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ARD: Innenressort plant weitere Einschränkungen bei Informationsfreiheitsgesetz
Das Bundesinnenministerium von Alexander Dobrindt (CSU) plant laut einem ARD-Bericht noch weitergehende Einschränkungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) als bisher geplant. In einem internen Vermerk vom Februar werde vorgeschlagen, das Amt des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit abzuschaffen, hieß es am Donnerstag im Portal tagesschau.de unter Berufung auf Recherchen des Senders MDR. Damit würde eine zentrale Kontrollinstanz für das IFG wegfallen, hieß es.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt seit 2006 und gewährt Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu amtlichen Informationen und Dokumenten. Es wird auch von Journalistinnen und Journalisten sowie Nichtregierungsorganisationen regelmäßig genutzt. Union und SPD hatten sich Anfang Juli im Rahmen von "Bürokratieabbau" darauf verständigt, die Auskunftsrechte "künftig auf natürliche Personen fokussieren" zu wollen. Nichtregierungsorganisationen oder Medien wären damit außen vor, was auf heftige Kritik stieß.
In dem damaligen Koalitionsbeschluss heißt es: "Wir wollen die Auskunftsrechte künftig auf natürliche Personen fokussieren, die ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können." Letzteres zielt laut dem internen BMI-Dokument auf Medienschaffende sowie möglicherweise auch auf Abgeordnete - denn diese könnten sich auf das Presserecht oder auf das parlamentarische Fragerecht berufen.
Die Folgen einer solchen Änderung wären laut dem ARD-Bericht erheblich. Das Presserecht und das Fragerecht für Abgeordnete begründen zwar einen Anspruch auf die Beantwortung von Fragen, anders als das IFG jedoch keinen Anspruch auf Akteneinsicht oder die Herausgabe behördlicher Unterlagen. Der Zugang zu amtlichen Dokumenten und Unterlagen bliebe damit verwehrt.
Weitere Einschränkungen sehen demnach eine Identifikationspflicht für Fragestellende sowie eine Ausweitung von Bereichen vor, die nicht unter das IFG fallen. Ausgenommen werden sollten nicht nur der Bereich Forschung und Lehre, sondern auch laufende Gesetzgebungsverfahren. Auch sollten Behörden keine Dokumente mehr herausgeben dürfen, die in anderen Behörden entstanden sind. Dafür wären dann weitere, kostenpflichtige Anträge erforderlich.
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums wurde in dem ARD-Bericht zitiert, man wolle das IFG "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung" reformieren. Dabei müssten jedoch auch Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden. So müsse die Regierung "auf eine wachsende hybride Bedrohungslage" reagieren und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung im Blick behalten. Die Entwürfe für eine Reform des IFG würden in den nächsten Monaten erarbeitet, hieß es weiter.
Der SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler sagte dem MDR, die Vorschläge seien mit seiner Fraktion nicht abgestimmt. Die Abschaffung der Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit lehne man ebenso ab wie eine Einschränkung der parallelen Anwendbarkeit von Presserecht und parlamentarischem Fragerecht und IFG. "Wir werden einer Reform nicht zustimmen, die das bestehende Transparenzniveau des IFG zurückdreht", sagte Fiedler demnach weiter.
Der Deutsche Journalistenverband (DJV) äußerte sich "schockiert" über die Berichte zu dem Papier aus dem Innenressort. "Das ist eine Liste der Grausamkeiten", erklärte der DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster dazu in Berlin. Dies sei eine Aufstellung, "die niemals Realität werden" dürfe, denn "das wäre das faktische Ende der Informationsfreiheit".
A.Taylor--AT