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Regierungssprecher: Koalition berät intern über Verfassungsänderung zum Klima
Die Bundesregierung will intern über die Forderung der SPD-geführten Ministerien zur Verankerung von Klimaanpassung in Grundgesetz beraten. "Wie das so ist in einer Koalition: Wenn es Impulse und Ideen und Vorschläge gibt, dann spricht man in der Koalition drüber", sagte Vizeregierungssprecher Sebastian Hille am Montag in Berlin. "Die Bedeutung des Themas ist allen bewusst."
Noch nicht festlegen wollte sich Hille in der Frage, wie die Haltung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu einer möglichen Grundgesetzänderung ist, um die Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen durch den Bund dauerhaft möglich zu machen. Er betonte aber: "Der Bundeskanzler ist tief in diesem Thema drin." Hille zeigte sich zuversichtlich, dass die Beratungen zum Thema Grundgesetzänderung zu einem Ergebnis führen werden.
Die SPD-geführten Ministerien hatten am Sonntag einen gemeinsamen Aktionsplan zum Hitzeschutz vorgelegt - und eine Grundgesetzänderung noch vor der nächsten Bundestagswahl gefordert, um eine "Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz" in der Verfassung zu verankern.
Ein Sprecher des SPD-geführten Bundesumweltministeriums nannte das Ziel, bis zur Umweltministerkonferenz im November einen genauen Formulierungsvorschlag für eine Grundgesetzänderung auszuarbeiten. "Es reicht nicht, einfach nur das Wort 'Klimaanpassung' reinzuschreiben", sagte er. "Das muss genauer eingegrenzt werden, um die nötige juristische Eindeutigkeit herzuleiten." Darum kümmere sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe.
Ziel einer solchen Verfassungsänderung wäre es, dass sich der Bund im gesamtstaatlichen Gefüge mit Ländern und Kommunen mehr an Anpassungsmaßnahmen wie etwa dem Hitzeschutz beteiligen kann als bislang, erläuterte ein Sprecher des SPD-geführten Bundesfinanzministeriums. Der Bund sollte "Länder und Gemeinden dabei unterstützen, vor Ort wirksame Maßnahmen treffen zu können - für einen besseren und vorausschauenden Umgang mit Hitze, mit Niedrigwasser und mit anderen Folgen des Klimawandels".
Das Bundesfinanzministeriums könnte sich dabei "in Abstimmung mit den zuständigen Ressorts vorstellen, Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Hitzeschutz auch aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität zu finanzieren", fügte der Sprecher hinzu. "Für die Ausgestaltung der einzelnen Programme werden dann die jeweiligen Ressorts zuständig."
N.Walker--AT