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EU-Länder stimmen Aufschub von EU-Gesetz gegen Abholzung zu
Im Streit um ein EU-Gesetz gegen Abholzung haben die 27 EU-Länder einem Aufschub der Vorschriften mehrheitlich zugestimmt. Die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten winkten am Mittwoch einen Vorschlag der EU-Kommission durch, die umstrittenen Regeln erst ab dem 30. Dezember 2025 greifen zu lassen und nicht wie bislang geplant zum Ende dieses Jahres. Deutschland und weitere Staaten hatten eine solche Verschiebung gefordert.
Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Für große Unternehmen sollen die Vorschriften dem Vorschlag der Kommission zufolge ab Ende 2025 greifen, für kleine und mittlere Firmen verschiebt sich der Stichtag auf den 30. Juni 2026.
Mehrere Wirtschaftsbereiche hatten die geplante Verordnung wegen der mangelnden Zeit zur Vorbereitung kritisiert, darunter die Süßwarenindustrie und die Zeitungsverleger. Bislang fehlt etwa eine Einstufung Deutschlands und anderer EU-Staaten als Länder mit einem niedrigen Risiko für den Waldbestand, die etwa Nachweispflichten für Unternehmen deutlich verringern würde. Außerdem ist eine Software noch nicht zugänglich, über die Unternehmen ihre Daten übermitteln sollen.
Auch eine Mehrheit im Europaparlament will die Verschiebung der neuen Regeln im Eilverfahren beschließen. In diesem Zuge könnten die Abgeordneten versuchen weitere Änderungen an dem Gesetz einzubringen. Politiker der Union etwa bezeichneten die Vorschriften als "zu bürokratisch". Abgeordnete der Grünen warnten hingegen davor, das Gesetz im Nachgang abzuschwächen. Damit der geplante Aufschub gültig wird, müssen die Verhandlungen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
A.Williams--AT