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WWF wirft Bundesregierung weiteren Verstoß gegen Klimaschutzgesetz vor
Die Umweltschutzorganisation WWF hat der Bundesregierung einen weiteren Verstoß gegen das geltende Klimaschutzgesetz vorgeworfen. Wie der WWF am Freitag mitteilte, leitete die Regierung den Klimaschutzbericht für das Jahr 2022 nicht wie vorgeschrieben bis Ende Juni an den Bundestag weiter. Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium konnte noch keinen neuen Termin nennen.
Der WWF verweist auf die Vorgabe in Paragraf 10 des Klimaschutzgesetzes: "Die Bundesregierung leitet den Klimaschutzbericht für das jeweilige Vorjahr bis zum 30. Juni dem Deutschen Bundestag zu." Die Frist lief an diesem Freitag ab. Ebenfalls nicht eingehalten werden dürfte dem Umweltverband zufolge durch die Bundesregierung auch die EU-Verpflichtung für alle Mitgliedsstaaten, bis zum 30. Juni einen Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) vorzulegen.
Gleichfalls verfehlen dürfte die Regierung demnach die Vorgabe im Klimaschutzgesetz, Sofortprogramme für den Verkehrs- und Gebäudesektor vorzulegen, wo die zulässige Emissionsmenge im vergangenen Jahr überschritten wurden. Diese Sofortprogramme wären laut WWF bis zum 17. Juli fällig. Auch der Klimaschutz-Projektionsbericht, der laut Klimaschutzgesetz eigentlich schon bis Ende März an den Bundestag hätte weitergeleitet werden müssen, liegt bislang nicht vor.
"Die Regierung bricht wieder und wieder geltendes Recht", kritisierte die Klimachefin des WWF, Viviane Raddatz. Zudem befinde sich das gesamte Klimaschutzgesetz "nunmehr im freien Fall". Die Ampel-Koalition wolle es für die Zukunft verwässern und "in der Gegenwart hält sich keine Sau daran", griff Raddatz einen Ausdruck von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) auf.
"Der Kanzler steht in der Verantwortung, dass die Regierung unter seiner Führung nicht einen Rechtsbruch nach dem nächsten begeht", rief Raddatz Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zum Handeln auf. "Die Einhaltung geltenden Rechts kann nicht auf Freiwilligkeit basieren." Für die anstehende Novelle des Klimaschutzgesetzes forderte Raddatz, dessen Wirksamkeit weiterhin sicherzustellen, vor allem durch Vorgaben für die einzelnen Wirtschaftssektoren.
Die Vorlage des NECP bei der EU hatten am Donnerstag auch weitere Verbände angemahnt, darunter Germanwatch, BUND, Klima-Allianz und Deutscher Naturschutzring (DNR). Sie drangen zudem auf ein transparentes Verfahren für dessen Aufstellung.
Eine Sprecherin des Wirtschafts- und Kilmaschutzministeriums erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP zum Fehlen des Klimaschutzberichts, dieser habe nicht fristgerecht fertiggestellt werden können, "weil relevante Informationen zur Prognose der Treibhausgasminderungen noch nicht vorliegen und sich die Verabschiedung des Klimaschutzprogramms verzögert hat".
Die Sprecherin wies darauf hin, dass der Klimaschutzbericht laut Gesetz "den Stand der Umsetzung der Klimaschutzprogramme (…) sowie eine Prognose der zu erwartenden Treibhausgasminderungswirkungen" enthalten solle. Diese Prognose stütze sich aber "auf den derzeit noch in Arbeit befindlichen Projektionsbericht" der Regierung.
Auch fehle noch das Klimaschutzprogramm 2023, wofür das Ministerium erst Ende Juni eine öffentliche Konsultation eingeleitet habe. "Nur wenn diese beiden Punkte berücksichtigt werden, besteht gegenüber dem Klimaschutzbericht des Vorjahres ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn", betonte die Sprecherin. Einen Termin für die Vorlage des Klimaschutzberichts sowie für die weiteren noch ausstehenden Papiere nannte sie allerdings nicht.
Ch.P.Lewis--AT