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Bundesrat billigt: Budget-Deckel für hausärztliche Versorgung wird aufgehoben
Der Bundesrat hat am Freitag die Aufhebung der Honorar-Obergrenze für Hausärztinnen und -ärzte gebilligt. Auf die Neuregelung hatten sich SPD, Grüne und FDP im Januar noch nach dem Bruch der Ampel-Koalition verständigt. Mit dem Gesetz soll generell die Gesundheitsversorgung vor Ort gestärkt werden.
Derzeit müssen Ärztinnen und Ärzte, die ihr Budget bereits ausgeschöpft haben, häufig ohne Vergütung arbeiten, wenn sie zum Beispiel mehr Menschen versorgen als zuvor kalkuliert. Künftig sollen alle erbrachten Leistungen auch vergütet werden. Für die Krankenkassen ist dies allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden: Schätzungen gehen von einem dreistelligen Millionenbetrag aus.
Neu eingeführt wird mit dem Gesetz auch eine Versorgungspauschale für die Behandlung chronisch kranker Patientinnen und Patienten. Diese müssen dann nicht mehr jedes Quartal in die Praxis kommen. Eine Vorhaltepauschale soll besondere Honorare für aufwändige Leistungen wie Hausbesuche oder Behandlungen in Pflegeheimen abdecken.
Verbessert werden soll zudem die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Schwerkranke Patientinnen und Patienten oder Menschen mit Behinderung sollen einfacher Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln bekommen. Erweitert wird auch der Anspruch auf bestimmte Verhütungsmittel für Opfer sexueller Gewalt.
Die Neuregelungen waren ursprünglich Teil eines umfassenderen Gesetzespakets. Weitere Teile davon werden aber wegen des Bruchs der Ampel-Koalition vor der Bundestagswahl nicht mehr umgesetzt. "Viel ist von dem Gesetz nicht übriggeblieben", kritisierte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne). Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) bedauerte im Bundesrat, das vor allem zunächst geplante Ansätze für eine bessere sektorübergreifende Gesundheitsversorgung entfallen seien, etwa durch Gesundheitszentren.
T.Wright--AT