-
Bertelsmann-Stiftung: Kehrtwende bei Erneuerbaren gefährdet Arbeitsplätze
-
NBA: Steinbach und Anderson in Runde eins gedraftet
-
Wehrbeauftragter fordert Klarheit bei möglichen Pflicht-Versetzungen nach Litauen
-
Aufsichtsrat der Deutschen Bahn tagt zu Pallas Strategieplan
-
Merz steht Abgeordneten im Bundestag Rede und Antwort
-
Prozess um bei Kontrolle zu Tode geprügelten Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz beginnt
-
Trump will 250-Jahr-Feiern mit Rede eröffnen
-
Familienministerin bekommt Empfehlungen für Kinderschutz in der digitalen Welt
-
Staats- und Regierungschefs von E5-Gruppe bereiten in Berlin Nato-Gipfel vor
-
Rutte trifft vor Nato-Gipfel US-Präsident Trump in Washington
-
Störung des Bahnfunks legt vorübergehend Zugverkehr in ganz Deutschland lahm
-
Bei Modric-Jubiläum: Kroatien ringt Panama nieder
-
Seltene Einigkeit: US-Kongress verabschiedet Gesetz für erschwinglichen Wohnraum
-
Funkproblem bei der Bahn mit "Notfallsystem" gelöst - Zugverkehr läuft wieder an
-
"Spiegel": Pistorius plant Ausstieg aus Rüstungsprojekt Fregatte F126
-
Störung des digitalen Bahnfunks legt Zugverkehr in ganz Deutschland lahm
-
450 Jahre Haft für "Antifa-Terroristen" in Texas
-
Dämpfer für England: Kane und Co. enttäuschen gegen Ghana
-
Störung des Bahnfunks legt Zugverkehr in ganz Deutschland lahm
-
US-Senat stimmt gegen Trumps Vorgehen im Iran
-
Widerstandskämpfer Marc Bloch wird ins Pariser Panthéon aufgenommen
-
Risse an Flugzeugflügeln: Airbus überprüft 16 Maschinen vom Typ A380
-
Tod der Mutter: Deschamps verpasst letztes Gruppenspiel
-
Behörde bestätigt: Iraner dürfen früher in die USA einreisen
-
Bann gebrochen: Überragender Ronaldo führt Portugal zum Sieg
-
Infantino bestätigt: US-Präsident Trump übergibt WM-Pokal
-
Rubio: Washington wird keine Durchfahrtsgebühren für Straße von Hormus akzeptieren
-
An der Straße von Hormus festsitzende Seeleute sollen Region verlassen können
-
Alleiniger Rekord: Ronaldo trifft auch bei seiner sechsten WM
-
Hitzewelle hat weite Teile Westeuropas im Griff - Neue Temperaturrekorde in Frankreich
-
Bundeskabinett beschließt Novelle des Energieeffizienzgesetzes
-
Großbritannien: Premier Starmer will "reibungslose" Übergabe an Nachfolger
-
Beschwerden von ARD und ZDF: Karlsruhe verhandelt Streit über Rundfunkbeitrag
-
DFB-Team mit Schlotterbeck zum Gruppenfinale
-
Haftstrafe wegen Veruntreuung für Ex-Mann von Schottlands früherer Regierungschefin Sturgeon
-
Taliban-Vertreter erstmals zu Gesprächen mit der EU über Abschiebungen in Brüssel
-
Hitzewelle hat Teile Westeuropas fest im Griff
-
Polizist stirbt bei Fahrsicherheitstraining auf dem Hockenheimring
-
Sanierungsstau: Milliardenbedarf für Sanierung von kommunalen Schwimmbädern
-
UN-Generalsekretär ruft KI-Unternehmen zur Offenlegung ihrer Umweltbilanz auf
-
EU macht weiteren Schritt zur Einführung eines digitalen Euros
-
Aktuelle Stunde zu Linken-Parteitag - Linke bezeichnet Debatte als "lächerlich"
-
Gefährliche Hitze: Höchste Alarmstufen in weiten Teilen Westeuropas
-
Eisschnellläufer Maly: "Absolut gar kein Vertrauen mehr"
-
Spannungen mit Warschau: Selenskyj bleibt offenbar Ukraine-Konferenz in Polen fern
-
Gewerkschaften sehen Empfehlungen von Rentenkommission teilweise kritisch
