisen
-
Bandengewalt in Haiti: Guterres bittet um Verzeihung für internationale Untätigkeit
-
Spanischer Schauspieler Javier Bardem verewigt sich in Hollywood mit seien Handabdrücken
-
"Bild": Innenminister der Länder wollen Kampf gegen Sozialleistungsbetrug verschärfen
-
Iran: Neues US-Visum für Torabi
-
Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro muss Waffenbesitz während Hausarrest vor Gericht erklären
-
Mit Rekordmann Mbappé: Frankreich holt Arbeitssieg zum Start
-
UNO: Mindestens 58 Länder und Gebiete mit Landminen verseucht
-
Kaliforniens Gouverneur Newsom wirft Trump Rachefeldzug vor
-
Großbritannien registriert mehr als 700 Bootsflüchtlinge an einem Tag
-
G7-Staaten fordern "entschlossene" Reaktion auf Ebola-Ausbruch in der DR Kongo
-
Russisches Kriegsschiff soll im Ärmelkanal Warnschüsse in Nähe von Yacht abgegeben haben
-
Berlin: Williams unterliegt bei ihrem Auftritt im Doppel
-
Schah-Sohn warnt vor Abkommen mit dem Iran
-
Merz nach Gespräch mit Trump zuversichtlich über gemeinsames Vorgehen zur Ukraine
-
Rahmenabkommen zwischen Iran und USA wird am Freitag in der Schweiz unterzeichnet
-
Leitzins: US-Notenbank tagt erstmals unter neuem Chef Warsh
-
Doch nicht Glasner: Amorim neuer Milan-Trainer
-
G7 erhöhen Sanktionsdruck auf Russland - Trump fordert Putin zu Abkommen auf
-
Nach French-Open-Triumph: Zverev mit wackligem ersten Sieg
-
Norwegens Kronprinz Haakon will wegen kranker Ehefrau Termine reduzieren
-
Presse: Trumps Ballsaal wird deutlich teurer und belastet Steuerzahler
-
US-Gastronomiekonzern Yum! Brands verkauft Pizza Hut
-
"Mal einen saufen gehen"? Mit Kimmich eher nicht
-
FBI-Chef: Möglicher Anschlag auf Käfigkampf zu Trump-Geburtstag vereitelt
-
Geldwäscheverdacht: Grenzfahnder finden 850.000 Euro Bargeld in Kofferraum
-
Britischer Prinz George wechselt im September auf Eliteschule Eton
-
Atommüll aus Wiederaufbereitung im Ausland: Deutschland nimmt letzte Castoren zurück
-
Nach russischen Angriffen: Höhlenkloster-Restaurierung in Kiew könnte zwei Jahre dauern
-
WM-Debüt: Zwayer pfeift USA gegen Australien
-
Trump will Öl-Sanktionen gegen Russland "bald" wieder in Kraft setzen
-
Gericht: Polizeibeauftragter darf polizeiliche Bodycam-Aufnahmen nicht einsehen
-
Erneut 32 Männer aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben
-
Musk droht mit rechtlichen Schritten gegen ZDF: Sender kürzt Anmoderation
-
Türkischer Außenminister äußert sich in Moskau besorgt über "Eskalation im Ukraine-Krieg"
-
Türkischer Außenminister sich in Moskau besorgt über "Eskalation im Ukraine-Krieg"
-
Verhandlungen zwischen Iran und USA über Friedensabkommen beginnen vermutlich Freitag
Kündigung von Lebensversicherung: Kapitalmarktabhängige Stornogebühr ist zulässig
Bei der Kündigung einer Lebensversicherung kann die Versicherung eine Gebühr verlangen, die von der Lage auf dem Kapitalmarkt abhängt. Der Stornoabzug muss nicht zwingend schon bei Abschluss des Vertrags als konkreter Betrag genannt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschied. Es ging um einen Streit der Verbraucherzentrale Hamburg mit der Debeka. (Az. IV ZR 184/24)
Die Klauseln in den Verträgen über Lebens- und Rentenversicherungen sehen vor, dass die Versicherung bis zu 15 Prozent Abzug verlangen kann, je nach der Situation auf dem Kapitalmarkt. Solche Gebühren sollen Verwaltungskosten ausgleichen oder andere Kosten, die dem Versicherer oder dem Versichertenkollektiv durch die vorzeitige Auflösung des Vertrags entstehen. Der ehemals Versicherte bekommt dann nicht den vollen Rückkaufswert wieder.
Gegen die Gebühren der Debeka klagte die Hamburger Verbraucherzentrale mit dem Argument, dass diese nicht transparent seien und nicht "beziffert", wie es das Gesetz vorsieht. Sie forderte, dass die Versicherung solche Verträge nicht mehr schließen und die Klauseln nicht verwenden soll und außerdem Auskunft darüber, mit welchen Verbrauchern ein solcher Vertrag geschlossen wurde. Diese sollte die Versicherung darüber informieren, dass die Vereinbarung unwirksam sei.
Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage größtenteils Erfolg. Es trug der Debeka auf, solche Klauseln nicht mehr zu verwenden und betroffene Verbraucher zu informieren. Einen Anspruch auf Auskunft sprach es der Verbraucherzentrale aber nicht zu. Beide Seiten wandten sich an den BGH.
Dieser gab nun beiden teilweise Recht. Er erklärte, dass die Vereinbarung über die Stornogebühr die Anforderungen erfülle. Eine Versicherung müsse keinen konkreten Betrag festlegen, sondern könne das auch über ein Berechnungsverfahren regeln - solange die Versicherten das bei Vertragsabschluss nachvollziehen und später nachprüfen könnten und es keinen Spielraum für das Unternehmen gebe. Diese Voraussetzungen sieht der BGH bei der Debeka erfüllt.
Das Oberlandesgericht muss aber erneut darüber verhandeln, ob die Gebühr angemessen ist. Es habe nicht geprüft, ob und in welcher Höhe der Versicherung oder dem Versichertenkollektiv Nachteile entstehen, wenn Verträge vorzeitig gekündigt werden.
Es durfte den Antrag der Verbraucherzentrale auf Auskunft auch nicht einfach so abweisen, wie der BGH ausführte. Zwar gebe es aktuell keinen Auskunftsanspruch, das könnte sich aber nach weiteren Feststellungen in Koblenz noch ändern.
R.Garcia--AT