-
"Zu viele ukrainische Drohnen" - Selenskyj scherzt über Moskaubesuch
-
"Zu viele ukrainische Drohnen" - Selenskyjs scherzt über Moskaubesuch
-
Farage tritt bei britischer Nachwahl voraussichtlich gegen Spaßkandidaten an
-
Sieg gegen Angstgegner Fritz: Zverev im Wimbledon-Halbfinale
-
Bundesregierung will Förderung für Heizungstausch ab 21. Juli deutlich absenken
-
Polizei sucht nach Waffen an Wohnsitz von Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro - ohne Erfolg
-
Nur Kooij zu stark: Kanter spurtet überraschend auf Rang zwei
-
Erneut Todesschüsse bei ICE-Einsatz in Texas: Mexikaner erliegt Verletzungen
-
Trump will Ukraine künftig Patriot-Raketen herstellen lassen
-
Merz nach Nato-Gipfel: "Trittbrettfahrerei" der Europäer ist "zu Ende"
-
Ukraine-Konflikt: Macron schlägt gemeinsame Manöver der Koalition der Willigen vor
-
Nach heftiger Trump-Schelte: Nato-Gipfel endet mit Treue-Bekenntnis der Verbündeten
-
Trump erklärt Iran-Waffenruhe für beendet und kündigt neue US-Angriffe in der Nacht an
-
Merz nach Nato-Gipfel: "Trittbrettfahrerei der Europäer ist vorbei"
-
Eilanträge in Karlsruhe: Grüne und Linke wollen Kassenreform vor Sommerpause stoppen
-
16-Jähriger verletzt zwei Mädchen an Gymnasium in bayerischem Schongau - Festnahme
-
Gewalt gegen Demonstrant bei Hamburger G20-Gipfel 2017: Geldstrafen für Polizisten
-
Salzburger Gericht verurteilt Burkini-Verbot in Hotel-Pool als Diskriminierung
-
Krise der Autobauer: VDA-Präsidentin dringt auf bessere Standortbedingungen
-
Weitere Festnahme in Fall von Auftragsmord an dreifacher Mutter in Bayern
-
Trump: USA werden der Ukraine den Bau von Patriot-Raketen erlauben
-
Chats über Vergewaltigung sedierter Frauen: Fünf Jahre Haft für Arzt in Berlin
-
Wahlkampf als "Geisel": Scharfe Kritik in Frankreich an Le Pens Kandidatur
-
Arbeitsunfall in Baden-Württemberg: Mann wird von Radlader eingeklemmt und stirbt
-
Trump: USA werden den Iran in der kommenden Nacht "hart" angreifen
-
Nato-Staaten bekennen sich auf Gipfel "unerschütterlich" zu Artikel 5
-
IWF senkt Wachstumsprognose für Deutschland auf 0,7 Prozent
-
Millionendiebstahl aus Bank in Baden-Württemberg: Anklage gegen Mitarbeiter
-
Auch Linken-Politiker geht in Karlsruhe gegen Abstimmung zu Kassen-Reform vor
-
Prozess gegen zwei mutmaßliche frühere IS-Mitglieder in Düsseldorf gestartet
-
"Ein Serienmörder": Höchststrafe für Berliner Palliativarzt in Prozess um 15 Taten
-
Viel Kritik vor Bundestagsabstimmung über Gesetz für neue Gaskraftwerke
-
Bundestag lehnt Antrag auf Verschiebung des Beschlusses zur GKV-Reform ab
-
Eilentscheidung: Landgericht muss Beschluss zu Letzter Generation veröffentlichen
-
Verletzte bei mutmaßlicher Gewalttat an Gymnasium in Bayern - Täter festgenommen
-
Höchststrafe für Mordserie von Berliner Palliativarzt
-
Nach Gewalt bei prokurdischen Protesten: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen
-
Greenpeace: Ölkonzerne steigern "Übergewinne" nach Ende des Tankrabatts stark
-
ADAC: Tankrabatt-Ende lässt Spritpreise kräftig steigen
-
Tausende bei Trauerprozession für getöteten iranischen Führer Chamenei in Nadschaf
-
Iran-Krieg: Trump erklärt nach nächtlichen Angriffen Waffenruhe für beendet
-
Großbritannien will europäische Initiative für Präzionswaffen mit großer Reichweite anführen
-
Totes Neugeborenes in Berliner Wohnkomplex gefunden: Polizei ermittelt
-
"Sehr verärgert" - Trump feuert auf Gipfel Breitseite gegen Nato-Verbündete
-
Wegen Streit bei der Nato: Trump will Handelsbeziehungen mit Spanien abbrechen
