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Bewährungsstrafen für zwei Klette-Unterstützer vor Landgericht Verden
Das Landgericht im niedersächsischen Verden hat zwei Unterstützter der ehemaligen RAF-Terroristen Daniela Klette, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub zu Bewährungsstrafen verurteilt. Beide bekamen am Montag wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz acht Monate Haft auf Bewährung, wie das Gericht mitteilte. Den von der Staatsanwaltschaft erhobenen Vorwurf des Verabredens zu einem Verbrechen ließ das Gericht aber fallen. Es sei nicht nachzuweisen, dass die Männer wie angeklagt ein neues Gebäude der Staatsanwaltschaft Verden in Brand hätten setzen wollen.
Die Anklage war davon ausgegangen, dass die Männer zusammen mit einem dritten Beschuldigten im Jahr 2018 noch vor der Festnahme Klettes geplant hatten, als symbolischen Akt ein neu von der Staatsanwaltschaft Verden zu beziehendes Gebäude in Brand zu setzen. Zur Brandlegung kam es aber nicht, die drei Männer gerieten vorher in eine Polizeikontrolle. Das Gericht war zwar ebenfalls überzeugt, dass die Männer etwas in Brand setzen wollten - was dies war, sei aber nicht nachweisbar gewesen.
Zur Tatzeit 2018 waren alle drei RAF-Terroristen noch flüchtig. Klette wurde Anfang 2024 gefasst, Garweg und Staub sind weiter auf der Flucht. Klette soll mit Garweg und Staub über Jahre hinweg diverse Geldtransporter und Kassenbüros von Supermärkten überfallen haben, um ihr Leben im Untergrund nach der Auflösung der linksextremistischen RAF zu finanzieren. Sie wurde nach jahrzehntelanger Flucht im Februar 2024 in Berlin gefasst, wo sie unter falscher Identität lebte.
W.Morales--AT