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Staatsanwaltschaft will im Le-Pen-Prozess Kandidaturverbote fordern
Im Berufungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen und weitere Vertreter der Partei Rassemblement National (RN) will die Staatsanwaltschaft erneut in mehreren Fällen ein Kandidaturverbot fordern. "Wir werden Sie bitten, die strafrechtliche Verantwortlichkeit umfassend zu bestätigen", sagte der Staatsanwalt am Dienstag an die Adresse der Richter gewandt. "Selbstverständlich werden wir auch Strafen der Nichtwählbarkeit beantragen", fügte er hinzu. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft sollte etwa sechs Stunden dauern.
Mit konkreten Strafmaßforderungen wurde am Abend gerechnet. Das im Sommer erwartete Urteil des Berufungsgerichts entscheidet über die von Le Pen angestrebte vierte Präsidentschaftskandidatur. In dem Berufungsverfahren geht es um die Veruntreuung von EU-Geldern. Die Richter der ersten Instanz hatten es als erwiesen angesehen, dass Pen und die übrigen Angeklagten die Gehälter der Assistenten von EU-Abgeordneten systematisch zur Sanierung der Parteifinanzen genutzt hatten. Im Berufungsverfahren beteuerten die Angeklagten erneut ihre Unschuld.
Im März 2025 war Le Pen in erster Instanz zu vier Jahren Haft und einem sofort geltenden Kandidaturverbot verurteilt worden. Sollten die Richter dieses bestätigen, könnte sie bei der nächsten Präsidentschaftswahl, die im April 2027 ansteht, nicht antreten. In diesem Fall soll der 30 Jahre alte Parteichef des Rassemblement National (RN), Jordan Bardella, übernehmen.
Es ist jedoch auch möglich, dass die Berufungsrichter das Kandidaturverbot auf zwei Jahre verringern und die Haftstrafe kassieren. Dann könnte die 57-Jährige möglicherweise noch antreten. Mit der Urteilsverkündung wird im Juni gerechnet. Le Pen kann auch noch vor das höchste Berufungsgericht ziehen, hatte aber bereits angekündigt, die Kandidatenfrage im kommenden Sommer zu entscheiden.
F.Wilson--AT