-
Trump droht früherem Fed-Chef Powell mit neuen Ermittlungen
-
Israel: Flydubai-Maschine entgeht laut Regierung knapp einem Terroranschlag
-
Bühl eröffnet: Bayern-Frauen feiern ersten Königsklassen-Sieg
-
US-Richterin billigt Übernahme von Warner Bros. durch Paramount
-
US-Verteidigungsminister Hegseth: Zahl der Offiziere um 20 Prozent reduziert
-
Wadephul sieht EU-Erweiterung auf westlichem Balkan als "Nagelprobe für Europa"
-
Streit eskaliert: Ronaldo reist aus Trainingslager ab
-
Dominante Magdeburger sorgen für erste Kieler Niederlage
-
Dreierpack als Kapitän: Tresoldi überragt auf Malta
-
Linnemann weist Pflege-Forderungen der SPD zurück: Kostendeckel wäre "gefährlich"
-
Merz bekräftigt Reformkurs - und macht Tempo bei Arbeitsmarktreform
-
"Dummheit": Klopp hält Plädoyer gegen Rassismus
-
Indonesien: Behörden zerstören Gefängnis-"Villen" mit Luxusausstattung
-
Großeinsatz an Luftwaffenstützpunkt: London sieht "starke Hinweise" auf iranische Beteiligung
-
Auch die Schweiz entzieht Infantino die Unterstützung
-
Gegen Serbien: Klopp bringt weitere Debütanten - Urbig im Tor
-
Tennessee: US-Gericht setzt erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren aus
-
Berliner SPD erwartet Erklärung zu Eralps Mitgliedschaft bei Roter Hilfe
-
Ärmelkanal-Unglück mit 31 Toten: Schleuser zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
-
Tippfehler in Trumps Abkommen für "Superintelligenz" sorgt für Spott
-
Deutschlandticket wird ab 2027 teuer
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge - Gewerkschaft protestiert
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - Beitragserhöhung für 2027 abgewendet
-
Elterngeldreform: Prien bereit für nochmalige Prüfung der Sparmaßnahmen
-
Antisemitismusvorwurf gegen Bardella: Macron nennt Äußerungen "inakzeptabel"
-
Milliardenklage nach abgesagter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Mehr als hundert Objekte durchsucht: Bundesweite Razzia in Reinigungsgewerbe
-
Netanjahu: Copilot wollte Flydubai-Maschine zum Absturz bringen
-
Sechs Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in Hessen
-
Schlotterbeck erleidet Knöchelverletzung
-
Freispruch für neun Polizisten in Duisburger Prozess um Fesselung von Flüchtling
-
Krise in Rumänien: Wahl von neuem Regierungschef im Parlament erneut gescheitert
-
Verkehrsminister: Preis vom Deutschlandticket steigt ab 2027 auf 66,80 Euro
-
Prozess gegen 34-Jährige wegen IS-Mitgliedschaft in Düsseldorf begonnen
-
Volkswagen kündigt zahlreiche Tarifverträge zum Jahresende
-
Hessen: Wegen Anschlagsplans verurteilter früherer Soldat Franco A. aus Haft entlassen
-
Höchster Wert seit Ende 2023: Inflationsrate steigt voraussichtlich auf 3,3 Prozent
-
Nach Festnahme in Hessen: Mutmaßlicher früherer IS-Kämpfer in Haft
-
Gericht: Berliner Tiktokerin darf Schwein nicht in Altbauwohnung halten
-
Kiew: Russland startet vor Wintereinbruch neue Offensive gegen Energieinfrastruktur
-
Berufungsgericht in Ungarn verringert Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre
-
Bundeskabinett beschließt Pflegereform - aber weiter Kritik
-
Milliardenklage nach gescheiterter Übernahme von VW durch Porsche scheitert endgültig
-
Ostbeauftragte: Ungleich verteilte Finanzen erschweren Aufstieg im Osten
-
Endgültiges Ergebnis bestätigt Wahlausgang in Mecklenburg-Vorpommern
-
Leichenschändungen in Klinik: Fünf Jahre Haft für 40-Jährigen in Bielefeld
-
"Rheinische Post": Deutschlandticket kostet ab kommendem Jahr 66,80 Euro pro Monat
-
