-
Vier Monate nach Juwelen-Raub im Louvre: Museums-Direktorin tritt zurück
-
ZDF-Chefredakteurin zu Affäre: "Wir sind beschädigt, aber auch klüger"
-
Britische Regierung unterstützt Freigabe von Akten zur Rolle Andrews als Handelbeauftragter
-
AfD-Verwandtenaffäre: Fraktion offen für Gesetzesverschärfung
-
Polizei sieht zwei vermisste Jungen aus Niedersachsen nicht in Gefahr
-
Mann wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe bei Maskenverkäufen verurteilt
-
28-Jähriger nach Tötung von Mutter in Rheinland-Pfalz in Untersuchungshaft
-
AfD-Verwandtenaffäre: Parteispitze weist Vorwürfe zurück
-
Vier Jahre Krieg: G7 erklären unerschütterliche Unterstützung für Ukraine
-
Spahn und Miersch: Gespräche über Heizungsgesetz werden fortgesetzt
-
Vergewaltigungsvorwurf: Fußball-Star Hakimi muss in Frankreich vor Gericht
-
Lange Haftstrafe für 21-Jährigen nach tödlicher Verfolgungsjagd in Bayern
-
Nordrhein-Westfalen wählt am 25. April 2027 neuen Landtag
-
Dortmund: Schlotterbeck und Can fliegen mit nach Italien
-
Gericht: Netzwerk Campact darf Molkereiunternehmer Müller AfD-Unterstützer nennen
-
PFAS-Verschmutzung: Auftakt im Prozess gegen Chemiekonzern 3M in Belgien
-
Bewährungsstrafen wegen Beleidigung früherer Minister Habeck und Lauterbach
-
Frau zu Tode geprügelt: Freiburger Mordurteil rechtskräftig
-
Britische Regierung soll zu Freigabe von Andrew-Akten gezwungen werden
-
Sachsen-Anhalt: CDU-Politiker erneut von Volksverhetzungsvorwurf freigesprochen
-
Schauspielerin Iris Berben wünscht sich mehr Frauen in der Politik
-
Ehefrau ermordet und Leiche einbetoniert: Lebenslange Haft in Rheinland-Pfalz
-
Krankenhausreform verzögert sich: Länder haben noch Abstimmungsbedarf
-
Raubkopienportal movie2k: Prozess gegen zwei frühere Betreiber in Leipzig
-
Streik: Busse und Bahnen sollen Freitag und Samstag erneut bundesweit stillstehen
-
Coldcase von 1984: Mann wegen Mordes an Professor vor Düsseldorfer Gericht
-
Tropfendes Wasser aus Decke von Gelsenkirchener Café führt zu Cannabisplantage
-
"Menschenfreundin, Möglichmacherin": Rita Süssmuth mit Trauerstaatsakt geehrt
-
Vier Jahre Krieg in der Ukraine: Gedenken in Kiew und Appelle zu weiterer Unterstützung
-
St. Brown mit der NFL in München: Die Lions kommen
-
Ehemalige Partnerin vor Kindern erstochen: Lebenslange Haft in Niedersachsen
-
PSG-Fußball-Star Hakimi muss in Frankreich wegen Vergewaltigungsvorwurf vor Gericht
-
Nach Trennung von Rapp: Walter neuer Trainer in Kiel
-
Bundesverwaltungsgericht: Masernschutz für Schulkinder und Abschuss von Wölfen auf Agenda
-
SPD kündigt Ja zu Kampfdrohnen-Kauf an - Bedenken wegen US-Investor ausgeräumt
-
Artikel zu Spionageverdacht: Marokko kann nicht gegen deutsche Medien vorgehen
-
Dortmund: Schlotterbeck und Can absolvieren Abschlusstraining
-
Neuer Wehrdienst: Bislang nur jeder vierte Bundeswehr-Fragebogen ausgefüllt
-
Verivox: Handytarife mit unbegrenztem Datenvolumen zum Nachbuchen lohnen selten
-
Klage Marokkos gegen deutsche Medien wegen Artikeln zu Spionageverdacht scheitert
-
SPD fordert von Merz klare Worte bei China-Reise
-
Paralympische Fackel in Stoke Mandeville entzündet
-
