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Bundesverfassungsgericht: Auslieferung türkischen Bürgers muss neu geprüft werden
Die Auslieferung eines Türken, der in Deutschland im Maßregelvollzug ist und gegen den in der Türkei wegen eines Drogendelikts ermittelt wird, muss neu geprüft werden. Seine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg, wie das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Die türkischen Behörden werfen dem Mann die Beteiligung am Import von Drogen vor. (Az. 2 BvR 1368/23)
Darum baten sie im Februar 2022 um seine Auslieferung. Im April 2022 wurde der Mann wegen einer anderen Tat vom Amtsgericht Hannover zu einer Haftstrafe verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Zwei Monate später kam er in den Maßregelvollzug. Dort werden kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht und behandelt, während die Öffentlichkeit zugleich vor ihnen geschützt werden soll.
Im Dezember 2022 ordnete das Oberlandesgericht Celle Auslieferungshaft an. Das Auswärtige Amt bat die Türkei, Haftbedingungen zuzusichern, die der Europäischen Menschenrechtskonvention entsprächen. Die türkische Botschaft teilte daraufhin unter anderem mit, wo der Mann einsitzen solle. Wegen der Entfernung dieser Justizvollzugsanstalt zum Gericht in Izmir befürchtete der Mann, dass er nicht persönlich an der Verhandlung gegen ihn teilnehmen könne.
Nachdem die Türkei Einzelheiten zum Einsatz von Videotechnik bei Gerichtsverhandlungen mitgeteilt hatte, erklärte das Oberlandesgericht die Auslieferung im September 2023 aber für zulässig. Daraufhin wandte sich der Mann an das Bundesverfassungsgericht. Dieses gab seiner Verfassungsbeschwerde nun statt.
Der Mann sei in seinem Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt, erklärte es. Das Oberlandesgericht habe nicht ausreichend aufgeklärt, ob er in der Türkei ein faires Verfahren bekomme. Der Beschluss zur Auslieferung wurde darum aufgehoben. Das Oberlandesgericht muss erneut über den Fall entscheiden.
Y.Baker--AT