-
Hessen: Wegen Anschlagsplans verurteilter früherer Soldat Franco A. aus Haft entlassen
-
Höchster Wert seit Ende 2023: Inflationsrate steigt voraussichtlich auf 3,3 Prozent
-
Nach Festnahme in Hessen: Mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer in Haft
-
Gericht: Berliner Tiktokerin darf Schwein nicht in Altbauwohnung halten
-
Kiew: Russland startet vor Wintereinbruch neue Offensive gegen Energieinfrastruktur
-
Berufungsgericht in Ungarn verringert Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - aber weiter Kritik
-
Milliardenklage nach gescheiterter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Ostbeauftragte: Ungleich verteilte Finanzen erschweren Aufstieg im Osten
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Mecklenburg-Vorpommern
-
Leichenschändungen in Klinik: Fünf Jahre Haft für 40-Jährigen in Bielefeld
-
"Rheinische Post": Deutschlandticket kostet ab kommendem Jahr 66,80 Euro pro Monat
-
Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt
-
Nach mehr als einem Jahrzehnt: USA beenden Anti-IS-Militäreinsatz im Irak
-
Guardiola stützt ManCity: "Ich bin hier - mehr denn je"
-
Höchster Wert seit Ende 2023: Inflationsrate steigt im September voraussichtlich auf 3,3 Prozent
-
Lebenslange Haft wegen Mordes an Exfreundin auf offener Straße in Bremen
-
Niedrige Füllstände: Reiche ordnet mehr Gaseinspeicherung an
-
Israelischer Minister: "Terrorist" wollte Flydubai-Flugzeug zum Absturz bringen
-
Ukraine: Mindestens vier Tote bei russischen Angriffen auf Energieinfrastruktur
-
DFB-Team bangt um Einsatz von Schlotterbeck
-
Unterdrückung von Samen in Schweden: Wahrheitskommission fordert Wiedergutmachung
-
Linnemann zu Pflegereform: "Werden Einsparungen vornehmen müssen"
-
Paparazzi vor Schule: Sprecher von Prinz Harry kritisiert "rücksichtslose" Fotografen
-
Schülerproteste in Frankreich: Regierung zeigt Verständnis - verurteilt aber Gewalt
-
Kabinettsbeschluss: Neues Gesetz soll Angriffe auf Einsatzkräfte strenger ahnden
-
Mietwagen unberechtigt verkauft: Käufer darf Auto laut Gericht behalten
-
Drei Syrer wegen Mitgliedschaft in islamistischer Rebellengruppe in Berlin vor Gericht
-
Medienberichte über Prügelei im Cockpit: Flugzeuge landet außerplanmäßig in Saudi-Arabien
-
Burnham schließt Rückkehr Großbritanniens in EU nicht aus: Eine von mehreren Optionen
-
Drohnenerkennungssystem am Flughafen Berlin Brandenburg in Betrieb genommen
-
Streit beigelegt: Bundeskabinett beschließt Pflegereform
-
Arbeitslosigkeit sinkt im September leicht - Herbstbelebung startet aber schwach
-
Übernahme von Tegut-Filialen durch Edeka: Monopolkommission warnt vor Folgen für Wettbewerb
-
Umfrage: Smartphones im Schulalltag stellen Lehrkräfte vor Herausforderungen
-
Rheinland-Pfalz: Hund gilt bei artgerechtem Abwehrverhalten nicht als gefährlich
-
Kfz-Haftpflicht: 7,4 Millionen Autofahrer werden in höhere Typklasse eingestuft
-
Nach langem Streit: Kabinett befasst sich mit Pflegereform
-
Ostbeauftragte fordert Finanzausgleich bei Einnahmen aus Erbschaftsteuer
-
Mutmaßlicher ehemaliger IS-Kämpfer in Hessen festgenommen
-
Berufungsurteil in Ungarn: Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre verringert
-
USA beenden offiziell Militäreinsatz im Irak
-
Partnerin getötet: Elf Jahre Haft für 37-Jährigen in Niedersachsen
-
BUND kritisiert mögliche Preiserhöhung von Deutschlandticket als inakzeptabel
-
Südkoreas Geheimdienst: Nordkoreanischer Machthaber Kim "extrem fettleibig"
-
Syrer in Rheinland-Pfalz wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen festgenommen
-
Razzia gegen Rechtsrock: Fast 400 Polizisten im Einsatz
-
Filmreifer Einsatz gegen Dieseldiebe: Lastwagenfahrer auf Motorhaube mitgenommen
-
Mittelmaß? Matthäus sieht "Mentalitätsproblem" bei DFB-Elf
-
Pflegebeauftragte zuversichtlich zu Kabinettsbeschluss von Pflegereform
Berufungsgericht in Ungarn verringert Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre
Ein Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für Maja T. aus Deutschland wegen Angriffen auf Rechtsextreme von acht auf sieben Jahre verringert. Die nicht-binäre Person sei nicht mehr als Mittäterin eingestuft worden, sondern nur noch als Komplizin, erklärte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Unterstützer von T. hoffen nun auf eine Rücküberstellung nach Deutschland, ihre Anwälte unternahmen umgehend die nötigen Schritte.
