-
Champions League: Bayern gegen Bergamo, Bayer fordert Arsenal
-
Stadt Freiburg darf für riesiges Neubaugebiet Dämme am Dietenbach errichten
-
Einigung von GDL und Bahn ohne Streik: Fünf Prozent mehr Lohn über zwei Jahre
-
Bundestag macht Weg für umstrittene europäische Asylreform Geas frei
-
Weitere Durchsuchungen in Zusammenhang mit Ermittlungen gegen AfD-Politiker Krah
-
Lage am Arbeitsmarkt im Februar unverändert schlecht - drei Millionen Arbeitslose
-
Nach Pleite von Bauträger: Eigentümergemeinschaft muss unfertige Wohnungen errichten
-
Bundestag stimmt für Umsetzung der europäischen Asylreform Geas
-
Entlassung von früherer JA-Funktionärin aus Rechtspflegeausbildung rechtens
-
Japans Regierungschefin Takaichi gegen Öffnung des Kaiserthrons für Frauen
-
Tarifeinigung bei Bahn und GDL: Fünf Prozent mehr Lohn über zwei Jahre
-
Neuer fit für den Klassiker
-
Honorare für Journalisten: AfD-Fraktion scheitert mit Klage vor Verfassungsgericht
-
Hommage "Nouvelle Vague" triumphiert bei französischen Filmpreisen
-
Dobrindt verteidigt europäische Asylreform Geas
-
Bahn will mehr Reinigungs- und Wartungspersonal in ICE-Zügen einsetzen
-
Maschinenbau ruft zu vorläufiger Anwendung von EU-Mercosur-Abkommen auf
-
Onlinepetition für Social-Media-Verbot für Kinder erreicht 100.000 Unterschriften
-
Trotz Ultimatum: KI-Firma Anthropic will Pentagon uneingeschränkte Nutzung verweigern
-
Zu Fuß aus dem Wald getragen: Aufwändige Rettungsaktion nach Reitunfall
-
Reallöhne steigen 2025 um 1,9 Prozent
-
Rechte leiblicher Väter bei Vaterschaftsverfahren werden gestärkt
-
Nach Spaziergang vermisst: Frau in Schleswig-Holstein tot in Schacht gefunden
-
Draisaitl glänzt: Oilers per Kantersieg zurück in der Spur
-
Weitere Umfrage sieht enges Rennen zwischen CDU und Grünen in Baden-Württemberg
-
Nachwahl in Manchester: Labour verliert in eigener Hochburg gegen die Grünen
-
Pakistan verkündet "offenen Krieg" gegen Taliban-Regierung in Afghanistan
-
NBA: Lakers und Magic mit Niederlagen
-
Bundesgesundheitsministerin Warken drängt auf Legalisierung von Eizellenspende
-
Ralf Schumacher: Micks USA-Wechsel "unnötig"
-
Paralympics: Auch keine kanadischen Athleten bei der Eröffnung
-
Gwinns Appell an Klubs und DFB: "Nach vorne bewegen"
-
"Historisch": VfB will trotz Niederlage "genießen"
-
CSU-Landesgruppenchef weist Grünen-Kritik an Heizgesetz als "Populismus" zurück
-
Kobel fordert nach dem Aus: "Einfach weitermachen"
-
Jungstar Pavlovic: Für immer FC Bayern?
