-
Wimbledon: Zverev wieder im Achtelfinale
-
Prinz Harry reist ohne Meghan und seine Kinder nach London
-
Ukraine greift St. Petersburg mit Drohnen an - Kiew dementiert russische Eroberung im Donbass
-
Formel 1: Antonelli holt Pole in Silverstone - Hamilton Dritter
-
Knieverletzung von Serena: Kein Williams-Doppel in Wimbledon
-
Wimbledon: Titelverteidigerin Swiatek ausgeschieden
-
Kreise: Prinz Harry reist ohne Meghan und seine Kinder nach London
-
AfD bestätigt Doppelspitze im Amt - und will in Zukunft regieren
-
König Charles: USA und Großbritannien werden weiter gemeinsame Werte verteidigen
-
Albanien: Menschenrechtler kritisieren Polizeigewalt bei Protesten
-
Merz kündigt Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch an
-
Wimbledon: Mitfavoritin Rybakina scheitert in Runde drei
-
DTM: Thiim siegt - schwerer Unfall sorgt für Unterbrechung
-
"Rache"-Rufe und Tränen: Beginn der Trauerfeiern für Chamenei im Iran
-
"JUST&T MARRIED!" - Taylor Swift und Travis Kelce feiern Hochzeit mit zahlreichen Stars
-
Proteste gegen AfD-Parteitag: Veranstalter gehen von 50.000 Teilnehmern aus
-
AfD-Parteitag bestätigt Doppelspitze Weidel-Chrupalla klar im Amt
-
Papst ruft auf Lampedusa zu mehr Schutz und Integration von Migranten auf
-
Kiew dementiert Fall von Kostjantyniwka - Ukrainischer Drohnenangriff auf St. Petersburg
-
Feuer auf Großmarkt in Stuttgart unter Kontrolle gebracht
-
AfD-Doppelspitze im Amt bestätigt - Weidel mit mehr Stimmen als Chrupalla
-
Autozulieferer Continental verkauft Industriegeschäft an Investmentgesellschaft
-
US-Unabhängigkeitstag: Trump warnt vor "kommunistischer Bedrohung"
-
Vorbei an Hamilton: Antonelli gewinnt ersten Sprint
-
Tino Chrupalla mit rund 70 Prozent als AfD-Chef bestätigt
-
AfD formuliert auf Parteitag Machtanspruch - geplante Blockade des Treffens gescheitert
-
Kriege und Flaute: Bund plant 2027 höhere Ausgaben und Schulden als vorgesehen
-
Sport1: Auch Völler denkt an Rücktritt
-
"Wir sind die neue Volkspartei": Weidel formuliert Führungsanspruch für AfD
-
Kaufoption nicht gezogen: Palhinha kehrt zu Bayern zurück
-
Linken-Politiker wertet Anti-AfD-Blockade in Erfurt als "riesigen Erfolg"
-
Weidel erklärt AfD zur "neuen Volkspartei" und formuliert Führungsanspruch
-
Höcke erklärt Brandmauer für gescheitert - und attackiert "bunte Zivilgesellschaft"
-
"Ein Herz und eine Seele": Chrupalla beschwört Einheit der AfD-Parteispitze
-
Papst macht in Lampedusa auf Schicksal von Migranten aufmerksam
-
AfD-Parteitag eröffnet - Chrupalla: Partei steht bereit zum Regieren
-
Bild: Neuendorf und Watzke fliegen zu Klopp
-
AfD-Parteitag in Erfurt beginnt - massive Gegenproteste
-
Anti-AfD-Bündnis wertet Blockade als Erfolg - Erfurt "antifaschistische Hauptstadt"
-
Hitzewelle in den USA: Parade zum Unabhängigkeitstag abgesagt
-
Polizei: Rund 20.000 Menschen protestieren in Erfurt gegen AfD-Parteitag
-
Frankreich gegen Paraguay ohne Tchouaméni
-
Mertesacker bereit für DFB-Posten
-
AfD-Parteitag in Erfurt: Massive Verkehrsblockaden - Polizei spricht von 15.000 Demonstranten
-
Massenandrang zu Beginn der Trauerfeiern für Chamenei im Iran
-
Trump warnt in Rede zu Unabhängigkeitstag vor "Angriff" auf US-Identität
-
Massive Verkehrsbehinderungen durch Proteste gegen AfD-Parteitag in Erfurt
-
Struff in Wimbledon: "Arsch aufreißen" für das Viertelfinale
-
Proteste gegen AfD-Parteitag in Erfurt: Polizei sperrt Autobahn
-
Frühes Tor reicht: Kolumbien kann weiter träumen
Leistungskürzungen für Asylbewerber in Sammelunterkünften verfassungswidrig
Die pauschale Kürzung der Leistungen für alleinstehende Asylbewerber, die in Gemeinschaftsunterkünften wohnen, verstößt gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Der Gesetzgeber könne nicht einfach davon ausgehen, dass diese Menschen weniger Geld bräuchten, als wenn sie allein lebten, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Seit September 2019 hatten die Betroffenen zehn Prozent weniger existenzsichernde Leistungen als alleinstehende Asylbewerber in einer eigenen Wohnung bekommen - derzeit 330 statt 367 Euro, ebenso viel wie Menschen in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft. (Az. 1 BvL 3/21)
Vor dem Sozialgericht in Düsseldorf klagte ein Mann aus Sri Lanka, der in Nordrhein-Westfalen in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt. Er argumentierte, dass er mit den übrigen Bewohnern nicht gemeinsam koche oder wirtschafte und darum kein Geld spare. Das Sozialgericht hielt die Regelung selbst für verfassungswidrig. Deswegen setzte es das Verfahren aus und holte die Meinung des Bundesverfassungsgerichts ein.
Dieses erklärte nun, es sei nicht erkennbar, dass in Sammelunterkünften tatsächlich regelmäßig dadurch gespart werden könne, dass die Bewohner gemeinsam wirtschafteten. Leistungsbescheide, die noch nicht bestandskräftig sind, müssen darum rückwirkend ab September 2019 neu berechnet werden.
T.Wright--AT