-
Wadephul fordert klare Voraussetzungen für Bundeswehr-Einsatz in Straße von Hormus
-
Remis beim brisanten Auftakt: Iran gleicht zweimal aus
-
Stiftung Warentest: Bis zu 660 Euro Ersparnis bei Krankenkassenwechsel möglich
-
Kaliforniens Gouverneur Newsom wirft Trump "Vendetta" gegen ihn vor
-
Karlsruhe verhandelt in Streit zwischen Grünen und Agrarminister Rainer
-
G7-Gipfel befasst sich in ersten Arbeitssitzungen mit Ukraine und Iran
-
EU-Parlament entscheidet über Umsetzung von Zolldeal mit den USA
-
EU-Parlament entscheidet über erlaubte Namen für Veggie-Ersatzprodukte
-
Umfrage: 75 Prozent halten Wirtschaftsministerin Reiche für Fehlbesetzung im Amt
-
US-Armee: Acht Tote bei Absturz von Kampfflugzeug in Kalifornien
-
Grüne rügen Innenminister: Zu wenig Einsatz gegen Rechtsextremismus
-
Gegen Saudi-Arabien: Araujo rettet Uruguay
-
Musk kündigt rechtliche Schritte gegen ZDF wegen Berichterstattung an
-
"Unbewusste Zuckung": Videoreferee Evans verteidigt Handgeste
-
US-Armee: Acht Tote bei Absturz von Kampfflugzeug in Kalifornien befürchtet
-
Eigentor: Ägypten verpasst ersten WM-Sieg
-
Waffen für Hamas-Anschläge: Bekennervideo bei festgenommenem Verdächtigen gefunden
-
Iran-Krieg: US-Ölreserve auf 40-Jahres-Tief
-
Trumps Iran-Deal bestimmt Auftakt des G7-Gipfels in Evian
-
EU bringt Beitrittsprozess der Ukraine einen wichtigen Schritt voran
-
Palästinenserführer Abbas kündigt für Anfang 2027 Präsidentschaftswahlen an
-
Erste WM-Sensation: Spanien patzt gegen Kap Verde
-
Trump kündigt für Freitag "vollständige" Öffnung der Straße von Hormus an
-
"Vielleicht können wir was machen": Trump spricht mit Putin und Selenskyj
-
US-Vertreter: Trump und Vance haben Abkommen mit Iran elektronisch unterzeichnet
-
Nach Einigung auf Rahmenabkommen: G7-Gipfel befasst sich mit Öffnung der Straße von Hormus
-
Nach Paris-Triumph: Zverev startet in Halle mit Sieg im Doppel
-
Israels Regierung: Armee bleibt dauerhaft in "Sicherheitszone" im Libanon
-
Brasilianischer Indigenen-Anführer Raoni auf Intensivstation verlegt
-
US-Präsident kündigt "Trump-Kundgebung" zu 250-Jahr-Feier am 4. Juli an
-
Trump zu G7-Gipfel in Evian eingetroffen
-
Frankreichs Senegal-Trauma: "Rache gibt es im Fußball nicht"
-
Trump: Schiffe beginnen mit Durchfahrt der Straße von Hormus
-
Selenskyj macht "gezielte" russische Angriffe für Brand in Höhlenkloster verantwortlich
-
Bildungsbericht zeigt erneut Defizite bei Chancengerechtigkeit und Kompetenzen
-
Totschlag an Bruder in Afghanistan: Acht Jahre Haft für Mann in Hanau
-
EU setzt als "Putins Beichtvater" bekannten Bischof auf Sanktionsliste
-
Eintracht-Chefetage dementiert Krösche-Abgang
-
Panzerprojekt MGCS: Berlin und Paris konzentrieren sich auf "Kern des Programms"
-
Kommission auf Zielgerade: Linke und Grüne warnen vor Schwächung gesetzlicher Rente
-
Erleichterung und Skepsis nach Einigung auf Rahmenabkommen für Ende von Iran-Krieg
-
Macron reagiert verärgert auf Trumps Zolldrohung vor G7-Gipfel
-
Bildungsbericht: Frühkindliche Bildung und Fachkräftesicherung stärker angehen
-
Umsturzpläne: Bewährungsstrafen für weitere Unterstützer von Kaiserreichsgruppe
