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Bekannten mit Messer getötet: Mehr als fünf Jahre Haft für 68-jährigen Zwickauer
Wegen der Tötung eines 36-jährigen Bekannten mit einem Messer ist ein Mann aus Zwickau zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht in der sächsischen Stadt sprach ihn am Mittwoch des Totschlags schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Wegen der starken Alkoholisierung des Angeklagten ging das Gericht von einem minder schweren Fall aus.
Die Tat ereignete sich in der Nacht vom 26. auf den 27. Juli vergangenen Jahres in der Garage des 68-Jährigen in Zwickau. Der Angeklagte räumte die Tötung seines Bekannten während der Verhandlung ein, gab aber an, aus Notwehr gehandelt zu haben.
Der 36-Jährige habe ihn während eines Streits durch einen Sturz zu Boden gebracht, auf ihn eingetreten und versucht, ihn mit einer Bierflasche zu schlagen. Deshalb habe er nach einem Messer gegriffen und in den Brustkorb des Angeklagten gestochen.
Das Messer traf den 36-Jährigen ins Herz. Er konnte noch fliehen, brach aber in Tatortnähe zusammen. Trotz intensiver ärztlicher Behandlung starb er kurze Zeit später im Krankenhaus. Laut Gericht hinterließ er einen Sohn, der bei der Kindsmutter in der Ukraine lebt.
Das Gericht folgte der Einlassung des Angeklagten der Sprecherin zufolge nicht. Bei dem 68-Jährigen seien keinerlei Kampf- oder Verletzungsspuren festgestellt worden. Auch eine zerbrochene Bierflasche wurde nicht entdeckt.
Von einer Notwehrlage ging die Kammer daher nicht aus. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren für den Angeklagten beantragt. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe.
K.Hill--AT