-
Karetsas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
Karetas wieder im Dortmunder Mannschaftstraining
-
CDU-Ministerpräsident Rhein fordert Ende der Ausgrenzung der AfD
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet
-
Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht
-
Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Angriffe auf Wahlstände von CDU und AfD
-
Engere Partnerschaft mit Kanada: Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft vor
-
Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung
-
Kommunalwahl in Niedersachsen: CDU auch auf Gemeindeebene stärkste Kraft
-
Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht
-
Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig
-
Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten
-
Spritpreis-Entlastung: Unions-Fraktionschef Frei schlägt Mehrwertsteuersenkung vor
-
Kosovos Ex-Präsident Thaci wegen Kriegsverbrechen zu 25 Jahren Haft verurteilt
-
Formel-1-Kalender: Türkei und Portugal neu dabei
-
Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren weltweite Ungleichheit
-
Ex-Kanzler Scholz dabei: 37 frühere Spitzenpolitiker kritisieren in Ungleichheit
-
CDU-Ministerpräsidenten stellen sich gemeinsam hinter Bundeskanzler Merz
-
Bedrohte Sumatra-Elefanten wegen Waldbränden in Indonesien noch stärker gefährdet
-
Insolvenzverwalter gewinnt in Streit um vorläufigen Rechtsschutz vor Verfassungsgericht
-
ÖPNV-Vergleich: Deutschland fällt in Europa leicht auf Rang fünf zurück
-
Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedschaft für Kanada vor
-
Serie A: Tedesco nicht mehr Trainer in Bologna
-
Inbetriebnahme von LNG-Terminal in Stade in Vorbereitung
-
Von der Leyen schlägt Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren vor
-
Bahn kündigt Direktverbindung von München nach Mailand und Rom ab Sommer 2027 an
-
Nach vier Jahren Bauzeit: Neuer Kanal in China soll Handel deutlich erleichtern
-
Benzinpreis auf neuem Allzeithoch - Dieselpreis ganz knapp davor
-
Von der Leyen schlägt "assoziierte" EU-Mitgliedsschaft für Kanada vor
-
Nach CSD-Anschlag: Regierung legt Zehn-Punkte-Plan gegen islamistischen Terrorismus vor
-
Französische Filmikone Sophie Marceau findet sich alt genug für Großmutterrolle
-
US-Senator Sanders und ehemaliger Trump-Berater Bannon warnen vor KI
-
Anklage gegen IS-Mitglied in Frankfurt am Main erhoben
-
Regionalliga-Reform: Bayern-Boss Dreesen unterstützt DFB
-
Wegen Terrorverdachts: Zwei eritreische Regierungsgegner in Untersuchungshaft
-
24 Jahre nach Mord an Baggersee in Niedersachsen: Drei weitere Männer verurteilt
-
ADAC-Bilanz: Mehr als 128.000 Staus auf Autobahnen in diesjährigen Sommerferien
-
Erneuter Schiffsunfall an Eisenbahnbrücke in Elsfleth in Niedersachsen
-
Unions-Fraktionschef Frei will Sofortmaßnahmen gegen hohe Spritpreise zum 1. Oktober
-
Meta-Chef Zuckerberg lehnt Verlangsamung der KI-Entwicklung ab
-
Zwei Tote bei Brand in Wohnhaus in Baden-Württemberg
-
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Umfrage sieht SPD knapp hinter AfD
-
Volleyballer mit "positiver Energie" ins Achtelfinale
-
"Rote Linie": Saudi-Arabien wirft Huthi-Miliz Angriff auf heilige Stadt Mekka vor
-
DAK-Report: Große Mehrheit im Urlaub trotz Rekordhitze gut erholt
-
Französische Ex-Ministerin Dati wegen Korruption vor Gericht
-
Kosovo-Sondertribunal verkündet Urteil im Fall von Ex-Präsident Thaci
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Umwelthilfe für bessere Luft
Urteil: Bisheriges Klimaschutzprogramm reicht nicht aus
Das bisherige Klimaschutzprogramm der früheren Bundesregierung von 2023 reicht nicht aus. Die Bundesregierung muss nachbessern, um die Klimaziele zu erreichen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Ein neues Klimaschutzprogramm ist bereits in Planung, es soll demnächst vorgelegt werden. (Az. 7 C 6.24)
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Dieses hatte im Mai 2024 Klagen der Deutschen Umwelthilfe stattgegeben. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun ebenfalls, dass das Programm von 2023 ergänzt werden muss, um eine Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen.
Die Emissionen in Deutschland sollen bis 2040 um mindestens 88 Prozent sinken, bis 2045 soll Treibhausgasneutralität erreicht sein.
Das Klimaschutzprogramm war von der früheren Bundesregierung im Oktober 2023 beschlossen worden. Ein neues Programm soll spätestens bis Ende März vorgelegt werden. Klimaschutzprogramme zeichnen einen Weg vor, wie die Klimaziele erreicht werden sollen. Dazu werden Maßnahmen in verschiedenen Sektoren wie etwa Energie, Verkehr und Landwirtschaft geplant. Die Grundlage dafür ist das sogenannter Klimaschutzgesetz.
Das Klimaschutzprogramm von 2023 entstand noch unter alter Rechtslage, also dem Kliamschutzgesetz in einer früheren Fassung. Seit einer Reform des Gesetzes 2024 gibt es keine verbindlichen Ziele für die einzelnen Sektoren mehr. Auch gegen diese Neuregelung wurde inzwischen geklagt: Umweltverbände wandten sich deshalb an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dieses hat aber noch nicht entschieden, am Bundesverwaltungsgericht ging es am Donnerstag nicht darum.
Ch.P.Lewis--AT