-
Vergewaltigungsurteil: Vier Jahre Haft für Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit
-
Macron: Militäreinsatz zu Absicherung der Straße von Hormus binnen Tagen möglich
-
Linkspartei ruft zu weiteren Protesten gegen Sozialreformen auf
-
Berlin: AfD-Politiker hat kein Recht auf Einstellung im gehobenen Beamtendienst
-
"Kein Sicherheitsrisiko": EU-Kommission kritisiert US-Sperre für KI-Modelle
-
Maria erfolgreich in Nottingham gestartet
Abgeordnete aus fünf Fraktionen machen Vorschlag zur Neuregelung der Sterbehilfe
Fünf Abgeordnete aus allen Bundestagsfraktionen außer der AfD haben gemeinsam einen Vorschlag für die Neuregelung der Suizidbeihilfe erarbeitet. Der am Donnerstag vorgestellte Entwurf würde es ermöglichen, anderen unter engen Voraussetzungen straffrei beim Suizid zu helfen. Die Gruppe wolle "den assistierten Suizid ermöglichen, aber nicht fördern", sagte der zu den Initiatoren gehörende SPD-Politiker Lars Castellucci in Berlin.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Sterbehilfe gekippt. Damit ist es nicht mehr strafbar, anderen Menschen beim Suizid zu helfen, auch wenn dies geschäftsmäßig geschieht - also etwa durch Vereine, die regelmäßig beim Sterben helfen und dazu tödliche Medikamente beschaffen. Mangels einer gesetzlichen Neuregelung blieb die Lage für Betroffene jedoch kompliziert.
Der CDU-Politiker Ansgar Heveling betonte, der nun vorgelegte Entwurf solle dafür sorgen, dass "Missbrauch und das Geschäft mit dem Tod" geahndet werden können. Auch die Grünen-Politikerin Kirsten Kappert-Gonther wies darauf hin, dass derzeit Sterbehilfevereine aktiv seien, ohne dass deren Arbeit in einen klaren Regelungsrahmen eingebettet wäre.
Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die geschäftsmäßige Sterbehilfe wieder strafbar ist und nur unter engen Voraussetzungen straffrei bleibt. So muss der suizidwillige Mensch mindestens zwei psychiatrische Untersuchungen im Abstand von mindestens drei Monaten absolvieren. Dazwischen ist ein Beratungsgespräch vorgesehen, bei dem neben Ärzten je nach Lebenssituation etwa Sucht- oder Schuldnerberatungen eingebunden werden sollen.
Bis zum tatsächlichen Vollzug der Selbsttötung müssten dann noch bestimmte Wartefristen eingehalten werden. Das Verfahren kann dem Entwurf zufolge verkürzt werden, falls jemand an "einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung" leidet. Kinder und Jugendliche unter 18 sollen generell keine Suizidbeihilfe in Anspruch nehmen können.
Die Abgeordnetengruppe verknüpft ihren Gesetzentwurf mit einem Antrag, in dem die Bundesregierung dazu aufgefordert wird, die Suizidprävention in Deutschland auszubauen. Dazu sollen etwa mehr Beratungsangebote geschaffen werden. Durch mehr Aufklärung soll der Tabuisierung und der Stigmatisierung von Suizidgedanken entgegen gewirkt werden.
Die Abgeordneten sammeln nun Unterschriften im Bundestag für ihre Initiative. Sobald mindestens fünf Prozent der Mitglieder die Vorlage unterstützen, kann sie im Plenum behandelt werden. Wann dies der Fall sein könnte, ist offen.
N.Walker--AT