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Rechte leiblicher Väter bei Vaterschaftsverfahren werden gestärkt
Stärkere Rechte für leibliche Väter und mehr Fokus auf das Kindeswohl: Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Neuregelung zur Anfechtung von Vaterschaften beschlossen. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Regelung für grundrechtswidrig erachtet hatte.
Durch die Neuregelungen sollen auch die Rechte und Wünsche der Kinder stärker berücksichtigt werden. Zudem soll der bisherige Leitsatz gelockert werden, wonach eine spätere Anerkennung der Vaterschaft eines leiblichen Vaters etwa nach einer Trennung von der Mutter kaum möglich ist, sofern eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater besteht.
Das neue Gesetz will zum einen mit einer so genannten Anerkennungssperre einen Wettlauf um die Vaterschaft eines Kindes verhindern: Ein Mann soll künftig die Vaterschaft für ein Kind nicht mehr wirksam anerkennen können, solange ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft eines anderen Mannes läuft.
Bei der Anfechtung einer rechtlich anerkannten Vaterschaft durch den leiblichen Vater soll es künftig mehr auf das Alter des Kindes und die Beziehung zu dessen rechtlichem Vater, jedoch auch zu seinem leiblichen Vater ankommen.
Bei einem minderjährigen Kind soll weiterhin zunächst geprüft werden, ob es eine so genannte sozial-familiäre Beziehung zu seinem rechtlichen Vater hat. Besteht diese Beziehung zwischen dem Kind und dem rechtlichen Vater nicht, soll die Anfechtung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater Erfolg haben.
Gleiches soll möglich sein, wenn eine solche Beziehung zum rechtlichen Vater zwar bestand, jedoch inzwischen beendet wurde. In diesem Fall soll auch unter bestimmten Voraussetzungen eine Wiederaufnahme eines Verfahrens, ein Restitutionsantrag, möglich sein. Dabei gelten allerdings Wartefristen von je nach Alter des Kindes zwei bis vier Jahren.
Grundsätzlich soll zudem die spätere Anerkennung einer Vaterschaft des leiblichen Vaters möglich sein, wenn alle Beteiligten - auch der bisherige rechtliche Vater - zustimmen. Generell sollen auch mögliche Beeinträchtigungen des Kindeswohls durch eine Vaterschaftsanerkennung geprüft werden.
L.Adams--AT