Freundin in Streit mit Faustschlägen getötet: 46-Jähriger in Berlin verurteilt
-
Nach mehr als einem Jahrzehnt: USA beenden Anti-IS-Militäreinsatz im Irak
-
Guardiola stützt ManCity: "Ich bin hier - mehr denn je"
BGH: Bremen muss Hotels wegen Corona-Lockdown keinen entgangenen Gewinn ersetzen
Die Hansestadt Bremen muss Hotels wegen der Corona-Lockdowns 2020 und 2021 keine entgangenen Gewinne ersetzen. Die Infektionsschutzmaßnahmen seien rechtmäßig gewesen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Auch die Ausgestaltung der staatlichen Hilfen sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Klage von zwei zur Dorint-Gruppe gehörenden Hotels hatte damit keinen Erfolg. (Az. III ZR 134/22)
Die Hotels hielten die Maßnahmen für rechtswidrig. Sie argumentierten, dass es auch andere, mildere Mittel gegeben hätte, um Infektionen zu vermeiden. Im ersten und zweiten Lockdown litten die Hotels demnach insgesamt fast 260 Tage unter dem Beherbergungsverbot. Die dazugehörigen Restaurants hätten sogar fast 290 Tage schließen müssen, an 56 Tagen hätten keine Veranstaltungen stattfinden können.
Den Klägern zufolge ist ihre wirtschaftliche Lage inzwischen existenzbedrohend. Die Corona-Hilfen hätten nicht ausgereicht und außerdem zu einem Konzern gehörende Unternehmen gegenüber anderen Firmen benachteiligt, gaben sie an. Vor dem Landgericht und dem Hanseatischen Oberlandesgericht scheiterte die Klage, nun wies der BGH die Revision der Hotels zurück.
Bremen habe ein Spielraum bei den Schutzmaßnahmen zugestanden, erklärten die Richter des dritten Zivilsenats. Den Eingriff in die Betriebe hielten sie für verhältnismäßig. Es sei nicht zu beanstanden, dass die Hotels zur Eindämmung des Infektionsgeschehens, zur Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitssystems und zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung für etwa zehn Monate nicht wie gewünscht genutzt werden konnten.
Das gelte auch für den zweiten Lockdown ab November 2020. Damals seien die Fallzahlen massiv angestiegen, neue Virusvarianten seien dazugekommen. Die Stadt Bremen habe der Lage angepasst reagiert und ab Juni 2021 angesichts wieder sinkender Infektionszahlen und gestiegener Impfquoten einen Paradigmenwechsel vorgenommen. Seitdem seien keine einzelnen Bereiche mehr reglementiert worden, stattdessen habe es allgemeine Schutzmaßnahmen wie etwa Abstandsregelungen oder Maskenpflicht gegeben.
Die Eingriffe seien außerdem durch großzügige staatliche Hilfsprogramme entscheidend abgemildert worden, erklärte der BGH. Davon hätten auch die klagenden Hotels in großem Umfang profitiert. Dass es eine Förderhöchstgrenze von zuletzt 54,5 Millionen Euro gab, hielt der BGH nicht für rechtswidrig: Die Zuschussprogramme hätten besonders kleine und mittlere Unternehmen unterstützen sollen. Für größere Unternehmen habe es mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds ein anderes wirksames Instrument der Bundesregierung gegeben.
Kleine und mittlere Unternehmen hätten europaweit eine große Bedeutung bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und einen positiven Einfluss auf soziale Stabilität und wirtschaftliche Dynamik eines Landes, führte der BGH aus. Sie hätten aber nicht den gleichen Zugang zu Kreditfinanzierungen und zum Kapitalmarkt wie Großunternehmen. Dadurch seien sie durch Liquiditätsengpässe schneller in ihrer Existenz gefährdet.
Der Staat sei nicht dazu verpflichtet, jede drohende Insolvenz zu verhindern. Die Kläger könnten ihr Unternehmerrisiko nicht auf die Allgemeinheit abwälzen.
L.Adams--AT