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Pflegekinder müssen eigenes Einkommen nicht mehr teilweise ans Jugendamt abgeben
Junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe müssen künftig ihre Einkünfte nicht mehr teilweise an das Jugendamt abgeben. Der Bundestag beschloss in der Nacht zum Freitag, die sogenannte Kostenheranziehung abzuschaffen. Die Betroffenen können damit vollständig über ihre Einkünfte verfügen.
Bisher werden junge Menschen, die in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung oder sonstigen Wohnform der Kinder- und Jugendhilfe leben und ein eigenes Einkommen haben - zum Beispiel während der Berufsausbildung - , zu den Kosten für die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen. Sie müssen bis zu einem Viertel ihrer Einkünfte abgeben. Auch die Ehegatten und Lebenspartner der Betroffenen können zur Kasse gebeten werden. All das hat der Bundestag nun abgeschafft.
"Wachsen junge Menschen außerhalb ihrer Herkunftsfamilie auf, haben sie bereits mit zusätzlichen Herausforderungen umzugehen und dadurch einen schwierigeren Start in ein eigenständiges Leben", hieß es in der Begründung des Gesetzentwurfs. "Dieser Start wird nochmal erschwert, wenn sie einen Teil ihres Einkommens, das sie zum Beispiel im Rahmen eines Schüler- oder Ferienjobs oder ihrer Ausbildung verdienen, abgeben müssen."
A.Williams--AT