-
Trump erzielt mit Kryptowährungen 2025 Einnahmen von 1,2 Milliarden Dollar
-
USA haben mit Abschiebung von ungewollten Migranten nach Palau begonnen
-
Reiche will Rechenzentren schneller ans Netz schließen
-
Ungewöhnlicher Schritt: Trump kündigt Republikaner-Parteitag vor Zwischenwahlen an
-
Jubel mit Deschamps: Frankreich lässt Schweden keine Chance
-
Vor Koalitionsausschuss: Kirchen gegen weitere Kürzungen bei Entwicklungshilfe
-
Nach WM-Aus: Koeman tritt als Bondscoach zurück
-
Nachfolge von Bosnien-Beauftragten Schmidt: US-Diplomat geschäftsführend ernannt
-
Hummels: "Es muss sich auf der Trainerposition etwas ändern"
-
Comeback in Wimbledon: Williams kämpft vergeblich
-
NBA: James setzt Karriere fort und verlässt die Lakers
-
Undav findet klare Worte: "Haben Deutschland enttäuscht"
-
Dreijähriger sechs Tage nach Erdbeben in Venezuela gerettet
-
Nusa und Haaland treffen: Norwegen erreicht WM-Achtelfinale
-
Lys, Siegemund und Seidel raus: Schwächste Bilanz seit 2008
-
Haftbefehl wegen sechsfachen Mordes nach tödlichen Schüssen in Stade
-
Mit viel Mühe und starken Nerven: Zverev in Runde zwei
-
Merkel-Bildnis für Porträt-Galerie im Kanzleramt präsentiert
-
Staatsbürgerschaftsrecht: Schlappe für Trump vor Oberstem US-Gericht
-
Merkel-Porträt für Porträt-Galerie des Kanzleramts präsentiert
-
Uganda: Mitarbeiter von Elektro-Motorradbauer werfen Vorgesetzten Misshandlung vor
-
Französische Nationalversammlung macht Weg für Sterbehilfe frei
-
Großbritannien will Asylsuchende künftig an Kosten für Unterhalt beteiligen
-
Datenschützer fordern Ausstieg aus EU-Datenabkommen mit den USA
-
Neuendorf über Nagelsmann: "Nicht zur Tagesordnung übergehen"
-
"Unvorbereitet" in die Hitzewelle: Grüne stellen Misstrauensantrag gegen Regierung
-
Berliner Gericht bestätigt deutsches Sendeverbot für russischen Sender RT
-
Untersuchung: Rekordzahl neuer Millionäre weltweit im vergangenen Jahr
-
Oberstes US-Gericht kippt Trump-Plan für eingeschränkte Staatsbürgerschaft
-
Veterinäramt rettet in Erfurt 93 Brieftauben vor Verdursten
-
Heimkehr nach Spanien: Grimaldo-Transfer zu Atlético perfekt
-
Tausende fordern in Südafrika bei Protesten Ausweisung illegaler Migranten
-
Großbritannien investiert 300 Milliarden Pfund in Verteidigung bis 2030
-
18-Jähriger nach Tötung von älterem Bruder in Kassel in Untersuchungshaft
-
Netzagentur: DB soll Fernzug-Konkurrenz mehr Platz einräumen
-
Dobrindt skeptisch zu AfD-Verbotsverfahren - Verfassungsschutz behält Partei im Visier
-
Entsetzen nach Bluttat in Stade hält an: Mordkommission übernimmt Ermittlungen
-
Tödliche Schüsse auf Jugendlichen in Dortmund: Freispruch von Polizisten bestätigt
-
Zwei Tote bei Brand von Pflegeheim in Sachsen-Anhalt - 62-Jährige festgenommen
-
Premiere in Wimbledon: Hanfmann erstmals in Runde zwei
-
Verfassungsschutz: Deutschland durch Angriffe von innen und außen unter Druck
-
US-Gesandte zu Iran-Gesprächen in Katar - Iran mit "Experten-Delegation" in Doha
-
Vermutlich über 58.000 Gebäude in Venezuela zerstört - Noch zehntausende Vermisste
-
Mutmaßlich "Krieg des Terrors" in Rumänien geplant: Festgenommener in Untersuchungshaft
-
Paketbombe in Monaco: Justiz geht von Mordversuch an Geschäftsmann mit ukrainischen Wurzeln aus
-
Vor Koalitionsausschuss: Forderung nach Ergebnissen - "aber bitte keine Hektik"
-
Inflation schwächt sich im Juni auf 2,3 Prozent ab
-
Gericht bestätigt Beförderungsstopp: Vorerst keine Ernennung zu Stabsfeldwebel
-
Gericht: Ehepaar muss bei getrennten Hauptwohnsitzen separat Rundfunkbeitrag zahlen
-
Untersuchung: E-Autos nicht unfallanfälliger als Verbrenner
Urteil: Vom Gesundheitsverhalten abhängige Versicherung muss transparent sein
Wenn eine Versicherung die Beitragshöhe von einem gesundheitsbewussten Verhalten abhängig macht, muss sie die Kriterien hierfür transparent offenlegen. Andernfalls sind entsprechende Vertragsklauseln unwirksam, wie am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. (Az. IV ZR 437/22)
Im Streitfall ging es um einen sogenannten Telematik-Tarif für eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Augsburger Generali-Tochter Dialog. Nach den Vertragsbedingungen sollten die Versicherungsnehmer eine Smartphone-App nutzen und dort an einem "Vitality Programm" teilnehmen. Durch Bewegung, Sport oder Arztbesuche konnten die Teilnehmer Punkte sammeln. Der so erreichte "Vitality Status" wirkte sich auf die Überschussbeteiligung und damit letztlich auch auf die Höhe der Versicherungsprämien aus.
Dagegen klagte die Hamburger Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten. Mit Erfolg: Die Vertragsklausel sei intransparent und daher unwirksam, urteilte der BGH. Es werde nicht deutlich, nach welchen Maßstäben die "Modifikation der Überschussbeteiligung" und damit letztlich die Berechnung der Beiträge erfolge.
Zudem verwarfen die Karlsruher Richter eine Klausel, wonach der Versicherer automatisch von einem nicht gesundheitsgerechten Verhalten ausgeht, wenn das Smartphone keine Daten aus dem "Vitality Programm" übermittelt. Damit würden den Versicherten unzulässig auch technische oder andere Fehler angelastet, für die sie nicht verantwortlich sind, kritisierte der BGH.
Th.Gonzalez--AT