-
Trauer und Racheschwüre bei Beerdigung von Chamenei in Maschhad
-
Tschechische Siegerin garantiert: Muchova und Noskova im Finale
-
Neue Angriffe: Schiffsverkehr in der Straße von Hormus bricht ein
-
Florida: Flughafen in Palm Beach nach Trump benannt
-
Bundestag gibt grünes Licht für neue Gaskraftwerke
-
43-km-Solo: Pogacar fliegt auf Tourmalet-Etappe in Gelb
-
Wimbledon: Muchova nach Nervenkrimi erste Finalistin
-
Amoklauf an Gymnasium in bayerischem Schongau: 16-Jähriger war polizeibekannt
-
An Mourinhos Seite: Khedira wird Co-Trainer bei Real
-
Monopolkommission kritisiert "Labyrinth" bei Stromhilfen - und sieht KI-Defizite
-
Staat zahlt künftig automatisch: Bundestag beschließt antragsloses Kindergeld
-
13-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall in Brandenburg - Fahrer nahm wohl Drogen
-
Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht
-
"Wir liefern": Merz verteidigt Reformpolitik - Opposition wirft ihm Scheitern vor
-
Iran: Abschluss der Trauerfeierlichkeiten für Chamenei in Maschhad
-
Krawietz/Pütz verpassen Wimbledonfinale
-
Ein Revolver und sechs Patronen: Erdogans ungewöhnliches Geschenk beim Nato-Gipfel
-
USA billigen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland
-
Empfehlung für Basisimpfung gegen Coronavirus fällt weg - Auffrischung ab 75 Jahren
-
Betriebsrat und IG Metall machen mobil gegen drastische Sparpläne bei Volkswagen
-
Bundestags-Gutachten sieht hohe Kostenrisiken für Verbraucher durch Grüngasquote
-
Tübinger Oberbürgermeister Palmer wird Berater für Staatsmodernisierung in Baden-Württemberg
-
USA setzen Angriffswelle auf Iran fort - Teheran attackiert Ziele in der Golfregion
-
Scheinrechnungen mit Millionenschaden: Verdächtiger nach zehn Jahren verhaftet
-
Abbas setzt Parlamentswahl in Palästinensergebieten für den 28. November an
-
VW-Betriebsrat fordert vom Vorstand "ganzheitlichen Zukunftsplan"
-
Reaktor in südfranzösischem Akw Golfech wegen hoher Flusstemperaturen abgeschaltet
-
USA stimmen Verkauf von Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zu
-
Grünes Licht aus Karlsruhe: Bundestag kann über Gesundheitsreform entscheiden
-
Eilklagen gegen Abstimmung über Reformen scheitern vor Bundesverfassungsgericht
-
Altes Heizungsgesetz wird abgeschafft - Heizungsförderung sinkt
-
Burnham zunächst weiter einziger Kandidat für Starmer-Nachfolge in Großbritannien
-
Bafög-Erhöhung kommt - aber erst später
-
Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Stopp von Kassenreform und Heizungsgesetz
-
Brand auf Nordseeinsel: Vogelwart als einziger Bewohner von Trischen gerettet
-
Die Königin der Rockballade: Britische Sängerin Bonnie Tyler gestorben
-
Koalition einigt sich auf Bafög-Erhöhung
-
Bund und Länder gründen Zentrum für Safe Sports
-
Klopp: Keine Ablöse für Red Bull - Mertesacker soll kommen
-
Absatz bei Porsche im ersten Halbjahr um 16 Prozent zurückgegangen
-
EuGH: Tagebuch der Anne Frank darf auf Niederländisch in Internet stehen
-
Bargeld per App: EU-Parlament stimmt für Einführung des digitalen Euro
-
SAP vermeidet EU-Wettbewerbsstrafe - Zusagen an EU-Kommission angenommen
-
Mehr Mieterschutz: Mieterbund begrüßt geplantes Gesetz - Kritik von Eigentümern
-
Britische Rocksängerin Bonnie Tyler gestorben
-
Vergütung von Dax-Aufsichtsratschefs 2025 im Schnitt bei 465.000 Euro
-
Nach Fund von toten Neugeborenen in Berlin Jugendliche tatverdächtig
-
Undichter Motor bei Gebrauchtwagen: Kaufvertrag nicht automatisch aufgelöst
-
Zehn Jahre Haft für tödliche Attacke auf Zugbegleiter in Rheinland-Pfalz
-
Grüne werfen Merz soziale Kälte und Versagen in Klimakrise vor
Nach Wahlrechtsurteil: Streit um mögliche Gesetzesänderungen
Nach dem Wahlrechtsurteil des Verfassungsgerichts bleibt die Frage ungeklärt, ob es noch vor der Bundestagswahl zu einer Gesetzesänderung kommt. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese sagte am Mittwoch, er sehe keine Eile. Die von Karlsruhe verlangte Änderung beim Wahlrecht könne auch in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Die Union beharrte auf umfangreichen Korrekturen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition von 2023 am Dienstag als "überwiegend verfassungsgemäß" eingestuft. Sie soll verhindern, dass die Zahl der Abgeordneten im Bundestag weiter stetig wächst und auf 630 begrenzt wird. Derzeit sind es 733.
