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Illegale Produkte und Suchtfaktor: EU ermittelt gegen Onlinehändler Shein
Nach dem Skandal um den Verkauf kinderpornographischer Sexpuppen und weiterer illegaler Waren hat die EU-Kommission offizielle Ermittlungen gegen den asiatischen Onlinehändler Shein eingeleitet. Als Grund nannte die Brüsseler Behörde am Dienstag die "süchtig machende Gestaltung" des Onlinedienstes, mangelnde Transparenz bei den Produktempfehlungen sowie den Verkauf "illegaler Produkte", darunter Materialien im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch. Shein kündigte an, sich "konstruktiv an dem Verfahren" beteiligen zu wollen.
Die Onlineplattform war 2012 in China gegründet worden, hat ihren Sitz inzwischen aber in Singapur. Shein war im November in Frankreich wegen des Verkaufs von Sexpuppen mit kindlichen Zügen massiv unter Druck geraten. Die Ermittlungen der französischen Justiz wegen des Verkaufs kinderpornographischer Produkte laufen noch. Ein Gericht in Paris lehnte allerdings eine Sperre der Plattform ab, nachdem Shein die illegalen Waren von seiner Seite entfernt hatte.
Es sind die ersten Ermittlungen der EU-Kommission im Rahmen des EU-Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) gegen Shein. Mit dem Gesetz nimmt die EU große Internetplattformen in die Pflicht, verbotene Inhalte zu löschen. Dazu gehören sexualisierte Bilder, Kinderpornografie, Morddrohungen und Nazi-Symbole, die im Internet ebenso verboten sind wie auf der Straße.
Die Brüsseler Behörde will nun weiter Beweise sammeln und Shein um Informationen bitten. Der Onlinehändler kann seinerseits Vorschläge machen, wie er die von der Kommission beanstandeten Mängel ausräumen möchte. Die Kommission betonte, dass "die Einleitung eines förmlichen Verfahrens keine Vorentscheidung über dessen Ausgang darstellt" und dass es keine Frist für den Abschluss der Untersuchung gibt.
Shein erklärte, das Unternehmen teile "das Ziel der Kommission, ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld zu gewährleisten". Es habe bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Vorgaben des DSA zu erfüllen, hieß es weiter.
Ein EU-Beamter sagte, bei den illegalen Produkten handele es sich auch um Waffen, Spielzeuge, Kleidung und Kosmetikartikel. In Bezug auf mögliche Suchtfaktoren vermute Brüssel, dass Shein diesen Aspekt "in der Risikobewertung unterschätzt und auch keine angemessenen Maßnahmen ergriffen hat, um diesem besonderen Risiko zu begegnen".
Süchtig machende Funktionen könnten sich "negativ auf das Wohlbefinden der Nutzer und den Verbraucherschutz im Internet auswirken", erklärte die Kommission. Brüssel möchte zudem Einzelheiten über die Algorithmen erfahren, anhand derer Nutzern personalisierte Inhalte angeboten werden.
Der Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE) Alexander von Preen lobte das Verfahren der EU-Kommission gegen Shein als "ermutigendes Zeichen" und forderte ein hartes Durchgreifen. "Wenn die Missstände nicht konsequent und glaubhaft abgeschafft werden, darf auch die Abschaltung einer Plattform kein Tabu sein", sagte von Preen dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Die EU-Kommission ermittelt derzeit im Rahmen des DSA auch gegen den chinesischen Onlinehändler Ali Express sowie Facebook, Instagram, Tiktok und X. Anfang Februar forderte die Kommission die Videoplattform Tiktok auf, ihre "süchtig machende Funktionsweise" zu ändern.
Vertreter der Regierung von US-Präsident Donald Trump haben der EU im Zusammenhang mit dem DSA wiederholt "Zensur" vorgeworfen.
K.Hill--AT