-
So viel Jägernachwuchs wie noch nie: Mehr als 18.000 Jungjäger bestehen Prüfung
-
Neuzulassungen von E-Autos im Juni um fast 80 Prozent gestiegen
-
Linke will mit Organklage im Eilverfahren neues Heizungsgesetz stoppen
-
Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern: Technische Ursache ausgeschlossen
-
Klüssendorf räumt Unmut in SPD über geplante Attestpflicht ein
-
Ramelow verurteilt Gewalt gegen AfD-Parteitag als "nicht legitim"
-
Brandenburger Tor wird zum 250. Geburtstag der Vereinigten Staaten angestrahlt
-
Leichnam von Chamenei zur Aufbahrung in die Mosalla von Teheran gebracht
-
CO2-Emissionen von Google und Amazon steigen stark - Klimaziele rücken in die Ferne
-
Spahn verteidigt Attest-Pflicht - Klingbeil verspricht "vernünftige Regelung"
-
Adoptionen in Deutschland sinken auf niedrigsten Stand seit Wiedervereinigung
-
Kanada startet neues Projekt für Öl-Pipeline Richtung Westküste
-
Historischer Sieg gegen den Ex: Schweiz im Achtelfinale
-
Laut Bild: Nagelsmann tritt zurück
-
Sieg gegen den Ex: Schweiz zieht weiter
-
Zahl der Todesopfer durch Erdbeben in Venezuela steigt auf mehr als 2500
-
Trauriger Modric-Abschied und kroatischer VAR-Ärger
-
Jeder Zweite auf dem Dorf hält Landleben für sehr gesund
-
"Bin kein Favorit": Zverev übt sich in Zurückhaltung
-
Kurz vor Nato-Gipfel: Trump teilt erneut gegen Alliierte aus
-
KI-Boom treibt Marktwert: Wertvollste Unternehmen weltweit noch wertvoller
-
Merz empfängt Staats- und Regierungschefs der baltischen Staaten in Berlin
-
250-Jahr-Feiern: Trump besucht am Freitag Nationaldenkmal Mount Rushmore
-
Popsängerin Swift und Football-Profi Kelce heiraten laut US-Medien in New York
-
Hitzewelle in den USA: Temperatur-Rekorde in Washington und New York
-
CR7 trifft: Ronaldo triumphiert im Showdown der Altstars
-
Online-Medien: Chef von AfD-Nachwuchs fordert mehr inhaltliche Tiefe seiner Partei
-
Parlamentswahl in Algerien: Beteiligung offenbar auf historischem Tief
-
Hochzeits-Feierlichkeiten von Taylor Swift und Travis Kelce offenbar begonnen
-
Bericht: Höhere Reichensteuer würde Wirtschaft jährlich zwei Milliarden Euro kosten
-
Spanien eine Nummer zu groß: Aus für Rangnicks Österreicher
-
43-jähriger Mann acht Tage nach Erdbeben in Venezuela lebend aus Trümmern gerettet
-
Vor erwarteter Hochzeit: Taylor Swift und Travis Kelce spenden 26 Millionen Dollar
-
Merz zur AfD im Osten: Wahlentscheidung nicht getroffen
-
Presse: OpenAI prüft fünfprozentige Beteiligung der US-Regierung
-
Merz: Nehmen Reformpläne ernst und setzen sie um
-
Mordfall Caruana Galizia: Mutmaßlicher Auftraggeber soll 150.000 Euro gezahlt haben
-
Polen will Auslieferung des in die USA geflüchteten Ex-Justizministers Ziobro
-
Heftige Kritik an Plänen der Regierung zum Informationsfreiheitsgesetz
-
21 Tote bei bislang schwersten russischen Angriffen auf Kiew
-
"Charaktersache": Matthäus fordert Nagelsmann zum Rücktritt auf
-
Vor 250-Jahr-Feiern: USA ächzen unter Hitzewelle
-
Wimbledon: Zverev ohne Probleme - auch Struff weiter
-
AfD vergrößert Abstand zur Union im "Deutschlandtrend" - CDU/CSU bei 22 Prozent
-
Verlag: 800.000 Bücher bei russischem Angriff auf Kiew verbrannt
-
Albanien: Gewaltsame Zusammenstöße bei Protest gegen Kushner-Bauprojekt
-
Früherer Anführer der Baskenorganisation ETA in Frankreich freigesprochen
-
Endgültige Zahl: 1.174.97 Migranten beantragten Aufenthaltstitel in Spanien
-
Tesla steigert seinen Absatz im zweiten Quartal um 25 Prozent