Für unzulässig erklärte Karlsruhe aber die vorgesehene Abschaffung der sogenannten Grundmandatsklausel. Sie ermöglicht es auch Parteien, die an der Fünf-Prozent scheitern, nach dem Anteil ihrer Zweitstimmen in den Bundestag einzuziehen. Voraussetzung ist, dass die Parteien mindestens drei Direktmandate erzielen.
Karlsruhe setzte mit der Entscheidung die Grundmandatsklausel wieder in Kraft. Damit gilt sie auch ohne weitere Gesetzesänderung bis auf Weiteres.
"Das Wahlrecht steht für die nächste Bundestagswahl", sagte Wiese dazu im Deutschlandfunk. Karlsruhe habe dem Gesetzgeber Zeit gegeben, geforderte Änderungen per Gesetz erst in der nächsten Legislaturperiode umzusetzen. "Hier besteht keine Eilbedürftigkeit."
SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich hatte am Dienstag der "Rheinischen Post" gesagt, es sei offen, ob es vor der Bundestagswahl noch gesetzgeberische Schritte geben werde. Er verwies dabei auf laufende Abstimmungen innerhalb der Ampel-Koalition und bot auch der Union Gespräche an.
Wiese verwies darauf, dass die Karlsruher Richter mehrere Möglichkeiten genannt haben, um die Auswirkungen der Fünf-Prozent-Hürde abzumildern. Neben der Grundmandatsklausel gehöre dazu auch die Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde sowie eine Listenverbindung zwischen CDU und CSU, die derzeit bei Wahlen in Deutschland als getrennte Parteien antreten. Deshalb muss die CSU bundesweit über die Fünf-Prozent-Hürde kommen, obwohl sie nur in Bayern wählbar ist.
Nicht moniert wurde von den Karlsruher Richterinnen und Richtern die sogenannte Zweitstimmendeckung. Demnach erhält eine Partei künftig nur so viele Direktmandate, wie durch ihren Zweitstimmenanteil gedeckt sind. Dies kann in Zukunft dazu führen, dass Direktkandidaten nicht in den Bundestag einziehen, obwohl sie in einem Wahlkreis gewonnen haben.
"Selbstverständlich muss der Sieger eines Wahlkreises sein gewonnenes Mandat auch im Deutschen Bundestag antreten können", betonte der parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei (CDU), in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Donnerstagausgabe). "Alles andere würde das Vertrauen in unser Wahlsystem gefährden."
"Direkt gewählte Abgeordnete gehören ins Parlament", sagte CSU-Generalsekretär Martin Huber der Zeitung. Dieser Punkt ist aus Sicht seiner Partei unverhandelbar, sollten sie in der kommenden Legislaturperiode Teil der Bundesregierung sein.
SPD-Chefin Saskia Esken kritisierte, dass CSU-Chef Markus Söder die Forderung nach Änderungen in diesem Bereich zur Bedingung für eine Koalition nach der Bundestagswahl gemacht habe. "Wenn Söder die nun erfolgreiche Reform der 'Ampel' rückgängig machen will, nimmt er in Kauf, dass der Bundestag weiter auf über 800 Mandate anwächst", sagte sie den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Mittwoch.
Ch.Campbell--AT