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AfD-Fraktion sieht sich durch Scholz verunglimpft und klagt in Karlsruhe
Die AfD-Bundestagsfraktion hat wegen kritischer Äußerungen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Organklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Fraktionsjustiziar Stephan Brandner begründete die Klage gegen die Bundesregierung am Montag damit, dass der Kanzler die AfD am 6. Juli im Bundestag als "die Partei Russlands" bezeichnet hatte. Zudem habe Scholz bei diesem Auftritt in der Regierungsfragestunde eine Frage des AfD-Abgeordneten Steffen Kotré zur Erdgasleitung Nord Stream 2 nicht sachlich beantwortet.
Die AfD-Fraktion wertet das Verhalten des Kanzlers als "ungebührlich", er habe die AfD im Plenum "verunglimpft". Brandner warf dem Kanzler eine "Diffamierung der Opposition und damit des Parlaments als Ganzem" vor sowie eine "Missachtung seiner Pflicht als staatlichem Exekutivorgan zur Neutralität gegenüber der AfD-Fraktion".
In dem Organstreitverfahren in Karlsruhe beklagt die AfD-Fraktion im Einzelnen die Verletzung des Fragerechts aus Artikel 38 des Grundgesetzes, die Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung und der Verfassungsorgantreue sowie des Fairnessgebots.
Kanzler Scholz hatte der AfD im Juli im Bundestag vorgeworfen, sich zur Handlangerin russischer Interessen zu machen. "Die AfD ist nicht nur eine rechtspopulistische Partei, sondern auch die Partei Russlands", sagte Scholz damals.
Scholz reagierte damit auf einen Redebeitrag des AfD-Abgeordneten Kotré, der die Sanktionen gegen Russland wegen des Ukraine-Kriegs als "nutzlos" kritisiert hatte. Die Sanktionspolitik sei "gescheitert", und in Deutschland drohe nun eine Energiekrise, sagte Kotré. "Wie können wir den Menschen in der Ukraine helfen, wenn wir hier frieren?"
Bei einer Organklage handelt es sich um Streitigkeiten zwischen Bundesorganen wie etwa Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden werden. Der Streitgegenstand kann nur Verfassungsrecht betreffen, keine anderen Rechtsgebiete.
Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD-Fraktion in Karlsruhe gegen Kanzleräußerungen vorgeht; in diesem Jahr hatte sie damit Erfolg mit einer Organklage gegen Scholz' Vorgängerin Angela Merkel (CDU).
Merkel hatte es im Jahr 2020 als "unverzeihlich" bezeichnet, dass bei der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit den Stimmen von CDU und AfD gewählt wurde. Die damalige Kanzlerin sagte zudem, dass "auch das Ergebnis wieder rückgängig gemacht werden" müsse.
Die AfD sah dadurch ihre Rechte verletzt - und bekam in Karlsruhe Recht. Mit ihrer Äußerung habe Merkel das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt, befand das Bundesverfassungsgericht. Wenn Regierungsmitglieder sich als solche öffentlich äußerten, müssten sie sich gegenüber allen Parteien grundsätzlich neutral verhalten.
G.P.Martin--AT