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Heilmann mahnt nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde zu sorgfältiger Beratung
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hat nach dem Erfolg mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen das parlamentarische Verfahren zum Heizungsgesetz zu Sorgfalt bei den weiteren Beratungen gemahnt. Diese könnten aber auch in Sondersitzungen von Bundestag und Bundesrat sowie zuvor der zuständigen Ausschüsse erfolgen, sagte Heilmann am Donnerstag in Berlin. Heilmann rief zudem generell dazu auf, sich fraktionsübergreifend auch bessere Gesetzgebungsverfahren im Bundestag zu verständigen.
Heilmann, der auch Vorsitzender der Klimaunion in der CDU/CSU ist, betonte, dass sich seine Verfassungsbeschwerde nicht gegen das neue Gebäudeenergiegesetz an sich gerichtet habe. Er halte es vielmehr ausdrücklich für richtig, fossile Energie "so effektiv wie möglich einzusparen, auch im Gebäudesektor". Er halte "nicht das Gesetz für furchtbar", es müsse aber die Möglichkeit geben, "wichtige Details" noch einmal zu beraten.
Dabei sei für ihn entscheidend, "dass der Ausschuss für Klimaschutz und Energie noch einmal in eine ordentliche Beratung einsteigt", sagte Heilmann. Dies könne bereits in einer Sondersitzung des Ausschusses nächste Woche erfolgen mit anschließender Schlussberatung im Plenum, aber "wahrscheinlich wären zwei Wochen besser". Die Ausschusssitzung könne dabei auch digital erfolgen, damit niemand extra anreisen müsse. Der CDU-Abgeordnete ließ erkennen, dass er eine solche Regelung einer Verschiebung auf den September vorziehen würde.
Für Sondersitzungen spreche, dass dann rascher für alle Beteiligten Klarheit geschaffen werde, gab er zu bedenken. Eine Sondersitzung nur für die Schlussberatung im Plenum halte er aber nicht für ausreichend, sagte Heilmann auch. Wenn die Ampel-Parteien jetzt nicht "in ein ordentliches Verfahren" mit eine Wiederaufnahme von Ausschussberatungen einsteige, "laufen sie in Gefahr, dass das Gesetz formal verfassungswidrig ist" und dann später durch das Verfassungsgericht wieder aufgehoben werde, warnte er.
"Mir ist es seit langem ein Anliegen, dass wir zu besseren Gesetzgebungsverfahren kommen", sagte Heilmann weiter und bezog dabei die Arbeit der Vorgängerregierung ausdrücklich mit ein. Er habe Verständnis für Eilverfahren etwa in der Corona-Krise oder wegen des Ukraine-Krieges gehabt. Die Hetze bei der Verabschiedung von Gesetzen sei jedoch "in den letzten Monaten deutlich schlimmer geworden", obwohl es den Zeitdruck wie bei Corona nicht mehr gebe.
Jetzt solle das Parlament den "Weckruf aus Karlsruhe" nutzen und selbst etwa Mindestberatungszeiten und Einladungsfristen für Expertenanhörungen neu festlegen, empfahl Heilmann. "Der Bundestag wäre gut beraten, selber zu entscheiden, wie er seine Verfahren besser macht und das nicht nach Karlsruhe zu geben", sagte der CDU-Politiker. "Das würde den Parlamentarismus, die Demokratie und den Bundestag stärken." In diesem Fall könne er sich gut vorstellen, seine Klage zurückzuziehen und damit auf das noch ausstehende Hauptsacheverfahren in Karlsruhe zu verzichten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwochabend zunächst einem Eilantrag Heilmanns gegen das Gesetzgebungsverfahren beim Gebäudeenergiegesetz stattgegeben. Die Karlsruher Richter gaben dem Parlament auf, die zweite und dritte Lesung des von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurfs zu verschieben, weil Beratungszeiten zu knapp gewesen seien.
E.Hall--AT