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Pariser Gericht: Rechtspopulistin Le Pen darf nicht bei Präsidentenwahl antreten
Politisches Beben in Frankreich: Die Rechtspopulistin Marine Le Pen darf nicht bei der Präsidentschaftswahl in zwei Jahren antreten, bei der sie bislang als Favoritin galt. Ein Gericht in Paris verurteilte die 56-Jährige am Montag wegen Veruntreuung von EU-Geldern zum Entzug des passiven Wahlrechts für fünf Jahre. Le Pens Anwalt kündigte Berufung an, rechtspopulistische Politiker aus anderen EU-Staaten kritisierten das Urteil scharf.
Das Gericht verurteilte Le Pen außerdem zu vier Jahren Haft und 100.000 Euro Geldstrafe. Zwei Jahre der Haftstrafe wurden zur Bewährung ausgesetzt, die übrigen zwei Jahre soll Le Pen durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel ableisten. Ins Gefängnis muss sie damit nicht.
Das Kandidaturverbot gegen Le Pen gilt ab sofort. Die Vorsitzende Richterin Bénédicte de Perthuis begründete dies mit der "Schwere der Taten", der Gefahr einer Wiederholungstat sowie der Höhe der veruntreuten Summe. Zudem würde es eine "erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung" darstellen, "wenn eine in erster Instanz verurteilte Person für die Präsidentschaftswahl kandidiert", sagte die Richterin. Dem Vertrauen der Öffentlichkeit und den "demokratischen Spielregeln" sei durch Le Pens Taten Schaden zugefügt worden.
Neben Le Pen wurden 23 weitere Angeklagte, unter ihnen frühere EU-Abgeordnete und EU-Parlamentsassistenten, sowie die Partei als Ganze wegen der Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die mit EU-Geldern bezahlten EU-Parlamentsassistenten in Wirklichkeit für Aufgaben der Partei eingesetzt wurden.
RN-Parteichef Jordan Bardella bezeichnete das Urteil als "ungerecht". "Die französische Demokratie wird hingerichtet", schrieb er im Onlinedienst X. Bardella rief die Franzosen zu "friedlichen Protesten" auf und kündigte eine Petition zugunsten von Le Pen an. Der 29-Jährige gilt als voraussichtlicher Ersatzkandidat für Le Pen bei der Präsidentschaftswahl 2027.
Eine der ersten ausländischen Reaktionen auf das Urteil kam aus Moskau: Kremlsprecher Dmitri Peskow prangerte eine "Verletzung demokratischer Normen" an. Der rechtsnationale ungarische Regierungschef Viktor Orban solidarisierte sich auf X mit den Worten "Ich bin Marine". Italiens Vize-Regierungschef Matteo Salvini bezeichnete das Urteil als "Kriegserklärung Brüssels".
US-Präsidentenberater Elon Musk kritisierte das Urteil erwartungsgemäß scharf. "Wenn die radikale Linke nicht mittels einer demokratischen Wahl gewinnen kann, missbraucht sie das Rechtssystem, um ihre Gegner ins Gefängnis zu stecken", schrieb er in offensichtlicher Unkenntnis der politischen Landschaft Frankreichs. Dies werde sich jedoch rächen, "wie die juristischen Attacken auf Präsident Trump".
Der französische Richterverband zeigte sich besorgt angesichts der heftigen Reaktionen. Diese bedrohten die Unabhängigkeit der Justiz, warnte der Verband. Bedrohungen gegen mit dem Fall betraute Richter seien inakzeptabel.
Nach Überzeugung des Gerichts machte sich Le Pen schuldig, indem sie in ihrer Zeit als EU-Abgeordnete vier angebliche EU-Parlamentsassistenten für andere Aufgaben einsetzte, etwa als Personenschützer und persönliche Assistentin. Die Angeklagten hätten zwischen 2004 und 2016 "fiktive Verträge" unterzeichnet, sagte die Richterin. Sämtliche EU-Parlamentsassistenten hätten in Wahrheit für die rechtspopulistische Partei gearbeitet. "Damit das klar ist: Niemand wird hier verurteilt, weil er Politik gemacht hat, darum geht es nicht", betonte die Richterin.
Le Pen hatte der Staatsanwaltschaft während des Verfahrens vorgeworfen, ihr allein aus politischen Gründen den Prozess machen, um ihre Präsidentschaftskandidatur zu verhindern.
In Umfragen zur Präsidentschaftswahl lag Le Pen bisher klar vorn. Die Rechtspopulistin will französisches Recht über EU-Recht stellen und die Einwanderungspolitik massiv verschärfen.
Le Pen bleiben nach aktuellem Stand nur geringe Chancen, 2027 anzutreten - etwa eine abgemilderte Strafe in einem Berufungsverfahren, die in einem Kassationsverfahren aufgehoben würde. Mit einem Urteil in einem möglichen Berufungsverfahren wäre jedoch erst wenige Monate vor der Wahl zu rechnen.
A.Ruiz--AT