-
Irans Präsident bezeichnet Rahmenabkommen zur Beendigung des Krieges als "historisch"
-
Notfallseelsorge der christlichen Kirchen rückt zu 32.000 Einsätzen aus
-
Lys gegen Switolina in Berlin chancenlos
-
Mietwagen nach Unfall: Fiktiver Preis für höherwertiges Auto nicht entscheidend
-
"Beleidigte Leberwurst": Scharfe Kritik an Wadephuls Überlegung zu UN-Kürzungen
-
Schweiz: Gespräche über Einzelheiten zum US-iranischen Rahmenabkommen ab Freitag
-
USA erhöhen Druck auf Nato-Verbündete - Pistorius fordert "mehr Zeit" für Übergang
-
CDU-Außenpolitiker Laschet plädiert für diplomatischen Dialog mit Russland
-
Verdi ruft Beschäftigte von Ikea zu Streiks am Freitag auf
-
Größter ukrainischer Drohenangriff auf Moskau seit Jahren - Ölraffinerie getroffen
-
Union lehnt Bas-Überlegungen zu Arbeitszeitreform ab - keine Bindung an Tarifvertrag
-
Attacken auf Einsatzkräfte an Silvester: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen
-
Israel will Kontakt zur EU-Außenbeauftragen Kallas abbrechen
-
EU-Parlament beschließt Recycling-Regeln für Autos
-
Gewerkschaften und Studierendenvereinigungen dringen auf Bafög-Erhöhung
-
Venezuela: Mutter von getötetem Dissidenten macht Maduro-Regierung schwere Vorwürfe
-
Berechnung von Schufa-Wert: Bundesgerichtshof verhandelt über Anspruch auf Auskunft
-
Medienberichte: Bas will Höchstwochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen
-
Urteil: Große Festzelte auf Oktoberfest dürfen vorläufig vergeben werden
-
Presse: Rentenkommission einigt sich mehrheitlich auf Empfehlungen
-
Reeder: Normaler Schiffsverkehr durch Straße von Hormus dürfte noch dauern
-
Gerichtstermin wegen Klage von Schauspieler Ulmen gegen Produktionsfirma aufgehoben
-
Mann in Polen nach Tötung von kreml-kritischem Künstler Skrepezki festgenommen
-
Deutlich mehr Baugenehmigungen im April - Branche sieht aber weiter großen Bedarf
-
Privathaushalte finanzieren mehr als die Hälfte der Gesundheitsausgaben
-
"Die beste Woche": Telekom zieht positive WM-Zwischenbilanz
-
Hochsommerliche Hitzewelle rollt an: DLRG warnt vor tödlichen Badeunfällen
-
Tod von Kleinkind in überhitztem Auto - Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung
-
"Beleidigte Leberwurst": Grüne kritisieren Wadephuls Überlegungen zu UN-Kürzungen
-
Massiver ukrainischer Drohenangriff auf Moskau - Rauchsäulen über russischer Hauptstadt
-
Sachverständigenrat warnt vor Abbau ökologischer Standards im Umweltrecht
-
Sanierung Bahnstrecke Berlin-Hannover: Züge brauchen mindestens eine Stunde länger
-
BSW-Gründerin Wagenknecht stellt Regierungsbeteiligung in Thüringen in Frage
-
Deutsche Marineschiffe passieren Suezkanal auf Weg zu möglichem Hormus-Einsatz
-
Für Zukunft von Premier Starmer entscheidende Nachwahl in England begonnen
-
Deutlich mehr Baugenehmigungen im April
-
Hegseth: Einige Nato-Verbündete müssen bei Verteidigungsausgaben "mehr tun"
-
13-Jähriger auf E-Scooter stirbt bei Unfall auf Landstraße in Hessen
-
Rahmenabkommen für Ende des Iran-Kriegs unterzeichnet - Straße von Hormus soll nun öffnen
-
Warentest: Viele Kinder-Sonnencremes bieten guten Schutz - aber fünf fallen durch
-
WNBA: Sabally und Fiebich feiern achten Erfolg in Serie
-
Díaz überragt: Kolumbien schlägt WM-Neuling Usbekistan
-
EU-Verteidigungskommissar fordert genauere Infos über künftigen Nato-Beitrag der USA
-
Kubas Kommunistische Partei beschließt Reformen für mehr Marktwirtschaft
-
Apple-Chef: KI-Boom macht iPhones und andere Geräte teurer
-
Wirtschaftskrise in Kuba: Drastische Einschränkungen im Bus- und Zugverkehr
-
Bundesgerichtshof prüft Auskunftsanspruch gegen Schufa
-
US-Notenbank lässt Leitzins auch unter Trump-nahem Fed-Chef Warsh unverändert
-
18-Jähriger bei Unfall mit Pferdekutsche im New Yorker Central Park gestorben
-
Last-Minute-Treffer: Ghana ringt Panama nieder
Gericht setzt 2G-Regel an Hochschulen in Baden-Württemberg außer Vollzug
In Baden-Württemberg ist die 2G-Regelung an Hochschulen ab der kommenden Woche außer Vollzug gesetzt. Dass ungeimpfte Studierende durch das "Einfrieren der Alarmstufe II" in der Coronaverordnung weitgehend von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen würden, sei voraussichtlich rechtswidrig, erklärte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Freitag. Geklagt hatte ein nicht immunisierter Student.
Das Land hatte entschieden, die Alarmstufe II wegen der Omikron-Variante unabhängig von den Krankenhauseinweisungen vorerst bis zum Februar beizubehalten. Durch die vielen Neuinfektionen auch beim medizinischen Personal komme es zunehmend zu einer Gefährdung der öffentlichen Gesundheitsversorgung, argumentierte es vor Gericht.
Dem folgte der VGH nicht: Eine Vorschrift, die ausdrücklich unabhängig von der Hospitalisierungsinzidenz solche Zugangsbeschränkungen vorgebe, stehe nicht mit den gesetzlichen Vorgaben in Einklang, hieß es. "Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen" könnten nicht abgekoppelt von dieser Inzidenz angeordnet werden. Die Regel bedeute einen gravierenden Eingriff in das Grundrecht der Betroffenen auf Berufsausbildungsfreiheit.
Der VGH hatte die 2G-Regelung an Hochschulen bereits Mitte Dezember auf den Eilantrag desselben Studenten hin vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damals galt noch die vorherige Fassung der Coronaverordnung. Die neue Entscheidung erging gegen die aktuell gültige Fassung vom 11. Januar.
Der VGH wies darauf hin, dass bei ihm weitere Verfahren gegen das Einfrieren der Alarmstufe II in anderen Bereichen anhängig sind. Über diese sei noch nicht entschieden, weil noch keine abschließenden Stellungnahmen aller Beteiligten vorlägen.
W.Stewart--AT