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Neues Heizungsgesetz verzögert sich: Regelung im aktuellen Gesetz soll ausgesetzt werden
Die Regierungskoalition hat sich zwar schon im Februar auf ein neues Heizungsgesetz geeinigt - beschlossen hat das Kabinett dieses Gesetz aber noch nicht. Eine wichtige Regelung in dem deshalb weiterhin gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Ampel-Regierung soll daher ausgesetzt werden, wie am Mittwoch ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums mitteilte. Die Vorschrift eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung soll nicht wie ursprünglich geplant am 1. Juli in Kraft treten, sondern bis 1. November ausgesetzt werden.
Die 65-Prozent-Vorgabe im aktuell geltenden Gesetz würde de facto zu einem Verbot des Einbaus klassischer Öl- und Gasheizungen führen. Dies wollen Union und SPD mit einem neuen Heizungsgesetz - dem Gebäudemodernisierungsgesetz - wieder umkehren. Der Ministeriumssprecher betonte, das Gebäudemodernisierungsgesetz solle "zeitnah" beschlossen werden. Hier gehe aber "Genauigkeit vor Schnelligkeit, oder beides muss parallel gehen".
Zu den Gründen für die Verzögerung wollte sich der Sprecher auf Nachfrage nicht äußern. Das "Handelsblatt" hatte kürzlich berichtet, Union und SPD könnten sich nicht beim Schutz von Mietern vor hohen Nebenkosten durch den Einbau von Heizungen mit fossilen Brennstoffen einigen. Die Fraktionsspitzen von Union und SPD hatten im Februar ein Eckpunktepapier vorgelegt, wonach eine "Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Einbau unwirtschaftlicher Heizungen" gefunden werden soll.
Das neue Heizungsgesetz sieht laut dem Eckpunktepapier insbesondere eine deutliche Lockerung der Vorgaben für Hausbesitzer beim Heizungstausch vor. Die bisherige Vorschrift eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung soll entfallen. Als Ausgleich für den Klimaschutz ist eine sogenannte Grüngasquote vorgesehen: Öl- und Gasheizungen müssen zu steigenden Anteilen mit Brennstoffen wie Biomethan und synthetischem Treibstoff betrieben werden.
Das könnte zum Problem für Mieterinnen und Mieter werden, denn die Preise dürften durch die verpflichtenden Grüngasquoten steigen. Zugleich haben Vermieter von älteren Gebäuden mit Gasheizung kaum Anreiz, das System umzustellen. Die Kosten tragen also die Mieter.
Umweltorganisationen kritisierten die Verschiebung der 65-Prozent-Vorgabe scharf. Mieter wären ohne diese Regel "schutzlos der Kostenfalle gasbetriebener Heizungen ausgeliefert", erklärte die Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Barbara Metz. Die Energiepreiskrise zeige, dass an der "Abkehr von Öl und Gas" kein Weg vorbeiführe. "Wir fordern die Bundesregierung auf, die Pläne fallen zu lassen und den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter zu unterbinden", fuhr Metz fort.
Ähnlich äußerte sich die WWF-Deutschland-Klimachefin Viviane Raddatz. Öl- und Gasheizungen dürften "mitten in der fossilen Energiekrise weiter eingebaut werden und der Klimaschutz bleibt erneut auf der Strecke", erklärte sie und forderte: "Dieser rückwärtsgewandten Entscheidung sollte der Bundestag nicht zustimmen."
T.Perez--AT