-
Neues Heizungsgesetz soll noch in dieser Woche beschlossen werden
-
SED-Opferbeauftragte lobt Fortschritte bei Hilfe und sieht weiteren Bedarf
-
Männer mit Datingapps in Falle gelockt und überfallen: Festnahme in Berlin
-
Unicredit sichert sich fast die Hälfte der Stimmrechte an der Commerzbank
-
Polizeibeauftragter: Mehr digitale Befugnisse für Ermittler "unerlässlich"
Paketbranche: Gutachten zu Arbeitsbedingungen lückenhaft und unzutreffend
Die deutsche Paketbranche hat ein von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Auftrag gegebenes Gutachten zu teils schlechten Arbeitsbedingungen von Paketzustellern als "unzutreffend, lückenhaft und einseitig" kritisiert. Es lasse die tatsächlichen Gegebenheiten der Branche außer Acht und gelange zu "rechtlich nicht haltbaren Ergebnissen", erklärte der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) am Donnerstag in Berlin. Die Forschenden hatten in ihrem Gutachten ein Verbot von Subunternehmen und Leiharbeit empfohlen, das auch von der Gewerkschaft Verdi seit längerem gefordert wird.
Die Gutachter von der Hochschule Mainz untersuchten, inwiefern ein Verbot mit dem Grundgesetz und EU-Recht vereinbar wäre. Ihr Ergebnis: Einem "Direktanstellungsgebot", das verschlungene Konstruktionen mit Subunternehmen verhindern würde und an bereits bestehende Regelungen in der Fleischwirtschaft angelehnt sein könnte, stehe rechtlich nichts im Wege. Um Leiharbeit als Schlupfloch zu verhindern, müsse diese ebenfalls verboten werden.
Dem widersprach die Paketbranche nun vehement: "Ein Verbot von Vertragspartnern bei der Paketzustellung greift tief in die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) der Partnerunternehmen ein, ihre Berufstätigkeit wird verboten." Eine "derart gravierende objektive Beschränkung" lasse sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht rechtfertigen.
Ein Verbot von Subunternehmen sei zwar ein Eingriff in die Berufsfreiheit, hatten auch die Gutachter geschrieben. Allerdings seien der Arbeits- und Gesundheitsschutz und damit das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Paketzusteller von überragender Bedeutung.
Der BIEK wies seinerseits auch den Vorwurf zurück, dass in der Paketbranche prekäre Arbeitsbedingungen herrschten, die nur durch ein Verbot von Vertragspartnern bei der Zustellung beseitigt werden könnten. "Es gibt keine Rechtfertigung für Sonderregelungen in der Paketbranche", erklärte der Verband. Die Branche zeige hinsichtlich der Arbeitsbedingungen "keine systematischen Auffälligkeiten".
Die Vorwürfe der Gutachter nannte der BIEK in ihrer Pauschalität "schlicht falsch". Sie diskreditierten eine ganze Branche "ohne jegliche belastbare Grundlage". So seien etwa die Unternehmen der Paketbranche nicht befragt worden.
Trotz deutlich gestiegener Sendungszahlen in den vergangenen Jahren habe sich der Stundenlohn der Vollzeitbeschäftigten mit 17,12 Euro im Jahr 2009 und 17,13 Euro im Jahr 2020 quasi nicht verändert, hatte es in dem Gutachten geheißen. Das entspreche einem Reallohnverlust von 15 Prozent. Gleichzeitig habe die Finanzkontrolle Schwarzarbeit immer wieder eklatante Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt.
Der BIEK wies das zurück. So würden die geltenden Regeln und Gesetze, darunter das Mindestlohngesetz, das Paketbotenschutzgesetz und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz "selbstverständlich eingehalten" und seien ausreichend.
W.Morales--AT