-
Zwei weitere Labour-Abgeordnete bringen sich für Starmer-Nachfolge ins Gespräch
-
Hitzewelle in Frankreich: Atomkraftwerk Golfech heruntergefahren
-
ARD und ZDF streiten vor Verfassungsgericht für höheren Rundfunkbeitrag
-
FC Bayern: Gnabry trainiert erstmals mit Ball
Karlsruhe: Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe via Ramstein vorgehen
Deutschland muss nicht gegen US-Drohnenangriffe im Jemen vorgehen, für die der Stützpunkt Ramstein in Rheinland-Pfalz genutzt wird. Das Bundesverfassungsgericht wies am Dienstag in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde von zwei Männern aus dem Jemen zurück. Es entschied allerdings, dass Deutschland in bestimmten Fällen auch Ausländer im Ausland schützen muss. (Az. 2 BvR 508/21)
Das Gericht hielt fest, "dass dem deutschen Staat ein allgemeiner Schutzauftrag dahingehend obliegt, den Schutz grundlegender Menschenrechte und der Kernnormen des humanitären Völkerrechts auch gegenüber Ausländern im Ausland zu wahren", erklärte Gerichtsvizepräsidentin Doris König.
Für diesen Schutzauftrag legte das Gericht zwei Voraussetzungen fest. Erstens muss es einen ausreichenden Bezug zur deutschen Staatsgewalt geben. Zweitens muss die ernsthafte Gefahr bestehen, dass das Völkerrecht systematisch verletzt wird.
Eine solche Gefahr sah das Gericht im Fall der US-Drohneneinsätze im Jemen nicht. Es konnte nicht feststellen, dass die USA hier unvertretbare Kriterien anwenden, um legitime militärische Ziele von geschützten Zivilisten abzugrenzen.
Ramstein ist ein wichtiger Datenknotenpunkt für das US-Militär. Die Drohnen starten zwar nicht von Ramstein aus und werden auch nicht von dort aus gesteuert. Daten werden aber von den USA per Kabel nach Ramstein geleitet, und von dort werden Signale über eine Satellitenrelaisstation weitergefunkt.
Die beiden Männer aus dem Jemen erlebten im Jahr 2012 einen Drohnenangriff in ihrem Heimatort mit, der eigentlich Extremisten galt. Dabei wurden aber nach ihren Angaben auch zwei unbeteiligte Verwandte von ihnen getötet. Sie wollten erreichen, dass Deutschland sie vor Drohnenangriffen schützt, nachforscht und gegebenenfalls bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt.
Zuerst wandten sie sich an die Verwaltungsgerichte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied aber 2020 gegen sie. Es hielt den Bezug zum deutschen Staatsgebiet nicht für eng genug. Die Männer reichten daraufhin eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein, wo sie nun ebenfalls keinen Erfolg hatten.
Die Bundesregierung begrüßte das Urteil. Es sei deutlich geworden, "dass der Bundesregierung in der Kooperation mit anderen Staaten großer Spielraum gewährt wird", sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Nils Schmid (SPD). Er betonte: "Die universelle Geltung der Menschenrechte ist handlungsleitend für diese Bundesregierung."
Es sei ein Anliegen der beiden Beschwerdeführer gewesen, "stellvertretend für andere die Rechtsgrundsätze feststellen zu lassen", sagte ihr Anwalt Andreas Schüller. Das hätten sie erreicht und könnten stolz darauf sein, "aber ihre persönliche Situation ganz konkret wird es natürlich jetzt leider nicht ändern".
Ch.Campbell--AT