-
Venezuela: Mann acht Tage nach Erdbeben gerettet
BGH: Bremen muss Hotels wegen Corona-Lockdown keinen entgangenen Gewinn ersetzen
Die Hansestadt Bremen muss Hotels wegen der Corona-Lockdowns 2020 und 2021 keine entgangenen Gewinne ersetzen. Die Infektionsschutzmaßnahmen seien rechtmäßig gewesen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Auch die Ausgestaltung der staatlichen Hilfen sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Klage von zwei zur Dorint-Gruppe gehörenden Hotels hatte damit keinen Erfolg. (Az. III ZR 134/22)
Die Hotels hielten die Maßnahmen für rechtswidrig. Sie argumentierten, dass es auch andere, mildere Mittel gegeben hätte, um Infektionen zu vermeiden. Im ersten und zweiten Lockdown litten die Hotels demnach insgesamt fast 260 Tage unter dem Beherbergungsverbot. Die dazugehörigen Restaurants hätten sogar fast 290 Tage schließen müssen, an 56 Tagen hätten keine Veranstaltungen stattfinden können.
Den Klägern zufolge ist ihre wirtschaftliche Lage inzwischen existenzbedrohend. Die Corona-Hilfen hätten nicht ausgereicht und außerdem zu einem Konzern gehörende Unternehmen gegenüber anderen Firmen benachteiligt, gaben sie an. Vor dem Landgericht und dem Hanseatischen Oberlandesgericht scheiterte die Klage, nun wies der BGH die Revision der Hotels zurück.
Bremen habe ein Spielraum bei den Schutzmaßnahmen zugestanden, erklärten die Richter des dritten Zivilsenats. Den Eingriff in die Betriebe hielten sie für verhältnismäßig. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Hotels zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, zur Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems und zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung für etwa zehn Monate nicht wie gewünscht genutzt werden konnten.
Das gelte auch für den zweiten Lockdown ab November 2020. Damals seien die Fallzahlen massiv angestiegen, neue Virusvarianten seien dazugekommen. Die Stadt Bremen habe der Lage angepasst reagiert und ab Juni 2021 angesichts wieder sinkender Infektionszahlen und gestiegener Impfquoten einen Paradigmenwechsel vorgenommen. Seitdem seien keine einzelnen Bereiche mehr reglementiert worden, stattdessen habe es allgemeine Schutzmaßnahmen wie etwa Abstandsregelungen oder Maskenpflicht gegeben.
Die Eingriffe seien außerdem durch großzügige staatliche Hilfsprogramme entscheidend abgemildert worden, erklärte der BGH. Davon hätten auch die klagenden Hotels in großem Umfang profitiert. Dass es eine Förderhöchstgrenze von zuletzt 54,5 Millionen Euro gab, hielt der BGH nicht für rechtswidrig: Die Zuschussprogramme hätten besonders kleine und mittlere Unternehmen unterstützen sollen. Für größere Unternehmen habe es mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds ein anderes wirksames Instrument der Bundesregierung gegeben.
Kleine und mittlere Unternehmen hätten europaweit eine große Bedeutung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und einen positiven Einfluss auf soziale Stabilität und wirtschaftliche Dynamik eines Landes, führte der BGH aus. Sie hätten aber nicht den gleichen Zugang zu Kreditfinanzierungen und zum Kapitalmarkt wie Großunternehmen. Dadurch seien sie durch Liquiditätsengpässe schneller in ihrer Existenz gefährdet.
Der Staat sei nicht dazu verpflichtet, jede drohende Insolvenz zu verhindern. Die Kläger könnten ihr Unternehmerrisiko nicht auf die Allgemeinheit abwälzen.
L.Adams--AT