-
US-Vize Vance: US-Angriff auf den Iran würde keinen langfristigen Krieg auslösen
-
Grüne und Linke werfen Regierung GEAS-Reform auf Kosten von Kindern und Jugendlichen vor
-
Venezuelas Übergangspräsidentin fordert Ende von US-Sanktionen
-
Epstein-Skandal: Ex-Präsident Bill Clinton wird befragt
-
BGH urteilt über Weiterbau von Dachgeschosswohnungen nach Pleite von Bauträger
-
Deutsche Bahn stellt Sofortprogramm für saubere Züge und Bordbistros vor
-
Tarifverhandlungen für hessische Landesangestellte beginnen in Wiesbaden
-
Bundestag stimmt über EU-Asylreform ab
-
Verdi: Bundesweite Streiks im öffentlichen Nahverkehr haben begonnen
-
Wirtschaftsweise Schnitzer warnt vor neuem Heizungsgesetz
-
Bahn und GDL melden Einigung in Tarifverhandlungen
-
Hillary Clinton: Ehemann Bill Clinton wusste nichts von Epsteins Verbrechen
-
Netflix lehnt Erhöhung von Angebot für Kauf von Warner Bros. ab
-
Bieterkampf: Warner Bros. nennt Paramount-Angebot besser und gibt Netflix Frist
Nach Pleite von Bauträger: Eigentümergemeinschaft muss unfertige Wohnungen errichten
Auf einer Baustelle in Nordrhein-Westfalen müssen trotz der Insolvenz des Bauträgers zwei noch unfertige Dachgeschosswohnungen fertiggestellt werden. Die Eigentümergemeinschaft muss auch nichttragende Innenwände, unter Putz verlegte Leitungen und den Anschluss an die Zentralheizung errichten lassen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe entschied. Es kommt nicht darauf an, was genau zum Gemeinschaftseigentum und was zum Sondereigentum gehört. (Az. V ZR 219/24)
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer war schon 2019 rechtskräftig dazu verurteilt worden, das Gemeinschaftseigentum bauen zu lassen. Dazu gehören die Außenwände, Böden und Decken und tragende Innenwände. Zwei Wohnungen im Dachgeschoss des Mehrfamilienhauses sind aber noch nicht fertig. Denn es war bislang unklar, für was genau die Eigentümergemeinschaft zuständig ist.
2022 stimmte sie dagegen, auch die Zwischenwände, die Elektroinstallation und den Anschluss an die Heizung nebst Heizkörpern zu errichten. Dagegen zogen die Eigentümer der Dachgeschosswohnungen vor Gericht. Vor dem Amtsgericht Mettmann und dem Landgericht Düsseldorf hatten sie keinen Erfolg - vor dem BGH am Freitag schon.
Es sei nicht praktikabel, den Anspruch auf die erste Errichtung hier abzugrenzen, erklärte dieser. Die Gemeinschaft müsse ja ohnehin die Wände errichten, welche die Wohnungen umschließen, außerdem Böden und Decke sowie tragende Wände. Auch das Versorgungsnetz sei gemeinschaftliches Eigentum. Die Eigentümergemeinschaft müsse also bereits Aufträge an Handwerker vergeben.
Aus "baupraktischen Gesichtspunkten" sollte sie also auch nicht tragende Innenwände, unter Putz verlegte Leitungen und den Anschluss an die Heizzentrale nebst Zuleitungen und Heizkörpern bauen lassen. So könnten die Wände allesamt etwa bei späteren Estricharbeiten berücksichtigt werden. Die Leitungen könnten verlegt werden, während alle Wände errichtet werden. Für den Innenausbau von Bad und Küche ist dagegen der einzelne Wohnungseigentümer verantwortlich.
Die Kostenfrage ist damit aber noch nicht endgültig geklärt. Sollte es auch wegen der Kosten zu einem Rechtsstreit kommen, müssten die einzelnen Teile der Wohnungen womöglich doch nach Sonder- und Gemeinschaftseigentum aufgeteilt werden, wie der BGH ausführte. Die Gemeinschaft müsse grundsätzlich für die erstmalige Errichtung eines steckengebliebenen Baus aufkommen. Das gelte aber eben nur für das Gemeinschaftseigentum.
Die Kläger hatten auch beantragt, dass sie auf ihre eigenen Kosten sechs Dachflächenfenster einbauen dürfen. Auch das hatte die Gemeinschaft abgelehnt. Darüber muss das Landgericht neu verhandeln, wie der BGH entschied. Denn das würde die ursprüngliche Planung verändern.
K.Hill--AT