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Norwegischer Staat: Attentäter Breivik neigt immer noch zu "grenzenloser Gewalt"
Auch mehr als zwölf Jahre nach seiner Tat hat der rechtsextreme Attentäter Anders Breivik nach Ansicht des norwegischen Staats nichts an Gewaltbereitschaft verloren. In einem Gerichtsprozess um die Haftbedingungen des heute 44-Jährigen betonte der Vertreter des norwegischen Staats, Andreas Hjetland, Breivik stelle "heute die gleiche Gefahr dar, wie am 21. Juli 2011 - dem Vorabend der beiden Anschläge, die er jahrelang akribisch vorbereitet hat".
"Seine Ideologie bleibt dieselbe, seine Neigung zu grenzenloser Gewalt ist offensichtlich und seine Persönlichkeit verstärkt all diese Faktoren noch", betonte Hjetland mit Verweis auf Berichte von Psychiatern und Gefängniswärtern.
Breivik hatte am 22. Juli 2011 im Regierungsviertel von Oslo acht Menschen mit einer Bombe getötet und anschließend auf der Insel Utöya weitere 69 Menschen erschossen, die meisten Teilnehmer eines Sommerlagers der Jugendorganisation der Arbeiterpartei. 2012 war Breivik zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. 2022 wurde ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgelehnt.
Der verurteilte Attentäter hat den norwegischen Staat wegen seiner Abschottung von anderen Häftlingen in den vergangenen elf Jahren verklagt. Seiner Argumentation zufolge verstößt die Isolation gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der "unmenschliche" und "erniedrigende" Behandlung untersagt.
Der für fünf Tage angesetzte Prozess hatte am Montag begonnen und findet aus Sicherheitsgründen in einer Turnhalle des Gefängnisses Ringerike statt, in dem Breivik seine langjährige Strafe absitzt.
Breiviks Anwalt Oystein Storrvik erklärte, sein Mandant sei aufgrund der Haftbedingungen "selbstmordgefährdet" und depressiv. Der norwegische Staat argumentiert, die Isolation des 44-Jährigen sei aufgrund der von ihm ausgehenden Gefahr verhältnismäßig und gerechtfertigt.
Mit einer ähnlichen Klage war Breivik 2016 an einem Gericht in Oslo erfolgreich gewesen. Höhere Gerichte kassierten das Urteil allerdings wieder ein, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies seinen Fall als "unzulässig" ab.
N.Mitchell--AT