Studie: Jugendliche blicken blicken pessimistisch auf die Zukunft Deutschlands
-
Ko-Sprecherin von Linken-Jugendverband Solid verliert Mitgliedsrechte
-
Atom-Konflikt mit dem Iran: US-Flugzeugträger erreicht Marinestützpunkt auf Kreta
-
Hildesheimer Bischof Wilmer ist neuer Chef von katholischer Bischofskonferenz
-
Bundesweite Kontrollen: Zahlreiche Verstöße gegen Mindestlohnvorgaben entdeckt
-
Bundespolitik demonstriert Schulterschluss mit Kiew und würdigt Durchhaltewillen
-
Kinderpornografische Fotos in Zelle von belgischem Serienmörder Dutroux gefunden
-
"Braucht eine Veränderung": Rapp in Kiel entlassen
Bundesarbeitsgericht erschwert Arbeitgebern Rosinenpickerei in Arbeitsverträgen
Für die in Arbeitsverträgen häufigen Verweise auf einen Tarifvertrag hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) Arbeitgebern die Rosinenpickerei erschwert. Nach einem am Mittwoch in Erfurt veröffentlichten Urteil unterliegt ein Arbeitsvertrag der vollen gerichtlichen Kontrolle, wenn er nicht den gesamten Tarifvertrag in Bezug nimmt, sondern teils abweichende Regelungen trifft. (Az. 10 AZR 162/24)
Von Arbeitgebern formularmäßig verwendete Arbeitsverträge gelten rechtlich als Allgemeine Geschäftsbedingungen. Wie diese unterliegen sie daher einer gerichtlichen Kontrolle, um eine einseitige Benachteiligung der schwächeren Seite – etwa Verbraucher, Mieter oder eben Arbeitnehmer – zu vermeiden.
Für Tarifverträge gilt dies nicht. Gesetzgeber und Arbeitsgerichte gehen hier davon aus, dass Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften auf Augenhöhe verhandeln und daher ein für beide Seiten angemessenes Gesamtpaket schnüren.
Der Kläger im Streitfall war Rettungssanitäter in Hessen. Sein Arbeitsvertrag richtete sich weitgehend nach dem Reformtarifvertrag des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), wich aber in mehreren Punkten davon ab.
Im November 2021 hatte der Rettungssanitäter ein Weihnachtsgeld in Höhe von 2767 Euro erhalten. Im Januar kündigte er sein Arbeitsverhältnis zum 31. März 2022. Unter Hinweis auf den DRK-Reformtarif forderte der Arbeitgeber die Jahressonderzahlung zurück.
Das BAG urteilte nun, dass der Rettungssanitäter das Geld behalten darf. Zwar seien die tarifvertraglichen Voraussetzungen für eine Rückzahlung erfüllt. Auf das für Tarifverträge bestehende "Kontrollprivileg" könne sich der Arbeitgeber aber nicht berufen, weil der von ihm vorformulierte Arbeitsvertrag teils abweichende Regelungen enthalte.
Zur Begründung betonten die Erfurter Richter, dass erst "die Gesamtheit der Regelungen eines Tarifvertrags" die Vermutung rechtfertige, dass er die gegenläufigen Interessen angemessen ausgleicht. Unschädlich seien lediglich ergänzende Klauseln zu Fragen, die der in Bezug genommene Tarifvertrag nicht regelt.
Daher unterliege hier der Arbeitsvertrag einer gerichtlichen Kontrolle. Diese ergebe, dass die Rückzahlung den Arbeitnehmer unangemessen benachteilige. Denn nach der tariflichen Klausel solle das Weihnachtsgeld nicht nur die Betriebstreue belohnen, sondern sei auch rückwirkend als "Vergütung für erbrachte Arbeitsleistung" gedacht.
Ch.P.Lewis--AT