-
Dominante Bayern vorzeitig "Herbstmeister"
-
Vorwürfe der Vertuschung nach Veröffentlichung der Epstein-Akten werden lauter
-
Massiver Stromausfall in San Francisco: Mehrheit der Kunden hat wieder Strom
-
Hoffmann bei Tournee-Generalprobe Dritter - Kobayashi siegt
-
Müdes Remis: Mainz verpasst wichtigen Sieg gegen St. Pauli
-
Macron gibt Startschuss für Bau von neuem Flugzeugträger für Frankreich
-
Schleswig-Holstein startet Initiative für bundesweite Zuckersteuer
-
Opfer und US-Abgeordnete kritisieren unvollständige Veröffentlichung von Epstein-Akten
-
Dämpfer vor Weihnachten: Schalke verliert in Braunschweig
-
Nürnberg siegt nach Rückstand
-
Halbe Sekunde fehlt zum Podest: Strelow Vierter im Massenstart
-
"Eine Farce": Moustafa wiedergewählt - Butzeck ohne Chance
-
Furiose Aufholjagd: Gratz glänzt in Alta Badia
-
Grenzkonflikt zwischen Thailand und Kambodscha: Hunderttausende Menschen vertrieben
-
kicker: Kane ist Persönlichkeit des Jahres
-
Kerzen und Schweigeminute: Australien gedenkt der Opfer des Anschlags vom Bondi Beach
-
Ukraine-Diplomatie weiter auf Hochtouren - Kreml dementiert aber Direkt-Gespräche mit Ukraine
-
Deutsche Skicrosser fahren aufs Podest
-
Unbekannte lassen Wasser aus Fischzucht in Thüringen ab - Mögliche Serientäter
-
Israels Regierung genehmigt 19 neue Siedlungen im Westjordanland
-
Sechste im Massenstart: Bestes Saisonergebnis für Preuß
-
Goggia gewinnt, Weidle-Winkelmann abgeschlagen
-
Regierung will Internet-Anbieter zu Speicherung von IP-Adressen verpflichten
-
Argentiniens Ex-Präsidentin Kirchner wegen Blinddarmentzündung operiert
-
Macron zu Weihnachtsfeier mit französischen Truppen in den Emiraten
-
Bob: Nolte im Zweier erstmals geschlagen
-
Einzelhandel bislang unzufrieden mit dem Weihnachtsgeschäft
-
Kreml: Keine direkten Gespräche zwischen USA, Ukraine, Russland geplant
-
DAK-Chef rechnet mit Zusatzbeitrag der Kassen von im Schnitt 3,12 Prozent
-
"Eine Ehre": Mbappé feiert CR7-Rekord an seinem Geburtstag
-
Ricken sieht BVB noch nicht als Spitzenmannschaft
-
Australien gedenkt der Opfer des Anschlags vom Bondi Beach mit Schweigeminute
-
NFL: Philadelphia sichert Divisionstitel - Coleman verletzt
-
Mehr Rentner als je zuvor auf Sozialhilfe angewiesen - vor allem Frauen
-
NBA: Schröder verliert weiter - Orlando ohne deutsches Trio
-
"Ancelotti, hilf uns": Neymar glaubt an WM-Teilnahme und Titel
-
"Nur dankbar": Schuster emotional nach Sieg in Wolfsburg
-
"Nicht würdig": RB-Kapitän Raum kritisiert Schiedsrichter
-
Kerzen im Fenster: Australien gedenkt der Opfer des Anschlags am Bondi Beach
-
USA fangen erneut Öltanker vor Küste Venezuelas ab - Caracas spricht von "Diebstahl"
-
US-Medien: USA fangen erneut Öltanker vor Küste Venezuelas ab
-
Trauerfeier für den Penny in Washington
-
Nach Wirtz-Vorlage: Liverpool gewinnt bei Tottenham Hotspur
-
Dämpfer vor dem Fest: Klopp sieht nächste Leipzig-Pleite
-
Rodeln: Nächster Streich von Loch - Langenhan Zweiter
-
Merz: Anschlag von Magdeburg überschattet auch dieses Weihnachten
-
Hoffmann in Engelberg nur von Prevc geschlagen
-
Dreierpack von Pejcinovic reicht nach Bauer-Beförderung nicht
-
Frankfurt holt einen Punkt beim HSV
-
VfB verpasst Sieg im Duell um die Königsklasse
Klickfläche für Hotelbuchung im Internet muss eindeutig beschriftet sein
Eine Hotelbuchung im Internet ist dann wirksam, wenn Verbraucher allein anhand der anzuklickenden Schaltfläche verstehen, dass sie mit dem Klick eine Zahlungsverpflichtung eingehen. Die Formulierung müsse eindeutig sein, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Geklagt hatte ein Hotel aus Krummhörn-Greetsiel in Ostfriesland. (Az. C-249/21)
Ein Kunde hatte über die Seite Booking.com vier Zimmer gebucht, erschien aber nicht. Das Hotel stellte ihm Stornierungskosten in Rechnung, die er nicht bezahlte. Daraufhin zog das Hotel vor das Amtsgericht in Bottrop. Dieses fragte den EuGH, ob es bei seiner Entscheidung über die Wirksamkeit der Buchung nur die anzuklickende Schaltfläche oder auch andere Umstände berücksichtigen müsse.
Der EuGH entschied, dass es nur auf die Schaltfläche oder eine vergleichbare Funktion ankomme. Eine genaue Formulierung sei EU-rechtlich nicht festgelegt - sie müsse nur eindeutig sein. In diesem Fall stand auf der Schaltfläche "Buchung abschließen".
Das Gericht in Bottrop muss nun prüfen, ob der Begriff "Buchung" im allgemeinen Sprachgebrauch der deutschen Durchschnittsverbraucher zwangsläufig bedeutet, dass zahlungspflichtig bestellt wurde.
A.Taylor--AT