Das Urteil gegen T. kann laut der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht mehr angefochten werden. "In einer anschließenden Anhörung wurde unmittelbar das Rücküberstellungsverfahren eingeleitet", teilte ihr deutscher Anwalt Sven Richwin mit. "Der diesbezügliche Beschluss geht jetzt an die deutschen Behörden, die zustimmen müssen."
Ein ungarisches Gericht hatte T. für schuldig befunden, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten rund um einen Neonazi-Aufmarsch am sogenannten Tag der Ehre in Budapest mutmaßliche Rechtsextreme angegriffen zu haben. Das Urteil lautete auf acht Jahre Haft. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten Berufung dagegen ein - nun wurde die Strafe auf sieben Jahre reduziert.
Der Prozess war umstritten, weil T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach der Festnahme in Deutschland 2024 an das damals noch rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung später als rechtswidrig eingestuft, weil die Haftbedingungen für queere Menschen in Ungarn nicht ausreichend geprüft worden seien.
T. ist 25 Jahre alt und nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau. Im vergangenen Jahr hatte T. mit einem 40-tägigen Hungerstreik gegen die "unwürdigen" Haftbedingungen mit Isolationshaft protestiert. Zur Urteilsverkündigung im Berufungsprozess wurde T. von Justizvollzugsbeamten gefesselt in den Gerichtssaal geführt, aus dem Publikum ertönten "Maja"-Rufe. Vor dem Gericht forderten Unterstützer auf Plakaten eine Freilassung von Maja T.
Ungarns Justiz warf T. schwere Gewalttaten, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung sowie einen koordinierten Angriff im Rahmen militanter antifaschistischer Aktivitäten vor. Der Anklage zufolge hatte T. zu einer internationalen linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehört, die in Ungarn neun Menschen attackierte.
Nach der Berufungsentscheidung forderte der Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, die Bundesregierung auf, sich schnell und entschlossen für eine Rücküberstellung nach Deutschland einzusetzen. "Maja darf keinen weiteren Tag unnötig in Ungarn festgehalten werden", forderte Schirdewan. Dabei müsse auch sichergestellt werden, "dass die unter den besonders belastenden Bedingungen in Ungarn verbrachte Haftzeit bei einer Überstellung nach Deutschland mit entsprechend höherem Gewicht angerechnet wird".
Der Fall Maja T. gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem auch in Deutschland mehrere Angeklagte vor Gericht gestellt wurden. In Frankreich wies das höchste Berufungsgericht am Mittwoch einen Antrag des albanischen Antifaschisten Rexhino Abazaj ab, der seine Auslieferung nach Deutschland hatte verhindern wollen. Der als Gino bekannte Mann befürchtet nach eigenen Angaben, anschließend von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert zu werden.
Abazaj steht im Verdacht, bei den Vorfällen im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Antifaschisten in Budapest deutsche Neonazis angegriffen zu haben. Deswegen wird er sowohl von Ungarn als auch von Deutschland mit Haftbefehl gesucht. Bei einem Verfahren in Ungarn drohen ihm 24 Jahre Haft.
D.Johnson--AT