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Bundestag stimmt für Laufzeitverlängerung deutscher Atomkraftwerke
Der Bundestag hat die Verlängerung der Laufzeit der drei verbleibenden deutschen Atomkraftwerke bis Mitte April beschlossen. Der am Freitag mit 375 Ja-, 216 Nein-Stimmen und 70 Enthaltungen angenommene Regierungsantrag betrifft die Atomkraftwerke Isar 2 in Bayern, Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg und Emsland in Niedersachsen. Für den Weiterbetrieb sollen keine neuen Brennstäbe beschafft werden - es bleibe beim Atomausstieg, betonten insbesondere Vertreter von Grünen und SPD.
In der Parlamentsdebatte vor dem Votum hatte der Schritt erneut für hitzige Diskussionen gesorgt. Vertreter der Grünen machten deutlich, dass die Partei sich auch mit der auf wenige Monate begrenzten Laufzeitverlängerung schwer tue. Sie hoben jedoch hervor, dass dadurch am Atomausstieg nicht gerüttelt werde. Insbesondere Vertreter von CDU/CSU und AfD sprachen sich hingegen für einen längerfristigen oder dauerhaften Weiterbetrieb der Kernkraftwerke aus.
Die Frage der Laufzeitverlängerung hatte in der Ampel-Koalition zu einem scharfen Streit zwischen Grünen und der FDP geführt, die einen längeren Weiterbetrieb und die Beschaffung neuer Brennstäbe forderte. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) entschied dann unter Berufung auf seine Richtlinienkompetenz, dass die drei verbleibenden deutschen Akw bis 15. April weiterlaufen sollten. Die Ampel-Abgeordneten unterstützten den entsprechenden Gesetzesvorschlag teils zähneknirschend.
Die Unionsparteien brachten am Freitag einen alternativen Gesetzesvorschlag ins Parlament ein, der eine Laufzeitverlängerung bis mindestens Ende 2024 vorsah. CDU und CSU verwiesen insbesondere auf die hohen Energiepreise, die dank der Kernenergie gesenkt werden könnten. Der Vorschlag wurde abgelehnt, ebenso wie ein Entschließungsantrag der AfD, der unter anderem eine Wiederaufnahme der Wissenschaftsförderung für die Kernergie verlangte.
Der Bundestag musste der begrenzten Laufzeitverlängerung noch zustimmen. Den Bundesrat muss sie ebenfalls passieren, eine Zustimmung der Länderkammer ist aber nicht erforderlich. Das parlamentarische Verfahren soll mit der Bundesratssitzung voraussichtlich am 25. November abgeschlossen sein.
O.Gutierrez--AT