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Mietpreisbremse verletzt kein Grundrecht: Beschwerde scheitert in Karlsruhe
Die Mietpreisbremse verletzt keine Grundrechte von Vermietern. Die Begrenzung der Miete ist gerechtfertigt, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschied. Das Grundgesetz schütze nicht die "einträglichste" Nutzung von Eigentum. Die Verfassungsbeschwerde einer Firma, die in Berlin eine Wohnung vermietet, hatte damit keinen Erfolg. (Az. 1 BvR 183/25)
Sie war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt worden. Das hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 bestätigt. Daraufhin wandte sich die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) an das Verfassungsgericht. Konkret ging es in dem Fall um die Verlängerung der Mietpreisbremse im Jahr 2020 - im Sommer 2025 wurde eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen.
Die Preisbremse deckelt in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" die Kosten bei Neu- oder Wiedervermietungen, Ausnahmen gelten unter anderem für Neubauten und nach einer umfassenden Modernisierung der Wohnung. Bei einer Wiedervermietung dürfen darum höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Für welche Gebiet das gilt, können Landesregierungen festlegen. Berlin gilt komplett als angespannter Wohnungsmarkt.
Das Verfassungsgericht hält die Mietpreisbremse nun für rechtens und sieht darin keinen schwerwiegenden Eingriff in die Eigentumsfreiheit. Es begründete seine Entscheidung damit, dass auch die Interessen von Wohnungssuchenden und das Gemeinwohl berücksichtigt werden müssen. Die Mietpreisbremse solle vor allem die Ausnutzung der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt verhindern.
Durch das knappe Angebot an Mietwohnungen entstehe ein soziales Ungleichgewicht, führte das Gericht aus. Die Gesellschaft habe ein Interesse daran, dass Gentrifizierung und die Verdrängung von Menschen mit wenig Geld aus bestimmten Vierteln verhindert würden. Dass die Vorgaben in der Praxis oft nicht eingehalten werden, stellt sie dem Gericht zufolge nicht grundsätzlich in Frage.
Schon 2019 hatte Karlsruhe entschieden, dass die 2015 erstmals eingeführte Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Den Eingriff in das Eigentum stuften die Richterinnen und Richter als verhältnismäßig ein, was das Gericht nun noch einmal bestätigte. Die Entwicklungen seitdem führten zu keinem anderen Ergebnis, erklärte es. Die Verfassungsbeschwerde wurde für unbegründet erklärt und nicht zur Entscheidung angenommen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte den Karlsruher Beschluss. "Die Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß und ein notwendiges Instrument, um Menschen vor überhöhten Mieten zu schützen", erklärte Mieterbund-Präsidentin Melanie Weber-Moritz. Die Entscheidung mache "einmal mehr deutlich, dass Eigentum verpflichtet - und Wohnen kein Luxusgut sein darf".
Für den Eigentümerverband Haus & Grund kommentierte dessen Präsident Kai Warnecke: "Die Mietpreisbremse ist gescheitert - unabhängig davon, wie sie juristisch bewertet wird." Das zeige ein einfacher Blick auf den Wohnungsmarkt. Eine "wirtschaftlich einigermaßen tragfähige Vermietung" sei für Privatleute unter den aktuellen Bedingungen kaum noch möglich.
A.Moore--AT